o2 myhandy Bestellung rückgängig machen

  • Gut, anderes Beispiel: Ich kaufe bei Mediamarkt über Finanzierung einen Fernseher. Wie kommt es dann, dass ich vom Kaufvertrag und vom Finanzierungsvertrag zurücktreten kann? (Hab ich als Verkäufer selber schon ein paar Mal gemacht.)


    Andersrum würde es ja bedeuten, dass ich vonm Finanzierungsvertrag zurücktreten kann, aber nicht vom Kaufvetrag. Da dieser aber nur zu Stande gekommen ist, weil man es finanziert hat, habe ich doch am Ende ein Handy erworben ohne es bezahlt zu haben... heißt dann müßte o2 ja dem Geld hinter herrennen.


    Oder steh ich gerade total auf dem Schlauch?

  • Nochmal: In der Regel zahlst du bei Kauf der Sache A mit Finanzierung mehr als beim Kauf der Sache A ohne Finanzierung (z.B. Zinsen).


    Dadurch wird die Finanzierung entgeltlich.


    Diese Entgeltlichkeit ist die Vss. für die Anwendbarkeit des Widerrufrechts aus § 495 BGB.


    Da bei "My Handy" aber keine Entgeltlichkeit der Ratengewährung ersichtlich ist (und sogar damit geworben wird, dass es etwas günstiger kommt, das Endgerät mit "My Handy" zu kaufen als bei Einmalzahlung) handelt es sich bei "My Handy" um kein entgeltliches Teilzahlungsgeschäft. Ergo kein Widerruf bei Abschluss "vor Ort".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Teilzahlungscharakter, nicht aber um ein Teilzahlungsgeschäft i.S.d. §§ 499ff. BGB.


    Voraussetzung für ein Teilzahlungsgeschäft i.S.d. §§ 499ff. BGB (und damit der teilweisen Anwendbarkeit der Regelungen über den Verbraucherdarlehensvertrag, insbesondere des für diesen vorgesehenen Widerrufrechts) ist stets, dass die aufgeschobene Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung entgeltlich gewährt wird.


    Verlangt der "Kreditgeber" keinen Teilzahlungsaufschlag, ist der sachliche Anwendungsbereich gemäß § 499 I BGB nicht erreicht (vgl. etwa Bülow, Verbraucherkreditrecht, 5. Aufl., § 505 BGB Rn. 61).


    An dieser Entgeltlichkeit fehlt es vorliegend gerade, da o2 dasselbe Gerät zum gleichen oder sogar höheren Preis ohne Teilzahlungsabrede zum Verkauf anbietet.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Teilzahlungscharakter, nicht aber um ein Teilzahlungsgeschäft i.S.d. §§ 499ff. BGB.


    Voraussetzung für ein Teilzahlungsgeschäft i.S.d. §§ 499ff. BGB (und damit der teilweisen Anwendbarkeit der Regelungen über den Verbraucherdarlehensvertrag, insbesondere des für diesen vorgesehenen Widerrufrechts) ist stets, dass die aufgeschobene Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung entgeltlich gewährt wird.


    Verlangt der "Kreditgeber" keinen Teilzahlungsaufschlag, ist der sachliche Anwendungsbereich gemäß § 499 I BGB nicht erreicht (vgl. etwa Bülow, Verbraucherkreditrecht, 5. Aufl., § 505 BGB Rn. 61).


    Dann wäre es doch möglich die Vorschriften einfach dadurch zu umgehen, daß der Verkäufer den Kaufpreis höher ansetzt, also die Zinsen vorab einrechnet, um dann großzügig 'keinen' Teilzahlungszins/-zuschlag zu berechnen. Im Sinne des Verbraucherschutzes doch wenig zweckdienlich. :confused:

  • Dann bekommt er seine Ware im Rahmen von Bargeschäften nicht mehr los, da der Preis dann nicht konkurrenzfähig ist ;)


    Wenn er nur Teilzahlungsgeschäfte anbietet bzw. (anders als bei o2) kein Vergleich eines Teilzahlungspreises mit einem Barzahlungspreis möglich sein sollte, spricht der Rspr. nach ein Anscheinsbeweis für die Entgeltlichkeit der Teilzahlung, da der Verkäufer seine Unkosten durch die Teilzahlung (Vorfinanzierung, Verwaltung etc.) aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich auf den Kaufpreis umlegen wird.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Boah Leute gehts noch?
    Ihr haut euch hier die Paragraphen um die Ohren während ich mein Problem längst gelöst habe ;-)
    Also, meinetwegen macht hier dicht, ich brauche den Thread nicht mehr, es sei denn hier soll jetzt ein Paragraphenkrieg entstehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dann bekommt er seine Ware im Rahmen von Bargeschäften nicht mehr los, da der Preis dann nicht konkurrenzfähig ist ;)


    Funktioniert doch im Bereich der Autohäuser so ganz prima (ok, da sind Autohaus und Kreditgeber meist getrennt und es gibt noch minimale Zinsen von 0,x%)- aber der Barzahler bekommt saftig Rabatt. ;)


    Aktuell zu Weihnachten scheint mir wieder die 0%-Finanzierungswerbung (Saturn, MM, Otto etc pp) zu grassieren- und ich dachte daran, daß die Verbraucherregelungen auch dem Schutz 'vor sich selbst', sprich übereilten Ratengeschäften, bieten sollten.


    Zitat

    Original geschrieben von DocHollywood
    Boah Leute gehts noch?
    Ihr haut euch hier die Paragraphen um die Ohren während ich mein Problem längst gelöst habe ;-)


    Ist doch praktisch, wenn man als interessierter Laie als Bonus noch freundlich Infos zum weiteren Thema vom Fachmann serviert bekommt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Funktioniert doch im Bereich der Autohäuser so ganz prima (ok, da sind Autohaus und Kreditgeber meist getrennt und es gibt noch minimale Zinsen von 0,x%)- aber der Barzahler bekommt saftig Rabatt. ;)


    Das passt aber nicht zu deiner oben erwähnten Umgehungstaktik: In diesem Falle hast du ja wieder eine Divergenz zwischen Teilzahlungs- und Barzahlungspreis, und damit eine entgeltliche Finanzierung.


    Zitat


    Aktuell zu Weihnachten scheint mir wieder die 0%-Finanzierungswerbung (Saturn, MM, Otto etc pp) zu grassieren- und ich dachte daran, daß die Verbraucherregelungen auch dem Schutz 'vor sich selbst', sprich übereilten Ratengeschäften, bieten sollten.


    Man kann nicht den letzten Deppen schützen ;)


    Der gesetzgeberische Wille geht dahin, dass der Verbraucher nur dann geschützt werden soll, wenn der Verkäufer auch noch an der Finanzierung verdient.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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