... das da oft was durcheinander gebracht wird, daran habe ich mich mittlerweile ja gewöhnt.
Nur das ein Namhafter Hersteller von Elektrogroßgeräten in seinen Beipackzettel zu unserer neuen Waschmaschine schreibt "24 Monate Garantie" und dann steht im kleingedruckten "nach 6 Monaten muß der Kunde nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf bestand" finde ich jetzt schon etwas daneben ... bin ich jetzt doof oder müßte da nicht gleich "Gesetzliche Gewährleistung" stehen - mehr als diese bietet mir diese tolle Garantie ja auch nicht ?
Oder verstehe ich da grade was falsch ? :confused: