Darf ich ein O2 My Handy eigentlich verkaufen?

  • Ich habe es nicht vor, aber ich habe gerade die aktuelle Werbung von O2 gesehen und sie werben damit, dass man das Palm Pre mit O2 My Handy jetzt kaufen und verschenken, aber später erst zahlen kann.


    Bis zur vollständigen Zahlung ist das Handy ja Eigentum von O2. Meiner Meinung nach dürfte ich es in der Zeit also nicht verkaufen, bis ich es vollständig abgezahlt habe. Ist das richtig? Und greift dies nicht, wenn ich das Handy verschenke? Gibts einen rechtlichen bzw. vertraglichen Unterschied?



    DANKE

  • Ich habe neulich wegen der Abzahlung bei o2 angerufen. Der Hotliner hat mir gesagt, dass ich das komplett überweisen soll und dann das Handy verkaufen kann.


    Allerdings macht es wohl nur einen Unterschied, wenn du das Handy verkaufst und dann o2 das Handy zurückhaben möchte...

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Es gehört dir ja nicht, also darfst du es weder Verschenken, oder andersweitig Veräußern


    Selbstverständlich kann man nach unserer Rechtsordnung auch Sachen verkaufen, die einem nicht gehören.
    Der Käufer erwirbt sogar wirksam Eigentum an der Sache (es sei denn sie ist abhandengekommen)


    Also kein Problem. Den My Handy Vertrag muss man halt weitererfüllen. Ansonsten macht man sich ggf. schadensersatzpflichtig ggü. o2.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Habe gerade keinen Vertrag vorliegen aber ist da nicht eine Eigentumsvorbehaltsklausel drinne?


    "Artikel bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von O2 ...."


    Aber wie der Vorredner schon sagte... wenn man den Vertrag nicht weiter erfüllt dann ist man Schadensersatzpflichtig... im Prinzip heisst das bei derartigen Artikeln meist nichts anderes als das die restliche Forderung komplett fällig wird.


    Bei Autos würden diese zurückgenommen und ein bestimmter Betrag gefordert werden denke ichmal aber bei so Kleinstartikeln wie Smartphones wird lieber das Geld eingefordert denn mit dem Handy können die kaum noch was anfangen...


    Aber ja, wenn die Eigentumsvorbehaltsklausel drinne steht ist es schon ein bisschen absurd wenn dort geworben wird mit "Jetzt Verschenken" ;)

  • Vor einigen Tagen wurde auch im Fernsehen so geworben, dass man das Handy verschenken könnte.
    Entsprechend wird dies wohl erlaubt sein bzw. toleriert werden.

  • Klar kannst Du es verkaufen, verschenken, mit dem Auto überfahren, anzünden, erschießen und das Video auch noch auf youtube posten - solange Du auch ohne das Handy noch zu besitzen brav deine Monatlichen Raten weiterzahlst. :D


    Wenn Du dein Handy allerdings öffentlich überfährst und dann weil Du es ja nicht
    mehr hast nix mehr an o2 zahlst kommen die netten Briefe :D


    o2 dürfte an dem Telefon selber und seinem Wohlergehen kein gesteigertes Interesse haben, die wollen ihre monatlichen Raten mehr nicht ...

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Klar kannst Du es verkaufen, verschenken, mit dem Auto überfahren, anzünden, erschießen und das Video auch noch auf youtube posten - solange Du auch ohne das Handy noch zu besitzen brav deine Monatlichen Raten weiterzahlst. :D


    Wenn Du dein Handy allerdings öffentlich überfährst und dann weil Du es ja nicht
    mehr hast nix mehr an o2 zahlst kommen die netten Briefe :D


    o2 dürfte an dem Telefon selber und seinem Wohlergehen kein gesteigertes Interesse haben, die wollen ihre monatlichen Raten mehr nicht ...



    Genau so sieht es aus. Ich habe selber schon ein O2MyHandy verkauft, während ich es am abbezahlen war. Und welches Interesse sollte O2 haben, das Handy zurückhaben zu wollen. Solange man seine monatlichen Raten zahlt ist doch alles OK.

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