Umtausch bei Defekt durch Vodafone oder Siemens?

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Da stellt sich mir die Frage, wie ein Vodafone-Shop nachbessern will!?


    Das ist genau der Punkt, den viele Leute unverständlicherweise nicht begreifen: WIE ein Händler nachbessert, ist doch nicht Dein Problem! Es kann doch naheliegenderweise nicht sein, daß Dir irgend jemand was verkauft und dann später für eventuelle Schäden, Reparaturen usw. nur deshalb nicht aufzukommen braucht, weil es direkt in dem Laden, wo man es gekauft hat, niemanden gibt, der da was reparieren kann. Das WIE ist ausschließlich das Problem des Verkäufers. Natürlich wird er i.d.R. ein defektes Gerät zur Nachbesserung irgendwohin einschicken müssen. Wohin er es schickt, und daß es innerhalb einer angemessenen Frist (max. 2-3 Wochen) wieder da ist, das alles ist sein Problem.

    Zitat

    Die könnten natürlich die Tastaturmatte wechseln, und dann wäre der Fehler wahrscheinlich beseitigt. Aber wenn dann von mir irgendwelche Öffnungsspuren entdeckt werden, will ich das Gerät natürlich nicht zurück, auch wenn es wieder richtig funktioniert!


    Wieso das? Natürlich muß es dem Händler oder dem von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen (die besagte Stelle, an die er das Gerät zur Reparatur schickt) möglich und erlaubt sein, das Gerät zwecks Reparatur zu öffnen.

    Zitat

    Naja, dann werde ich entweder drei Nachbesserungsversuche abwarten müssen, oder ich rufe doch lieber bei Siemens an. Das könnte mir sicherlich schneller und stressfreier zu einem einwandfreien Handy verhelfen!?:cool:


    Ja, das ist auch zweifellos so. Und dennoch - einer der zahlreichen Unterschiede, die eher für die andere Variante sprechen würden: Siemens darf Dir das Gerät 20x wegen desselben Fehlers umtauschen, ohne daß Du irgendwelche Handhaben gegen die hättest. Der Verkäufer kann sich dagegen nur eine begrenzte Anzahl an Versuchen (i.d.R. zwei) erlauben, danach ist Sense.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    ......
    Wieso das? Natürlich muß es dem Händler oder dem von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen (die besagte Stelle, an die er das Gerät zur Reparatur schickt) möglich und erlaubt sein, das Gerät zwecks Reparatur zu öffnen.


    ......


    Ist schon klar, das es erlaubt sein muss, das Gerät zwecks Reparatur zu öffnen. Ich meinte ja, das ich mich mit etwaigen Öffnungsspuren nicht zufriedengeben muss. Aber mittlerweile bin ich überzeugt davon, das es die einfachere und unkomplizierteste Variante ist, das Gerät bei Siemens zu reklamieren!;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    Was gibts denn da an Uneinigkeit? Die Sache ist glockenklar: Der Händler ist zu einer zweijährigen Gewährleistung verpflichtet, welche gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB unterliegt. Der Hersteller kann daneben noch eine separate Garantieregelung direkt für Endkunden anbieten (so wie es Siemens tut), welche man natürlich genauso nutzen kann. Vortei: Geht i.d.R. schneller und unkomplizierter. Nachteil: Die Bestimmungen der stets freiwilligen Herstellergarantie unterliegen so gut wie keinen gesetzlichen Bestimmungen, und man kann als Kunde kaum Ansprüche geltend machen, wenn die Garantieleistung nicht so läuft, wie gewünscht.


    Hinsichtlich der Gewährleistung ist zu beachten, dass der Fehler zur Zeit der Übergabe schon bestand. In den ersten 6 monaten muss das gegenteil der Händler beweisen. Deshalb die Nachbesserungsregelung in den AGBs.


    Solltest Du das Telefon bei vodafone bemängeln, können Sie es öffnen und reparieren. Insoweit bestehen Verträge mit Siemens. M.E. ist das der direkte Weg, denn von denen hast Du das Handy gekauft.;) Übrigens, Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur, sonst könntest Du denen die Beschaffung eines "Überbrückungsgerätes" in Rechnung stellen. Ein seriöser vodafone-Händler gewährt aber ein solches Gerät.


    Eine Regulierung über die Herstellergarantie ist natürlich auch möglich und ist bei Siemens ziemlich gut organisiert. Leider sind dort, wie schon erwähnt die Rahmenbedingungen etwas undurchsichtig und gesetzlich nicht "unterfüttert".


