ebay: Der Paypalzwang ist da!

  • Hab auch keine guten Erfahrungen mit PayPal gemacht. Naja die Entscheidung ist ja wo ein Grund mehr, die Finger von eBay zu lassen, zumal ich da sowieso nur noch Ärger hatte, weil es da abgeht wie auf nem Basar und im Problemfall bei eBay und PayPal irgendwie nur so ne Standard-Antworten kommen die einem nicht weiter helfen. Die einzigste Lösung war dann ne neue Kreditkarte.


    Am krassesten war für mich ja die Pflicht beim Verkauf eines iPhones einen PayPal Account besitzen zu müssen und nun weitet man das noch so sehr aus.

  • Da gibts einen kleinen Trick wies doch geht, also iphone ohne paypal. Einfach oben i-Phone schreiben. In der Artikelbeschreibung ganz normal wieder mit iphone.


    Es wird nämlich nur überprüft ob das wort im titel steht. Zumindest wars früher so.

  • Zitat

    Original geschrieben von EliteSkilled
    Da gibts einen kleinen Trick wies doch geht, also iphone ohne paypal. Einfach oben i-Phone schreiben. In der Artikelbeschreibung ganz normal wieder mit iphone.


    Hätte aber sicher den Nachteil, dass potentielle Kunden Deinen Artikel nicht finden, oder? ;)

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • zumal es dann trotzdem in die Smartphone kategorie eingestellt wird und sich der "Vorteil" von selbst erledigt.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Nun, das stimmt nicht.


    Ich habe iphone in die suche eingegeben und zb auf anhieb diese Angebote gefunden (nein ich habe nicht in artikelbezeichnung und beschreibung suchen) angeklickt:


    Artikelnummer: 250618052588
    Artikelnummer: 230466706465 <- er machts so, obwohl i phone kein paypal
    Artikelnummer: 260590104086


    wobei das auch irgendwie ohne geht, gibt genug angebote wie:


    Artikelnummer: 120560804143

  • Ohne es angesehen zu haben weil ich vom hand on bin verstößt er damit vermutlich gegen geltende "Ebay-gesetze" in dem er den vorgaben aus dem Weg geht und Riskiert die löschung und sperre.


    Müsste man je nach kategorie abwägen

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Für ein R-Fehler der bei bei bestimmt 3-4 % der Leute vorkommt, die Angebote löschen und User sperren?


    Das bezweifle ich, den abgesehen vom ganzen Aufwand, würde ne Menge Provision entgehen. :D


    Mag sein, dass dat irgendwo steht. Wird aber garantiert nicht gemacht.

  • es geht darum das gezielt zb. das vorgegebene Paypal umgangen wird (Was auch wieder gebühren einbringt :top: )
    Und da ist Ebay recht allergisch drauf

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!