ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984
Hallo zusammen,
habe mit meinen Anwalt die Sache kurz angeschnitten. Dieser meint, ich solle mit Wucher argumentieren, da der marktübliche Preis nur einen Bruchteil der Preise verglichen mit Simply beträgt.
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Wucher im rechtlichen Sinne setzt aber - abgesehen von hier nicht einschlägigen Alternativen - die Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen voraus.
Und eine Zwangslage, die dazu geführt hat, dass Du in diesem Moment unbedingt per Simply-SIM im Internet surfen musstest, scheint für mich schwer vorstellbar.
Nutzt der Anbieter nicht absichtlich eine solche Zwangslage aus, nennt sich das Ganze nicht Wucher, sondern Marktwirtschaft. Dass heißt: Jeder darf für eine Leistung soviel verlangen, wie er will, weil niemand verpflichtet ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Das "Wucher"-Argument Deines Anwalts könnte man in abgewandelter Form noch gelten lassen, wenn für die Leistung vorher kein Preis bestimmt war (z.B. Schlüsseldienste o.ä.). Da das Simply-Preisverzeichnis aber Vertragsbestandteil war, sehe ich persönlich keinerlei Handhabe, die Zahlung zu verweigern.
Ich würde daher eher dazu neigen, den Versuch einer Einigung im Kulanzweg zu unternehmen.
Frankie