Recycling wird sich wohl lediglich auf Schredder beschränken und dürfte damit eher kostengünstig sein.
Datenschutz...mmhh...lächerlich.
Ich und jeder andere machen ohnehin alle karten unbrauchbar, sei es beschädigen,oder löschen.
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Recycling wird sich wohl lediglich auf Schredder beschränken und dürfte damit eher kostengünstig sein.
Datenschutz...mmhh...lächerlich.
Ich und jeder andere machen ohnehin alle karten unbrauchbar, sei es beschädigen,oder löschen.
Das Ende des Telco-Simkartenpfands
Moinsen,
hier mein Mailverkehr mit Telco, der für mich das Ende des Telco-Simkartenpfands zur Folge hat:
Meine Anfrage:
ZitatAlles anzeigenBetreff: SIM-Karte zum Mobilfunkvertrag mit Rufnummer 12345
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Pkt. XII. 7. Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bin ich
verpflichtet, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des
Kundenverhältnisses die SIM-Karte zu o. g. Mobilfunkvertrag innerhalb
von drei (3) Wochen in einwandfreiem Zustand an Sie zurückzusenden.
Bitte erläutern Sie mir, welcher weiteren Verwendung Sie die SIM-Karte
nach Erhalt zuführen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Antwort Telco:
ZitatSehr geehrter Herr,
die SIM-Karte wird von uns ordnungsgemäß aufgrund Datenschutzgründen nach Erhalt
gutgeschrieben und recycelt.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Meine Reklamation zur letzten Rechnung mit Berechnung des Kartenpfands:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre Rechnung Nr. 12345 vom 01.08.2010.
Sie berechnen mir darin einen Betrag i. H. v. 29,65 € als pauschalierten Schadensersatz aufgrund der Nichtrücksendung der SIM-Karte. Wie Sie mir in untenstehender Mail vom 14.04.2010 schriftlich bestätigt haben, wird die SIM-Karte von Ihnen nach der Rücksendung lediglich recyclet. Es ist deshalb vollkommen abwegig, von einem Vermögensschaden Ihrerseits zu sprechen. Ich werde keinesfalls diesen absurd hohen Betrag zahlen und bin notfalls bereit, die Angelegenheit zivilgerichtlich klären zu lassen.
Des Weiteren behalte ich mir vor, Ihre Geschäftspraxis der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen: Anscheinend täuschen Sie absichtlich einen nicht bestehenden Schaden vor, um mich und andere Kunden zur Zahlung zu bewegen, so dass eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB nahe liegt.
Ich erwarte umgehende Überweisung der strittigen 29,65 € auf mein Ihnen bekanntes Konto bis zum 31.08.2010, danach übergebe ich die Angelegenheit meinem Anwalt.
Mit freundlichem Gruß
Antwort Telco:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
bitte beachten Sie, dass die SIM-Karte laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentum der simply Communication GmbH (sic!) ist und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurde. Ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird für die SIM-Karte eine Gebühr erhoben.
Im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung haben wir jedoch Ihrem Kundenkonto aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Gutschrift der Gebühr von € 29,65 inkl. MwSt. erteilt.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Zur zahlreichen Nachahmung empfohlen!
Bei meinem Vater wollte Telco es aktuell jetzt aber doch nochmal wissen, hier der zugehörige Mailverkehr:
Reklamationsmail an Telco vom 14.04.:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre Rechnungen Nr. 123 und
456 vom 01.04.2011.
Sie berechnen mir darin einen Betrag i. H. v. je 29,65 € als pauschalierten Schadensersatz aufgrund der Nichtrücksendung der SIM-Karte. Wie Sie meinem Sohn in untenstehender Mail vom 14.04.2010 schriftlich bestätigt haben, wird die SIM-Karte von Ihnen nach der Rücksendung lediglich recyclet. Es ist deshalb vollkommen abwegig, von einem Vermögensschaden Ihrerseits zu sprechen. Ich werde keinesfalls diesen absurd hohen Betrag zahlen und bin notfalls bereit, die Angelegenheit zivilgerichtlich klären zu lassen. Des Weiteren behalte ich mir vor, Ihre Geschäftspraxis der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen: Anscheinend täuschen Sie absichtlich einen nicht bestehenden Schaden vor, um mich und andere Kunden zur Zahlung zu bewegen, so dass eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 StGB nahe liegt.
Ich erwarte umgehende Überweisung der strittigen 59,30 € auf mein Ihnen bekanntes Konto bis zum 30.04.2011, danach übergebe ich die Angelegenheit meinem Anwalt.
Mit freundlichem Gruß
x
Kundennummer 789
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Rufnummer:0172345678
Datum: Wed, 14 Apr 2010 08:20:41 +0000
Von: <kundenbetreuung@drillisch-telecom.de
Antwort an: <kundenbetreuung@drillisch-telecom.de
An: y
Sehr geehrter Herr y,
die SIM-Karte wird von uns ordnungsgemäß aufgrund Datenschutzgründen nach Erhalt gutgeschrieben und recycelt.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Antwort von Telco vom 18.04.:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr x,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail. Sie beanstanden die Berechnung der SIMKarten Gebühr.
