Garantie/Gewährleistung bei ausländischem ebay verkäufer

  • Ich habe folgendes Problem:


    Im März habe ich ein Netzteil für ein Notebook bei ebay.de ein Netzteil von einem Händler gekauft, welcher aus England agiert.


    Im Auktionstext wurde auf eine Garantie von 3 Monaten hingewiesen.


    Da wir jedoch alle in der EU wohnen, sollte das jedoch nicht rechtens sein, oder?


    Ist der Händler verpflichtet, deutsche Garantie/Gewährleistung zu gewähren, wenn er auf ebay Deutschland verkauft?

  • Was ist denn bitte deutsche Garantie?


    Schmeiß mal die Suche an, es gibt bereits diverse Beiträge wo das Thema "Gewährleistung vs. Garantie" ausgiebig diskutiert wird.


    Im Kurzen:
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, also kann man 1 Monat, 3 Monate oder auch 23,45 Std. Garantie geben.


    Das einzige was ggf. relevant wäre ist die Frage ob der engl. Händler der dt. Gewährleistung gem. BGB unterliegt. Da das Netzteil aber im März gekauft wurde ist es eigentlich müßig darüber zu diskutieren, da nach 6 Monaten die sog. Beweislastumkehr eintritt, d.h. Du müsstest dem Vk nachweisen, dass das Gerät bereits im Zeitpunkt des Verkaufes bzw. der Übergabe defekt gewesen ist und das wirst Du regelmäßigg nicht können.

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