    Empfehlung: versuche es bei deinem Vertragspartner = vodafone.


    Viel Erfolg
    Realfargo

    Einsicht: Die Handyhistorie wurde aus Signatur gelöscht. :-)

  • Hmm, zum Zeitpunkt des Kaufes bestand der Fehler natürlich noch nicht. Trotzdem werde ich morgen früh mal zum Vodafone-Shop fahren, und fragen, was man machen kann. Wenn ein sofortiger Austausch für die nicht in Frage kommt (wovon ich ausgehe), werde ich doch lieber die Siemens-Hotline kontaktieren. Ich habe meine Zeit schliesslich nicht gestohlen, und will nicht Dauergast im Vodafone-Shop werden! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Realfargo
    Übrigens, Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur, sonst könntest Du denen die Beschaffung eines "Überbrückungsgerätes" in Rechnung stellen.


    Das muß dann aber eine vodafone-Regelung sein. Per Gesetz besteht ein solcher Anspruch nämlich nicht. Wüßte jedenfalls nicht, worauf der fußen sollte...


    hirschi:


    Der Fehler muß nicht von Anfang an vorhanden gewesen sein. Es ist eben einfach so, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, daß wenn innerhalb von 6 Monaten ein Fehler auftritt, dieser quasi "latent" schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Der Händler müsste Dir das Gegenteil beweisen, um um seine Gewährleistungsverpflichtung herumzukommen.


    In den verbleibenden 18 Monaten der gesetzl. Gewährleistung ist es dann andersherum.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Macht doch keine Grundsatzdiskusion aus dieser einfachen Sache!


    *Hirschi* hat als Vodafone Kunde den besten Service den man sich wünschen kann, Rechnung vorlegen und das Gerät wird innerhalb von 24-48h getauscht und das als Vodafone Kunde 24 Monate lang. Natürlich nicht bei Sturzschaden etc.


    Falls er für 24h kein Lihgerät haben möchte, kann er auch einen Direkttausch vereinbaren, alles ohne Probleme.


    Falls der gleiche Fehler 3 mal auftreten sollte, hat er sofort die Möglichkeit den Kauf zu wandeln und bekommt ein neues Gerät seiner Wahl.


    Ich würde dir empfehlen auf alle Fälle das Gerät über Vodafone zu tauschen, ansonsten kann dir der Händler bei einem späteren Defekt nicht mehr helfen.


    Bei Fragen zu Vodafone stehen Geribaldi und ich euch gern zur Verfügung.


    Viele Grüße Silvio

  • Ihr solltet nur bei dem Zusammenhang Händler und BGB nicht vergessen, dass die Rechtssprechung hier von einem wirklichen Kauf ausgeht. Alles was im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag subventionert erworben wird fällt hier nicht drunter. Mittlerweile gehen immer mehr Leutz davon aus, sie hätten wirklich für einen Euro ihr Handy gekauft....dabei ist es nicht mehr als die Abo-Prämie...also die Espressomaschine als Dankeschön für 1 Jahr Stern, Focus o.Ä.:D

    Bello...sag doch mal was Politisches

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...
    Hat man zusammen mit dem Handykauf einen Vertrag abgeschlossen, besteht dieser natürlich auch bei einer Rückgängigmachung des Kaufvertrags für das Handy fort, ...


    So wie ich die von mir mehrfach gepostete BGH-Rechtsprechung interpretiere, wird man wohl bei Rückgängigmachung des (Handy-)Kaufvertrages auch den Netznutzungsvertrag rückgängig machen können, da der BGH die beiden Verträge als untrennbare wirtschaftliche Einheit sieht.


    Gruß


    muli


  • Das hört sich ja richtig gut an!:) An einem Leihgerät bin ich eigentlich nicht interessiert, so das ein Direkttausch schon das optimale wäre. Wird dabei, wie bei Siemens, nur das "nackte" Gerät getauscht, oder muss ich die komplette Originalverpackung samt Zubehör zum Vodafone-Shop tragen? Naja, eine Stunde muss ich noch abwarten, dann macht der Laden auf. Ich lass mich mal überraschen.;)

  • Moin :)


    es wird nur das Gerät getauscht, ohne Akku, Akkudeckel etc.
    Erst bei einer Wandlung mußt du alles, wirklich alles mitbringen


    Viele Grüße

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