Die SIMKarte, welche ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unser Eigentum darstellt, wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt. Wir haben im Interesse unserer Kunden bei Abschluss des Vertrages auf eine sofortige Berechnung des SIMKartenpfandes verzichtet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Berechnung der SIMKarte lediglich um einen SIMKartenpfand handelt und nicht um eine Deaktivierungsgebühr.
Daher sehen wir keine Grundlage für eine Erstattung der Gebühr. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Antwort an Telco am gleichen Tag:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
ich zitiere mal aus Ziffer XII. 7. Ihrer AGB:
"... Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von drei (3) Wochen in einwandfreiem Zustand an Drillisch Telecom zurückzusenden. Verstößt der
Kunde hiergegen, behält Drillisch Telecom das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls Drillisch Telecom keinen höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. ..."
In Ihrer untenstehenden Mail vom 14.04.2010 an meinen Sohn schreiben Sie, dass die SIM-Karte nach der Rücksendung von Ihnen lediglich recyclet wird. Ein mit dem Recycling von SIM-Karten befasstes Unternehmen hat mir auf Nachfrage einen Erlös von maximal rd. 1€ pro SIM-Karte genannt. Ihr Schaden durch die Nicht-Rücksendung meiner zwei SIM-Karten beträgt also maximal 2 €. Bitte überweisen Sie also den Betrag von 2*29,65 € -2 €=57,30 € bis spätestens 30.04.2011 auf mein Ihnen bekanntes Konto. Anderenfalls werde ich die entsprechenden Lastschriften zurückgeben lassen und behalte mir weiterhin rechtliche Schritte wegen Betrugsverdachts gegen Sie vor.
Im Übrigen ist mir schleierhaft, warum Sie meinem Sohn erst Anfang dieses Monats in den Rechnungen Nr. 987 und Nr. 654 auf seine Reklamation hin das SIM-Kartenpfand anstandslos und vollständig erstattet haben und Ihnen das in meinem Fall nicht auf Anhieb möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
x
Antwort von Telco vom 20.04.:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr x,
wir nehmen nochmals Bezug auf unseren vorhergehenden Schriftverkehr, in
dem wir Ihnen die Berechnung der SIM-Kartengebühr erklären.
Die SIM-Karte, welche ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unser Eigentum darstellt, wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses in Rechnung gestellt. Wir haben im Interesse unserer Kunden bei Abschluss des Vertrages auf eine sofortige Berechnung des SIM-Kartenpfandes verzichtet.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Berechnung der SIM-Karte lediglich um eine SIM-Kartengebühr handelt und nicht um eine Deaktivierungsgebühr. Daher sehen wir keine Grundlage für eine Erstattung der Gebühr.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Antwort an Telco am gleichen Tag:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Erklärungen zur Berechnung der SIM-Kartengebühr schon verstanden (jetzt reden Sie übrigens selbst schon von Gebühr...). Auch ist mir klar, dass es sich nicht um eine rechtswidrige Deaktivierungsgebühr handelt.
Sie hingegen verstehen aber anscheinend Ihre eigenen AGB nicht und meine Ausführungen dazu. Also nochmal von vorne...
Nach Ihren eigenen Angaben werden die zurückgesendeten SIM-Karten recyclet. Sie erlösen dabei maximal 1 € pro SIM-Karte. Ihr Schaden dadurch, dass ich meine zwei SIM-Karten nicht an Sie zurücksende, beträgt also maximal 2 €. Damit habe ich den Nachweis nach Ziffer XII. 7. Ihrer AGB geführt, dass Ihnen ein geringerer Schaden als 29,65 € entstanden ist. Wofür berechnen Sie mir also den absurden Betrag von 59,30 €, wenn Ihnen lediglich 2 € Schaden dadurch entstanden sind, dass Sie die Karten nicht zum Recyclen geben können? Mir fallen da die Stichworte Abzocke und Betrug ein.
Um es kurz zu machen: Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir bis 30.04. die 59,30 € (meinetwegen auch abzüglich 2 € aufgrund des Ihnen entstandenen Schadens) auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen, wie Sie das auch im Falle meines Sohnes auf dessen Reklamation hin umgehend getan haben (siehe Ihre entsprechende Email als Anhang dabei), anderenfalls werde ich die Lastschriften zurückgeben lassen und behalte mir vor, Ihre Geschäftspraxis der Staatsanwaltschaft anzuzeigen und die Verbraucherzentrale NRW zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
x
Antwort von Telco vom 21.04.:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
wie wir Ihnen bereits in unserer letzten Nachricht in Erinnerung gerufen hatten, haben Sie die entsprechende Regelung bezüglich der Verpflichtung zur Rücksendung der SIM-Karte und der Erhebung der SIM-Kartengebühr bei Vertragsschluss verbindlich akzeptiert.
