Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?

  • Hallo,


    wir haben gestern unser Auto verkauft. Der Käufer kommt aus einer anderen Stadt und möchte den Wagen am Montag mit der EVB (früher Doppelkarte) abholen und dann bei sich ummelden.


    Welche Versicherung ist nun bei einem Schaden auf dem Weg zur Ummeldestelle zuständig?
    Bei unserer Versicherung (Ineas) finde ich dazu keine Angaben. Per Google habe ich gefunden, dass die bisherige Versicherung noch zuständig ist, aber man nicht runtergestuft wird. Ist das richtig so?

  • Re: Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Welche Versicherung ist nun bei einem Schaden auf dem Weg zur Ummeldestelle zuständig?
    Bei unserer Versicherung (Ineas) finde ich dazu keine Angaben. Per Google habe ich gefunden, dass die bisherige Versicherung noch zuständig ist, aber man nicht runtergestuft wird. Ist das richtig so?


    Die Rechtslage ist eindeutig, aber kaum eine Versicherung hält sich dran.


    Mit dem Zeitpunkt des Verkaufs geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeugs über. Das heißt, Du mußt weder Beiträge für den Zeitraum danach bezahlen, noch entstehen Dir Nachteile, wenn der Käufer einen Schaden regulieren läßt.

  • Re: Re: Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Die Rechtslage ist eindeutig, aber kaum eine Versicherung hält sich dran.


    Mit dem Zeitpunkt des Verkaufs geht die Versicherung auf den Käufer des Fahrzeugs über.


    Das heißt also, dass seine neue Versicherung ab dem Tag des Kaufes gilt?

  • Wie oben schon geschrieben: Das Fahrzeug ist doch bereits versichert (Vertragsschluss ursprünglich durch dich). Diese Versicherung geht auf den Käufer über. D.h.: Im Falle eines Schadens wirst du zwar nicht hochgestuft, es ist jetzt ja seine Versicherung, falls der Käufer aber das Fahrzeug nicht ummeldet haftest du z.B. für die Versicherungsprämie mit dem Käufer als Gesamtschuldner.

  • Re: Re: Re: Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Das heißt also, dass seine neue Versicherung ab dem Tag des Kaufes gilt?


    Nein, das heißt nur dass Beitragspflicht (edit: arne hat da recht, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet und nicht zur Zahlung herangezogen werden kann haftest du als Vorbeitzer für die Beitragszahlung) und Schadensrisiko ab dem Kauf auf den Käufer übergehen.
    Die Versicherung des Vorbesitzers bleibt weiter bestehen, der Käufer hat dann bei der Ummeldung die Wahl eine neue Versicherung abzuschließen oder die bestehende Versicherung (mit seinem Schadensfreiheitsrabatt) fortzuführen.

  • Re: Welche Kfz-Versicherung ist zuständig bis zur Ummeldung?


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce

    Bei unserer Versicherung (Ineas) finde ich dazu keine Angaben.


    Hallo,


    und genau das ist das Problem: Ineas.
    Schaue dir mal ineas.de an. Dann unter Presse -> Pressemitteilungen landest du hier : http://www.ineas.com/Home/Default.aspx?tabid=30


    Wenn ich mir die Qualität der Pressemitteilungen durchlese, ist es kein Wunder das du keine Informationen für dein Problem auf der Homepage von ineas findest!

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

  • So, der Käufer war nun da.


    Und ihm wurde es heute morgen bei der DEVK wieder anders gesagt. Sobald sie die EVB ausgestellt haben, seien sie (die DEVK) zuständig.


    EDIT:


    Gerade eine Antwort vom Ineas-Service bekommen:


    "(...)Wenn Sie den Vorgang beschleunigen möchten, vergewissern Sie sich bitte, ob der Käufer das Fahrzeug bereits auf sich umgemeldet hat ( anderfalls ist das Fahrzeug noch auf Ihre Rechnung und unserem Risiko versichert)(...)"


    Ihre Rechnung, unser Risiko? Hmm... :confused:

  • ich kenne das ehrlich gesagt auch nur so, wie dir die versicherung das nun bestätigt. zivilrechtliche ansprüche von dir gegen den käufer mal aussen vor gelassen. imho hättest du erstmal den ärger mit der versicherung.


    lasse mich aber gern eines besseren belehren. für gegenteilige behauptungen wären entsprechende §§ nicht schlecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ich kenne das ehrlich gesagt auch nur so, wie dir die versicherung das nun bestätigt.


    Richtig, weil die "Verbrecher" das gerne so machen, weil sie so am wenigsten Ärger haben. Oder ist Dir schonmal in den Sinn gekommen, wegen den paar Tagen Prämie einen Rechtsstreit mit Deiner Versicherung anzufangen, die Dich weiter versichern soll?


    Mich hat diesbezüglich nur eine Versicherung überrascht. Da endete ohne Palaver mein Versicherungsvertrag am gemeldeten Verkaufstag. Und da es ein Bekannter gekauft hat, weiß ich genau, wann das Fahrzeug umgemeldet wurde.

  • das mag ja durchaus sein, dass deine versicherung dir kulanterweise einen teil deines beitrags erstattet hat - für diese paar tage.


    aber was wäre bei einem unfall passiert? imho war die versicherung im hintergrund noch "aktiv".


    ich sehe da aber auch seitens der versicherung nichts verwerfliches. man kann das fahrzeug auch abmelden bevor man es verkauft... damit ist man auf jeden fall auf der sicheren seite.

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