Im Vertragsanfragen-Forum bin ich darauf gestossen, dass Mobilcom-Debitel still und heimlich eine "Endabrechnung" i.H.v. 29,95 EUR eingeführt hat.
Hoffentlich wird diese, wie damals die Deaktivierungsgebühr, vom Gesetzgeber schnellstmöglich gekippt! :flop:
Mobilcom-Debitel führen still und heimlich eine kostenpflichtige "Endabrechnung" ein
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Was zur Hölle ist eine Endabrechung?
Ich kenne das nur vom Terminator.
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30 Tacken.
Da werden sicher die ein oder anderen Schubladenverträge im Bomben verwandeln ... so dreimal Vario xy ;-))mr
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Zitat
Original geschrieben von mr2000
30 Tacken.
Da werden sicher die ein oder anderen Schubladenverträge im Bomben verwandeln ... so dreimal Vario xy ;-))mr
Kann gar nicht sein. Preisänderungen kommen bei Bestandskunden nur mit Zustimmung derer zustande. Für Neukunden ist das was anderes. -
Irgendwo erinnere ich mich gelesen zu haben, dass diese Gebühr nur bei vorzeitigem Vertragsende zum Tragen kommt, wenn der Kunde beispielsweise bei Umzug ins Ausland auf einen Schlag alle restlichen Grundgebühren zahlen will.
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Zitat
Original geschrieben von skyrock
Irgendwo erinnere ich mich gelesen zu haben, dass diese Gebühr nur bei vorzeitigem Vertragsende zum Tragen kommt, wenn der Kunde beispielsweise bei Umzug ins Ausland auf einen Schlag alle restlichen Grundgebühren zahlen will.Ja, in diesem Zusammenhang findet man den Begriff "Endabrechnung" bei Google auch immer wieder. Wenn genau dasselbe gemeint ist, ists ja nicht wirklich so schlimm; das gabs zumindest bei Debitel vorher auch schon.
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Ich verstehe 'Services' grundsätzlich als optional.
Der Posten 'Kontoauszüge' heißt ja auch nicht, dass mir zwangsweise kostenpflichtige Auszüge zugesandt werden.
Da ist wohl mal ein offizielles Statement fällig... -
Zitat
Original geschrieben von skyrock
Irgendwo erinnere ich mich gelesen zu haben, dass diese Gebühr nur bei vorzeitigem Vertragsende zum Tragen kommt, wenn der Kunde beispielsweise bei Umzug ins Ausland auf einen Schlag alle restlichen Grundgebühren zahlen will.Jep, recht hat er
Ich habs aber nicht gelesen, sondern von der Hotline bestätigt bekommen. -
Kaum ist Freenet bei Debitel eingestiegen, geht es möglicherweise schon los mit den "Schmutzbuckeleien". Nichts anderes hatte ja ewartet ... wundern würde mich das jedenfalls nicht.
Und bis die Justiz dem ganzen einen Riegel vorschöbe, könnte man eine ganze Weile lang abkassieren. Mit diesem Verfahren hat die Mobilfunkbranche ja ausreichende Erfahrung. Da die Rückerstattung der vor einem verbindlichen Urteil ggf. zu Unrecht erhobenen Gebühren nicht vorgesehen ist, könnte man sich in jedem Fall über volle Taschen freuen ... die auch voll bleiben werden ... egal wie ein irgendwann sicher angerstrengtes gerichtliches Verfahren auch ausgehen mag.
Frankie
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Ich hab vor einigen Wochen diesbezueglich per e-mail angefragt:
ZitatDie in der Service-Preisliste angegebene Gebühr "Endabrechnung" wird ausschließlich dann berechnet, wenn ein Kunde während der Vertragslaufzeit ins Ausland umzieht und daher den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Die vorzeitige Beendigung aufgrund des Umzuges ins Ausland ist eine Kulanzentscheidung und setzt ein amtliches Dokument voraus (z.B. Abmeldebescheinigung ins Ausland).
Für die letzte Rechnung bei Vertragsende erheben wir keine gesonderten Gebühren.
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