Wir sehen daher keine Veranlassung von der vereinbarten Vorgehensweise abzuweichen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiter helfen konnten.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Antwort an Telco am gleichen Tag:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
genauso gut habe ich die Regelung akzeptiert, dass wenn ich Ihnen einen geringeren Schaden als 29,65 € durch die Nichtrücksendung einer SIM-Karte nachweise, Sie das SIM-Kartenpfand nicht einbehalten (Ziffer XII. 7. Ihrer AGB). Diesen Nachweis habe ich in untenstehdendem Mailverkehr mehrfach geführt. Also erstatten Sie mir bitte umgehend das einbehaltene SIM-Kartenpfand i. H. v. 59,30 €.
Mit freundlichen Grüßen
x
Antwort von Telco am 26.04.:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr x,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass die SIM-Karte laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eigentum der Drillisch Telecom GmbH ist und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurde. Ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird für die SIM-Karte eine Gebühr erhoben. Eine Gutschrift erfolgt nur, wenn diese innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf des Vertrages an uns zurückgesandt wird.
Im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung haben wir jedoch Ihren Kundenkonten zur Kundennummer 789 sowie 987 aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Gutschrift der Gebühr von 29,65 EUR inkl. MwSt. erteilt.
Sie erhalten dazu mit dem nächsten Rechnungslauf eine Rechnung, die Ihnen die Gutschrift ausweisen wird. Eine Erstattung des Guthabens ist nach Erhalt der Rechnung auf Anfrage möglich.
Wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Freundliche Grüße
Ihr Telco Team
Fazit: sie machen viel Lärm um Nichts, was bleibt ist heiße Luft. Und ich sehe nicht ein, für's In-die-Tonne-kloppen einer SIM-Karte der Post auch noch 2,15 € für ein Einwurfeinschreiben in den Rachen zu schmeißen.
was lernen wir daraus? erst überhaupt keinen vertrag zu solch unseriösen bedingungen eingehen und sich eine menge ärger ersparen.
ZitatOriginal geschrieben von elknipso
was lernen wir daraus? erst überhaupt keinen vertrag zu solch unseriösen bedingungen eingehen und sich eine menge ärger ersparen.
Deismal muss ich dir Unrecht geben.
Tatsache ist ja, dass jeder wußte, dass man die Karte zurückgeben musste. Sicherlich kann man am Ende wegen 2€ Einschreiben auch einen Mailkrieg veranstalten, aber halte ich für sinnlos. Einfach Karte zurückgeben und die Geschichte ist erledigt. Ging bei mir sogar für 0,55€ Porto. Und mal ehrlich: wenn man schon damals die ganze GG oder eine teure Hardware bekommen hat, braucht man wohl erst recht nicht wegen 2€ einen großen Aufwand zu machen.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Deismal muss ich dir Unrecht geben.
Tatsache ist ja, dass jeder wußte, dass man die Karte zurückgeben musste. Sicherlich kann man am Ende wegen 2€ Einschreiben auch einen Mailkrieg veranstalten, aber halte ich für sinnlos. Einfach Karte zurückgeben und die Geschichte ist erledigt. Ging bei mir sogar für 0,55€ Porto. Und mal ehrlich: wenn man schon damals die ganze GG oder eine teure Hardware bekommen hat, braucht man wohl erst recht nicht wegen 2€ einen großen Aufwand zu machen.
Natürlich. Ich glaube Du hast mich da falsch verstanden. Wenn sich der Aufwand "lohnt" dann kann man das ja durchaus tun. Ich bin der letzte der anfängt wegen ein paar Euro Gebühren für ein Einschreiben zu meckern wenn ich dafür Hardware deutlich subventioniert bekommen habe oder sonst was.
Nur sollte man sich dessen halt von Anfang an bewusst sein und im Zweifel von solchen Verträgen ganz Abstand nehmen, wenn man sich damit später nicht herum schlagen möchte.
LG Kiel kippt SIM-Karten-Pfand und Nichtnutzungsgebühr
Urteil des LG Kiel (2 O 136/11) vom 29.11.2011, nicht rechtskräftig.
Hatte das Urteil auch gelesen und habe mir bildlich vorgestellt wie bei eteleon und Co gerade die blanke Panik ausbricht :).
Wohl kaum. Bei "Eteleon und Co." (= Drillisch) ist für aktuelle Tarife das Kartenpfand schon länger abgeschafft und bei der Nichtnutzungsgebühr ist zu beachten, dass es im Urteil um eine solche zusätzlich zur Grundgebühr ging. Für die recht weit verbreiteten Nichtnutzungsgebühren bei GG 0 € sagt das Urteil daher nichts aus, bzw. lässt sich sogar für die Zulässigkeit solcher Gebühren anführen, weil anerkannt wird, dass für die Bereithaltung des Anschlusses ein Entgelt verlangt werden kann (das hier aber mit der GG abgegolten war).
Zum Thema siehe auch hier: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=502151
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