Rechtslage Simply Prepaid Aufladebetrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin_1984
    Hallo zusammen,
    habe mit meinen Anwalt die Sache kurz angeschnitten. Dieser meint, ich solle mit Wucher argumentieren, da der marktübliche Preis nur einen Bruchteil der Preise verglichen mit Simply beträgt.
    ...


    Wucher im rechtlichen Sinne setzt aber - abgesehen von hier nicht einschlägigen Alternativen - die Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen voraus.


    Und eine Zwangslage, die dazu geführt hat, dass Du in diesem Moment unbedingt per Simply-SIM im Internet surfen musstest, scheint für mich schwer vorstellbar.


    Nutzt der Anbieter nicht absichtlich eine solche Zwangslage aus, nennt sich das Ganze nicht Wucher, sondern Marktwirtschaft. Dass heißt: Jeder darf für eine Leistung soviel verlangen, wie er will, weil niemand verpflichtet ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Das "Wucher"-Argument Deines Anwalts könnte man in abgewandelter Form noch gelten lassen, wenn für die Leistung vorher kein Preis bestimmt war (z.B. Schlüsseldienste o.ä.). Da das Simply-Preisverzeichnis aber Vertragsbestandteil war, sehe ich persönlich keinerlei Handhabe, die Zahlung zu verweigern.


    Ich würde daher eher dazu neigen, den Versuch einer Einigung im Kulanzweg zu unternehmen.


    Frankie

  • Hmm,
    Frank
    ich bin beeindruckt von deinem Wissen. Soviel konnte mir selbst der Anwalt nicht dazu sagen.
    Hier mal 2 Auszüge aus den Simply Prepaid AGBs, die sich in einer gewissen Art für mein Verständnis widersprechen:


    "Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im
    Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). Zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses richtet simply
    dem Kunden ein Guthabenkonto ein, über das mit der Leistungserbringung durch simply die Zahlung
    der vorgenannten Entgelte erfolgt. Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt werden,
    wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist."


    der 2. Auszug:


    Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Ziffer VI.2) ein Negativsaldo auf
    dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüglich
    auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen
    gesperrt werden.


    In meinen Augen widersprechen sich diese beiden Absätze. Vorallem ersterer würde meiner Meinung nach meine Ansicht stärken.
    gruß und danke
    martin

  • Zudem:


    "ich solle mit Wucher argumentieren, da der marktübliche Preis nur einen Bruchteil der Preise verglichen mit Simply beträgt"


    Kennt der Anwalt sich überhaupt in der Branche aus?
    Von marktüblichen Preisen bei Standard-Internettarifen hat der offensichtlich nicht den blassesten Schimmer. Wenn er meint damit argumentieren zu können.. dann viel Spaß...


  • Wo ist da der Widerspruch?
    Bei Nutzung von Sonderrufnummern oder ähntlichen Diensten (Klingeltönen etc) können Abrechnungsdaten erst verzögert bereit gestellt werden. Wodurch der Kontostand selbstverständlich ins Minus rutschen kann.
    Auf diese Buchungen hat Simply dann keinen Einfluss mehr.


  • Der Widerspruch entsteht dadurch, dass die Juristenkaste bereits im Kaiserreich eine Sprechweise durchgesetzt und etabliert hat die der 'Volkssprache' in Wortlaut und Bedeutung zuweilen genau diametral entgegengerichtet war und es in der späteren demokratischen Entwicklung offenbar nicht gelungen ist, eine der Alltagssprache zugeordnete Form der Fachsprache zu finden.


    Dadurch ist es immer noch möglich mit Luftholen, publikumswirksamem Augenrollen :rolleyes::rolleyes: und Brustton der Überzeugung zu sagen "Grundsätzlich" worauf alle in Ehrfurcht zu erstarren und hintenrum aber zu meinen "im Grundsatz" , wofür eine wispernde Piepsstimme voll ausreichend wäre, weil Juristen untereinander bedeutungsvolle Blicke zuwerfen, wenn sie grundsätzlich hören, weil sie ja wissen dass zu jedem Grundsatz - automatisch - die Ausnahme gehört. - und in diesem Fall ist die Ausnahme eben ein möglicher negativer Saldo. Ziemlich gemein finde ich.


    Meinen deutsche Juristen "immer" , sagen sie entweder das leicht überhörbare wispernde "stets" oder, an hohen Festtagen , ;) :p "generell" . Genau das steht hier aber nicht!


    Nachzulesen ist diese Frechheit unter http://de.wikipedia.org/wiki/Juristendeutsch , zweiter Absatz "Abweichungen von der Alltagssprache" . Im Grunde (?) sind solche Abweichungen einer Demokratie nicht würdig, sondern passen eher in eine autokratische Gesellschaft mit Kastenwesen.


