Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade folgende Frage:
1. Man kündigt bei seinem alten Netzbetreiber seinen Vertrag, dieser läuft zum 28.02.2010 aus.
2. Am 21.02.2010 schließt man bei seinem neuen Netzbetreiber den neuen Mobilfunkvertrag mit Rufnummernportierung ab, der dann zum 01.03.2010 aktiviert wird.
3. Am 03.03.2010 bringt der neue Netzbetreiber plötzlich neue, viel günstigere Tarife raus und man möchte unbedingt in diese neuen Tarife wechseln. Jetzt ist ein Wechsel aber nicht möglich, aber da gibt's doch ein Widerrufsrecht.
-> Kann man z. B. am 04.03.2010 (also innerhalb der Widerrufsfrist) seinen neu abgeschlossenen Mobilfunkvertrag einfach widerrufen, schließt danach den endgültigen/neuen Mobilfunkvertrag (z.B. beim gleichen Anbieter, aber im neuen Tarif) ab und bekommt seine Rufnummer auch wieder mit-portiert?
Würde mich mal interessieren, was die Praxis so zeigt.
Viele Grüße
Dominik