Keine eine Idee? ![]()
Portierung wurde nur von einem Vertragsnehmer unterschrieben-ist der Auftrag gültig?
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Hallo!
Warte auf jeden Fall bis Dir Versatel einen Rücksendeschein schickt. NICHT auf eigene Kosten zurücksenden, dass könnte bei "Verlust auf dem Versandweg" an Dir hängen bleiben.
Und wenn sie nicht reagieren, dann lass das Paket ungeöffnet bei Dir liegen bis es verstaubt.Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von mumpel
NICHT auf eigene Kosten zurücksenden, dass könnte bei "Verlust auf dem Versandweg" an Dir hängen bleiben.Natürlich nicht, ich investiere keinen Cent mehr!
Ich habe Versatel auf den Fehler aufmerksam gemacht und nun warte ich ab.
Ab wann kann ich die Ware behalten, ohne dafür belangt werden zu können?
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Ab wann kann ich die Ware behalten, ohne dafür belangt werden zu können?
Die Verjährungsfriest beträgt 3 Jahre. Und solange solltest Du das Paket verschlossen halten.
Da es sich hier um eine Lieferung aus einem Vertrag handelt, gilt die "Ich habe nicht bestellt also darf ich (ohne zu bezahlen) behalten"-Regel nicht. Versatel kann (IMHO) auch noch in 2 Jahren und 11 Monaten kommen und die Ware oder den Wertersatz einfordern. -
Aber es besteht ja seit Monaten kein Vertrag mehr und ich habe ja angezeigt, diese Lieferung zu Unrecht bekommen zu haben.
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Warte trotzdem ab. Sicher ist sicher.
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Heute 2 neuerliche Telefonate mit Versatel!
Ohne Kundennummer könnte man mir leider nicht weiterhelfen, ich soll die Ware einfach zurückschicken. Abholungsaufträge wären leider nicht möglich.
Ich habe das Paket in eine Abstellkammer gepackt und warte nun. Vielleicht werde ich den Router sogar benutzen, mal sehen.
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Na, das ist doch prima
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Ohne Kundennummer könnte manDir ja auch nichts berechnen, noch nicht einmal den Router

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