Verzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht

  • Hallo zusammen,


    ich muss bald geschäftlich für ein halbes Jahr ins Ausland.


    Nun stehe ich vor der Problematik, das ich einen Arcor/Vodafoneanschluss habe.
    Da meine Freundin in der Wohnung aber bleibt, kann ich keine Kündiung der Wohnung oder sonstiges vorlegen. Sondern nur einen Wisch aus dem Geschäft, das ich ein halbes Jahr im Ausland bin (auch keine Ummeldung)


    Mein Telefon/Internetvertrag läuft im November aus und wollte sowieso künigen (Vertrag läuft auf mich). Hab ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?


    Des weiteren würde ich, falls das SOnderkündigungsrecht greift, zu T-Home wechseln. Allerdings würde ich gerne meine Rufnummer behalten. Der T-Home Vertrag würde auf meine Freundin laufen, würde Arcor/Vodafone das mitbekommen bzw. würde dies Ärger bedeuten???


    Vielen Dank!


    /edit:
    Ich würde mich notfalls auch aus dem Vertrag rauskaufen. Weiß jemand hierzu etwas wieviel dies kosten würde bzw. ob dies überhaupt geht?

  • "Mein Telefon/Internetvertrag läuft im November aus und wollte sowieso künigen (Vertrag läuft auf mich). Hab ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?"


    Nein, dass nennt man reguläre Kündigung.


    Für eine Sonderkündigung solltest schon eine Ummeldung ins Ausland vorweisen können.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • also "Recht" hast du schon mal keines, falls sie dich aus dem Vertrag entlassen sollten wäre das reine Kullanz, egal ob du ins Ausland gehst oder nicht.


    Bei Arcor konnte man sich mal für 100€ oder so freikaufen, ob das noch geht müßtest du mal in der Preisliste schauen.


    Aber mal ehrlich, wenn du eh mit T-Com einen Vertrag abschließen willst, also DSL brauchst, warum lässt du dann nicht den Vertrag einfach auslaufen ? Die beiden Angebote unterscheiden sich ja so gut wie gar nicht, ausser beim Preis und beim Router...

  • Weil ich nun T-Home Entertainment nehmen werde.


    Ich werde regulär zum November hin kündigen, mir geht es nur darum ob ich nun mit Verzug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht habe. Eine Ummeldung wird es nicht geben, da hierzu der Behördenaufwand zu groß wäre. Es gibt aber ein Arbeitsvisum


    Welche Preisliste meint ihr, bzw. wo soll ich diese den bitte finden?


    Danke schon mal!

  • Wer hat damals bloß dieses Nicht-Wort "Sonderkündigungsrecht" in die Welt gesetzt?


    Da du ja nicht wirklich dauerhaft ins Ausland ziehst, hast du auch keine Möglichkeit auf eine außerordentliche Kündigung. (Sonst würde halb Deutschland den Sommerurlaub auf Malle dazu nutzen, woanders Neukunde zu werden :D) Die Geschichte mit dem Freikaufen für 100 EUR gibt es auch schon lange nicht mehr...
    Wen du an einem reibungslosen Übergang zu T-Home interessiert bist, solltest du auch keinesfalls selbst kündigen, sondern dies deinem neuen Anbieter für dich tun lassen.

  • Zitat

    mir geht es nur darum ob ich nun mit Verzug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht habe


    selbst bei dauerhaftem Aufenthalt gäbe es kein Recht darauf, nur wird dann aus Kullanz und mangelnder Inkassomöglichkeit auf die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit verzichtet. Also ein ganz klares NEIN


    Zitat


    ie Geschichte mit dem Freikaufen für 100 EUR gibt es auch schon lange nicht mehr...


    lt. der aktuellen Preisliste nicht mehr, wenn er jedoch den Vertrag nach einer alten Preisliste in der das drinn stand abgeschlossen hat und jeder neuen Preisliste wiedersprochen hat dann könnte es noch gehen ;)

  • Ok dann wäre das Kündigungsrecht schon mal geklärt.


    Ab wann wurden den die Preisliste aktualisert? Vertrag wurde November 2008 abgeschlossen.


    Danke an alle!

  • Das einzige, was du machen kannst, wenn du verhindern willst, dass kein anderer das Telefon nutzt, ist, es für die Zeit bis zum November zu sperren. Vorher wirst du auch nicht rauskommen (Gründe siehe oben).

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von hollar
    Ok dann wäre das Kündigungsrecht schon mal geklärt.


    Ab wann wurden den die Preisliste aktualisert? Vertrag wurde November 2008 abgeschlossen.


    Danke an alle!


    siehe auf Seite 23 der AGBs von 03/2008 unterm Punkt 7


    Zitat


    Zahlung bei einvernehmlicher Beendigung
    des Vertrages über ein Arcor-Paket innerhalb
    der Mindestvertragslaufzeit oder ohne
    Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist 99,95


    bei Vodafone ist allerdings der Punkt aus den AGBs verschwunden und so wie ich es gerade sehe ist es bei der Formulierung leider sehr schwer sich darauf zu berufen, einvernehmlich setzt ja die freiwillige Bereitschaft auf beiden Seiten vorraus.


    http://www.arcor-faq.de/t/fileadmin/pdf/agb/2008/03.08.pdf


    aber kannst es ja trotzdem mal versuchen, ein Ausdruck der Preisliste, den Punkt mit Textmarker markieren und ein Kündigungsschreiben mit der Erklärung dass du die 99€ zahlst.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    aber kannst es ja trotzdem mal versuchen, ein Ausdruck der Preisliste, den Punkt mit Textmarker markieren und ein Kündigungsschreiben mit der Erklärung dass du die 99€ zahlst.


    So wie ich es in anderen Foren gelesen habe, lässt sich Vodafone nicht mehr auf dieses Einvernehmen ein.
    Wieso soll eigentlich die Freundin in der Wohnung in den 6 Monaten ohne Telefon/Internet-anschluss bleiben?

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