Danke dir, du hast Recht:
"Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hat oder wer mit Wahlschein wählen möchte, muss auf jeden Fall einen amtlichen Ausweis mit ins Wahllokal nehmen. Stimmberechtigte, die nicht (mehr) im Besitz der Wahlbenachrichtigung sind, können unter Vorlage eines amtlichen Ausweises in ihrem Wahllokal abstimmen. "
[X] NEIN