Verzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht

  • Ist eine einseitige Änderung der AGB's überhaupt möglich?


    Sie muss ja nicht ohne bleiben, ich hätte das ganze eben als Anlass genommen früher aus den Vertrag zu kommen!


    Zitat

    (Sonst würde halb Deutschland den Sommerurlaub auf Malle dazu nutzen, woanders Neukunde zu werden


    Das Argument ist sowas von lächerlich, da es ein RIESEN Unterschied ist ob jemand freiwillig verzieht/ in den Urlaub gehen oder das Geschäft anordnet das du ins Ausland gehst! Aber klar Schüler wissen so etwas noch nicht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von hollar

    Das Argument ist sowas von lächerlich, da es ein RIESEN Unterschied ist ob jemand freiwillig verzieht/ in den Urlaub gehen oder das Geschäft anordnet das du ins Ausland gehst! Aber klar Schüler wissen so etwas noch nicht ;)


    Das Argument ist sowas von lächerlich, schliesslich haben wir in Deutschland immer noch die Berufsfreiheit, die Aufenhaltsfreiheit und die Vertragsfreiheit.
    Es kann dich niemand zwingen, fuer xy zu arbeiten, im Ausland zu wohnen und bei Arcor einen Vertrag abzuschliessen.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Zitat

    Original geschrieben von hollar
    Das Argument ist sowas von lächerlich, da es ein RIESEN Unterschied ist ob jemand freiwillig verzieht/ in den Urlaub gehen oder das Geschäft anordnet das du ins Ausland gehst! Aber klar Schüler wissen so etwas noch nicht ;)


    Es ist und bleibt aber deine Privatangelegenheit, die du zu verantworten hast und nicht dein Provider. Wobei du ja, wenn du tatsächlich dauerhaft mit Abmeldung ins Ausland ziehst, sofort aus dem Vertrag rauskommen würdest.
    Aber danke, dass du mich ins Schüleralter verortet hast, das tut gut, sich mal wieder so jung zu fühlen... :D

  • Hallo,


    es bringt Dir als Fragesteller nichts, wenn Du unliebsame Antworten durch Angriffe auf die Ersteller dieses reagierst.


    Richtig ist, das es kein Sonderkündigungsrecht gibt im TK-Wesen, auch wenn es sogar einige ISP schon als Wort verwenden, das Sonderkündigungsrecht kommt aus der Wohnungswirtschaft und hat nur dort Bestand.


    Dein außerordentliches Kündigungsrecht könnte man Dir vielleicht einräumen, wenn Du länger ins Ausland gehst und die RN nicht mehr brauchst!


    Da Du aber die RN zu einem Wettbewerber im Inland portieren willst, so wird jeder ISP sagen, das dort was komisch bis Faul ist.


    Nicht ohne Grund hat man angefangen Ummeldebestätigungen zu verlangen ...


    Früher gab es die Möglichkeit sich für 99€einvernehmlich zu trennen, dieses Option muss aber von beiden Seiten zugestimmt werden.


    Vodafone (als Nachfolgeunternehmen der Arcor) stimmt, so hört man diesem Passus so nicht mehr zu. Es gibt wohl immer noch Freikaufmöglichkeiten, so ist aber zu überlegen ob diese Sinn machen?!


    Du willst von Vodafone zu T-Home am gleichen Standort (Wohnung) und der Übergang braucht auch Zeit. Weniger zwar, da T-Home der Eigentümer der letzten Meile ist, aber mit 2-5 Wochen würde ich immer noch rechnen, wenn man keine längeren Ausfälle haben will.


    ;) Ich nehme mal an, das das alles ein Privatkundenanschluss sein wird, also dort auch in der Bearbeitung auf beiden Seiten wenig Prio sein wird.


    Georg99 würde ich nicht so scharf angehen ... wenn man div. Foren anschaut, so kann man sich vielleicht denken was er macht. ;)


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Georg99 würde ich nicht so scharf angehen ... wenn man div. Foren anschaut, so kann man sich vielleicht denken was er macht. ;)


    was darf man darunter verstehen?


    Und nein es ist und bleibt ein Unterschied ob ich beruflich ins Ausland muss oder privat in den Urlaub gehen. Berufsfreiheit hin oder her, niemand von euch wird den Job an den Nagel hängen, nur weil er ins Ausland muss!

  • Es ist für Deinen Fall völlig egal, da Du ja die RN nicht aufgeben willst & auch noch zu einem Mitbewerber gehen willst.


    Wieso dem so ist, darauf gehst Du nicht ein!


    Das ist ähnlich, wenn Du deswegen den Stromanbieter wechseln wolltest mit MVLZ oder einen Handyanbieter.


    Sollte es Dir um Haftungsfragen gehen, so gibt es VPW ....


    ;) Für die Frage wegen George99, es gibt ja nicht nur TT, auch wenn mir Carsten jetzt vielleicht etwas böse ist ;) ....


    Aber z.B. im Arcor-User-Forum kannst Du sehen wer dort gute Antworten gibt und wer vielleicht aus div. Gründen mehr weiß.


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
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