    Der zweite Punkt , mit dem "Guthabenkonto" ist in meinen Augen ebenfalls ein kritischer Punkt, denn viele Pseudo-Prepaidanbieter unterscheiden begrifflich zwischen dem Kundenkonto (= dem Kreditorenkonto in ihrer Buchhaltung) und dem Guthabenkonto das extra eingerichtet wird. Mag auch auf dem Guthabenkonto nix drauf sein - das Kundenverhältnis als ganzes geht trotzdem locker ins Minus. Als Kunde klammert man sich natürlich an das was man gern hätte - das Guthabenkonto alleine ....


    Diese Unterscheidungen habe ich in einem anderen Thread deutlich herausgestellt und vor allen Dingen die AGB mit einem richtigen, echten vergleichsweise fairen Prepaid-Anbieter, nämlich Blau im E-Plus-Netz, verglichen. Siehe dort.


    Geradezu fatal ist ausserdem, dass in den Simply-AGB wie in vielen anderen, die Prepaid-Eigenschaft als "VorleistungsPFLICHT " des Kunden beschrieben ist, ohne dass es eine korrespondierende Formulierung gibt, dass die Verbindungen bei Guthabenlosigkeit zu deiner Sicherheit sofort unterbrochen werden, und die m.E. den Kunden von Blau.de auch ein RECHT auf Schutz vor Negativsalden gibt. Bei blau.de heisst es in Punkt 6.2 der AGB "Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des blau.de Guthabens sofort unterbrochen" .
    Diese Klausel, dieses Recht des Kunden, fehlt bei Simply einfach - DU hast nur noch Pflichten aufzuladen, aber Rechte zu deinem Schutz die diese abfedern, hast du keine.


    Im Unterschied zu Frank_aus_wedau würde ich Wucher nicht grundsätzlich :p ausschliessen, aber dem Anbieter eben einen höflichen Brief schreiben und um eine mehrwöchige Mahnsperre bitten. Die ahnen dann schon, dass es nicht so einfach werden wird ;)

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Hallo Leute,
    danke nochmals für eure Bemühungen.
    Ich habe das Gefühl ich rede gegen Wände. All meine Argumentationen an den Kundenservice ergaben nur Antworten, die wenig mit meiner Argumentation zu tun haben.
    Die Tage kam eine Mahnung, dass ich doch bitteschön mein Kundenkonto mit 150 Euro aufladen solle. Ich habe keine Ahnung was ich nun tun sollen. Werde wohl den Rat annehmen und um Mahnsperre bitte.
    Vielleicht sollte ich zum Anwalt gehen. Ich kann nur hoffen, dass mein Rechtsschutz diesen Fall übernimmt.
    Zumal hab ich ja jetzt 2 Baustellen. Die andere betrifft Mobilcom und dessen Onlinerechnung umstellung, der ich nicht zugestimmt habe. Es steht nur in einer Rechung der Wortlaut " Sehr geehrter Herr xxx, in Kürze profitieren sie von den vielen Vorteilen unserer Online-Rechnung.....blablabla vorteile Online-Rechnung, schon die nächste Rechnung erhalten sie als komfortable Online-Rechnung.... Sie haben noch Fragen? Rufen sie uns an 01805-xxxxx"
    Ich bin super Wütend. Nichts von wegen, dass sie meiner Zustimmung benötigen oder so. Dadurch werden mir bis zu nächsten Kündigungsmöglichkeit fast 500 Euro Grundgebühr im Laufe der Jahre abgebucht sein.
    Was für eine Servicewüste. Naja btt, dieses Thema behandel ich in einem separatem Thread
    gruß und danke
    martin

  • Hallo Martin,


    wie ist deine Angelegenheit ausgegangen? Neulich habe ich wegen eines ähnlichen Vorfalls gegen maxxim geklagt. Erfolglos. Jetzt überlege ich ob ich in die Revision gehen sollte. Aussichten auf Erfolg kann ich nicht einschätzen. Ich werde mich wahrscheinlich an eine Verbraucherzentrale wenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Was soll eine Verbraucherzentrale denn machen, wenn schon eine Klage nicht gefruchtet hat?


    Sie haben ihre Mittel und Wege. Ich habe ohne Anwalt geklagt und offensichtlich an die Grenze meiner Möglichkeiten gestoßen. Vielleicht bin ich im Unrecht, ich will das aber genau wissen :)

  • Zitat

    Original geschrieben von basile
    Ich habe ohne Anwalt geklagt


    Da wundert mich garnichts mehr, Anwälte gibts nicht umsonst.
    Die wenigsten dürften in der lage sein sich selbst "Verteidigen" zu können.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

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