Mobilcom-Debitel führen still und heimlich eine kostenpflichtige "Endabrechnung" ein

  • Auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags wäre eine solche Gebühr nur dann berechtigt, wenn durch die vorzeitige Beendigung entsprechende Kosten entstehen. Durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags müsste der Provider also schlechter dahstehen, als würde der Kunde den Vertrag als Schubladenvertrag fristgemäß auslaufen lassen.


    Und wenn nun gemutmaßt wird, dass sei dann der Fall, wenn der Kunde im Rahmen einer Vertragabeendigung alle (künftig) ausstehenden Grundgebühren auf einen Schlag im Voraus zahlt ...


    Fortsetzung folgt - mein Browser friert auf den TT-Seiten dauernd ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von GirlMixAlot
    Die in der Service-Preisliste angegebene Gebühr "Endabrechnung" wird ausschließlich dann berechnet, wenn ein Kunde während der Vertragslaufzeit ins Ausland umzieht und daher den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Die vorzeitige Beendigung aufgrund des Umzuges ins Ausland ist eine Kulanzentscheidung und setzt ein amtliches Dokument voraus (z.B. Abmeldebescheinigung ins Ausland).


    Das klingt mir so, als würde bei vorzeitigem Ende des Vertrags nur noch abschließend diese Gebühr erhoben werden, nicht aber die restlichen Grundgebühren bis zum regulären Vertragsende.
    Vorausgesetzt natürlich, ein Umzug ins Ausland ist nachweisbar.


    Wenn man bedenkt, über welche Art von Verträgen hier gerade die Nerven so blank liegen und wie sich diese rechnen, wäre das im Gegenteil eine sehr faire Regelung und man könnte tatsächlich von Kulanz sprechen.
    Ich glaub ich zieh um ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags müsste der Provider also schlechter dahstehen, als würde der Kunde den Vertrag als Schubladenvertrag fristgemäß auslaufen lassen.


    De facto steht der Provider schlechter da, wenn ihm schon ein einziger Kunde ist seiner Statist..äähm, seinem Kundenstamm fehlt.

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  • Doppelt hält besser, hier das Ergebnis meiner Anfrage:

    Zitat

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.12.2009. Bei einem regulärem Ende entstehen keine zusätzliche Kosten. Eine Endabrechnung wird fällig, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird (z. B Verzug in das Ausland). Freundliche Grüße aus Erfurt Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


    Bleibt für diejenigen, die tatsächlich ins Ausland umziehen, noch die Frage des tatsächlich endgültig fälligen Betrags.


    Schlussstrich für mich:
    Auch bei TT kann aus einer (wahrscheinlich) unbegründeten Behauptung ein ziemlich überflüssiger Aufreger werden.


    Metzger80
    Ich finde, ein Threadersteller sollte besser recherchieren! Zumal das für dich in diesem Fall sehr einfach gewesen wäre...

  • Da der Thread zwischenzeitlich um einige Beiträe gewachsen ist und ich mit dem Editieren technische Probleme in Folge hatte, noch einmal von vorn:


    Auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags wäre eine solche Gebühr nur dann berechtigt, wenn durch die vorzeitige Beendigung entsprechende Kosten entstehen. Durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags müsste der Provider also schlechter dahstehen, als würde der Kunde den Vertrag als Schubladenvertrag fristgemäß auslaufen lassen.


    Und wenn nun gemutmaßt wird, dass sei dann der Fall, wenn der Kunde im Rahmen einer Vertragabeendigung alle (künftig) ausstehenden Grundgebühren auf einen Schlag im Voraus zahlt, kann ich hier keinen Nachteil für den Provider erkennen ... zumal dem Provider wohl auch bei Fortführung eines Schubladenvertrags laufende Kosten entstehen.


    Die Erhebung einer solchen Gebühr könnte dann rechtmäßig sein, wenn der Betreiber seinen Kunden aus dem Vertrag entlässt, ohne Anspruch auf sämtliche bis Vertragsablauf anfallenden Grundgebühren zu erheben.


    Daher müsste wirklich zunächst klar sein, welchen konkreten Fall diese Endabrechnungsfebühr genau erfassen soll.


    So ... ich habe fertig ... :p



    Test: Editieren geht auch wieder, wenn das hier erscheint.



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