o2 myhandy Bestellung rückgängig machen

  • Hallo, ich hab am Wochenende ein Handy über o2 myHandy auf Raten bestellt, nun jedoch von einem Bekannten das Handy bekommen.


    Kann man die Bestellung irgendwie rückgängig machen?
    Das Handy dürfte schon auf dem Weg sein da ich es Freitag bestellt habe.
    Habt ihr da Erfahrungen?

  • Onlinebestellungen= 14 tägiges Rückgaberecht. Am besten das Paket erst gar nicht annehmen.


    Offlinebestellungen= Sein Glück beim Händler versuchen und den Vertrag stornieren lassen (was aber in den wenigsten Fällen geht). Das Gerät auf keinen Fall nutzen und Originalverpackt lassen.

    Sind wir nicht alle ein wenig verstrahlt:-)

  • Dann siehts relativ schlecht aus. Kannst du nur auf Kulanz des Händlers hoffen, rechtlichen Anspruch hast du nicht darauf.

  • Hm das ist übel, denn wie gesagt der Shop ist 600km von mir da ich gerade umgezogen bin.
    Aber ich habe gerade gelesen, man kann die Raten auch beenden und alles auf einmal zahlen richtig?


    Heißt wenn ich das myHandy Gerät vekauft bekomme, könnte ich die Raten ablösen...sofern ich denn den Komplettpreis beim Verkauf bekomme...

  • Du darfst das myHandy-Gerät erst dann verkaufen, wenn du es bezahlt hast. Also musst du die Raten vorher ablösen. Denn vorher gehört dir das Gerät offiziell nicht, sondern o2 (Eigentumsvorbehalt)

    Gruß Brigitte

  • Naja das kann man dann ja beim Verkauf erwähnen, das das Gerät auf Raten gekauft ist und man es ablösen müßte...
    Hat hier jmd vielleicht Interesse an nem N97?
    Achso, gibt ja ein Biete-Forum seh ich grad...
    Sorry für dem Spam, aber wie ihr seht, ich bin neu...;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von DocHollywood
    Naja das kann man dann ja beim Verkauf erwähnen, das das Gerät auf Raten gekauft ist und man es ablösen müßte...


    Du darfst es nicht verkaufen, weil es nicht dein Gerät ist!

  • Na ja, rein zivilrechtlich kann man selbstverständlich Sachen veräußern, die einem nicht gehören (es sei denn sie sind abhanden gekommen).
    Man macht sich dann halt ggü. dem Verkäufer schadensersatzpflichtig.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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