Mal wieder-Gewährleistung vs. Garantie

  • ... das da oft was durcheinander gebracht wird, daran habe ich mich mittlerweile ja gewöhnt.


    Nur das ein Namhafter Hersteller von Elektrogroßgeräten in seinen Beipackzettel zu unserer neuen Waschmaschine schreibt "24 Monate Garantie" und dann steht im kleingedruckten "nach 6 Monaten muß der Kunde nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf bestand" finde ich jetzt schon etwas daneben ... bin ich jetzt doof oder müßte da nicht gleich "Gesetzliche Gewährleistung" stehen - mehr als diese bietet mir diese tolle Garantie ja auch nicht ?


    Oder verstehe ich da grade was falsch ? :confused:

  • Dazu müsste man die genauen Garantiebedingungen kennen. Vielleicht bietet die Garantie noch irgendwelche Zusatzleistungen.
    Dazu kommt, wenn der Hersteller diese Garantie übernimmt, ist es auch eine Garantie. Denn die Gewährleistung betrifft immer den Händler.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Die Frage ist: Was ist ggf. als Extra im Rahmen der Garantie aufgeführt? Eine Garantie kann ja die unterschiedlichsten "Auswüchse" haben...z.B. PickUp Service u.a.

  • Weitere Verbesserungen gegenüber der Gewährleistung habe ich keine gefunden, im Gegenteil - es wird ausdrücklich erwähnt, das eine "Garantiefall" nur vorliegt, wenn eine "schwerwiegende Funktionsstörung" vorliege - Definition von schwerwiegender Funktionsstörung Fehlanzeige.


    Und was sind dann "schwerwiegende Funktionsstörungen" überhaupt - tut gar nix ist ja klar, aber nach dieser Definition wären doch eigentlich die üblichen Kleinigkeiten wie irgendwas undicht, Elektronikfehler etc. noch nicht mal abgedeckt, schließlich kann man ja auch waschen, während es unten tropft
    :rolleyes:


    Wir haben uns jetzt für die Zusatzgarantie entschieden, die deckt komischerweise per Definition 48 Monate alle defekte außer grobmotorischer Gewalteinwirkung ab.
    Schon toll, so verkauft man die Garantie nochmal extra :(


    Interessant auch, das in den Garantiebedingungen für Österreich ganz klar steht "Garantie auf Mängel für 24 Monate, außer selbstverschuldeten Defekten".

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