Oft erkennen die Scan SW nicht alle "Aufträge" die in einem
Brief geschrieben stehen.
Hast du dich denn nicht gewundert, dass es keine Bestätigung gab?
Aber auch hier gilt, dass du es nachweisen musst.
Gruß Gunn
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Oft erkennen die Scan SW nicht alle "Aufträge" die in einem
Brief geschrieben stehen.
Hast du dich denn nicht gewundert, dass es keine Bestätigung gab?
Aber auch hier gilt, dass du es nachweisen musst.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Christian
Stimmt. Nur dass man meine Antwort (dank einer Begründung) sogar versteht.
Ach,Ich wollte doch zu einer netten Erklärung ansetzen, als mein Blick auf die Systemuhr viel und die Keynote begann...da war es mit meiner Aufmerksamkeit vorbei, ich bekenne mich schuldig ![]()
du solltest gute Chancen haben..... denn den Namen haben sie ja geändert und somit mehr oder weniger bestätigt den Brief bekommen zu haben....
Aber drauf ankommen würd ich es auch nicht lassen da du den auch jetzt nochmal hättest aufsetzen können mit der Kündigung und nicht genau beweisen kannst was damals im anderen Brief war
ZitatOriginal geschrieben von HansFranz123
du solltest gute Chancen haben..... denn den Namen haben sie ja geändert und somit mehr oder weniger bestätigt den Brief bekommen zu haben....
Dann wäre aber noch zu beweisen, dass die Kündigung im selben Brief gewesen ist.
Also steht der TO weiterhin bei 0...
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Dann wäre aber noch zu beweisen, dass die Kündigung im selben Brief gewesen ist.
Also steht der TO weiterhin bei 0...
Das wäre im schlimmsten Fall auch beweisbar, wenn der Kläger (Kunde) die Vorlage der damaligen Namensänderung durch BASE verlangt. Vorbehaltlich, dass diese ausgeführt wurde, käme die Wahrheit ganz schnell ans Licht.
Aber dazu kann uns die TE sicherlich noch etwas sagen ![]()
Sicherlich. Wenn beides auf ein und demselben Blatt stand, dürfte BASE Probleme bei der Erklärung haben.
Befanden sich aber 2 Schreiben in dem Brief, wirds schwierig für den TO.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Befanden sich aber 2 Schreiben in dem Brief, wirds schwierig für den TO.
Aber nicht wenn beides unter Zeugen in einen Umschlag eingetütet worden ist. Der Brief ist ja nachweisbar angekommen, also auch die 2. Seite mit der Kündigung, d.h. die ist zugegagen.
Ja, ein einziger Zeuge, der gleichzeitig auch noch der Ehemann ist... dann viel Spaß..
Der Bearbeiter der Namensänderung sagt dann halt, dass ein Kollege gesehen hat, dass nur ein Zettel im Briefumschlag war. Und schon ist der Ball zurück gespielt..
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Ja, ein einziger Zeuge, der gleichzeitig auch noch der Ehemann ist... dann viel Spaß..
Der Bearbeiter der Namensänderung sagt dann halt, dass ein Kollege gesehen hat, dass nur ein Zettel im Briefumschlag war. Und schon ist der Ball zurück gespielt..
Zur Info: Auch Familienmitglieder sind als Zeugen zugelassen.
Und ich glaube nicht, dass sich die Sachbearbeiter erinnern können, wieviele Briefe und schreiben in einem Brief vor über 1 Jahr drin waren.
Und ich glaube nicht, dass E+ mit dem Vieraugenprinzip arbeitet.
Ich ehrlich gesagt auch nicht. Wenn mal klagen würde und das vor Gericht gehen sollte, wird es auch nach der Glaubwürdigkeit gehen. Und wenn da Zeugen geladen werden, wird der Mann das sehr glaubhaft machen können, etwas wirklich gesehen zu haben.
Und selbst wenn BASE c/o EPS nach dem 4-Augen Prinzip Arbeitet wird es heisse: "Herr Zeuge, wieviele Briefe haben sie geöffnet", "50-100 am Tag, genau weiss ich es nicht mehr", "Ah, und da sind sie sich nun sicher das in einen genau nur ein Zettel drin war ? Vielen Dank !".
Damit dürfe dann die Sache geklärt sein, wenn der Anwalt, den man hat, nicht ganz dumm ist.
Ich wäre auch davon ausgegangen, das die Kündigung da ist und BASE die bearbeitet ... Und wenn ich gesehen hätte, das er Brief ansonsten bearbeitet wurde, würde ich auch nicht von einer Nachlässgkeit ausgehen. Erst im TT hört man, was alles schief gehen kann ...
Zudem: Das Nachweissproblem hätte man genauso, wäre es ein Einschreiben gewesen. Da kann BASE ohne Probleme behaupte "Da war nur ein Brief drin" ...
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!