ZitatOriginal geschrieben von S3B
Glaube dazu muss man nichts mehr sagen. Armes Deutschland...
Arm wäre es, wenn die MA des Shops einfach so davonkommen würde.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von S3B
Glaube dazu muss man nichts mehr sagen. Armes Deutschland...
Arm wäre es, wenn die MA des Shops einfach so davonkommen würde.
ZitatOriginal geschrieben von S3B
Glaube dazu muss man nichts mehr sagen. Armes Deutschland...
Ja, auch in Deutschland muss man sich an das halten, was vereinbart wurde.
Re: Aber...
ZitatOriginal geschrieben von s33th3light
Wenn nicht, muss ich die Dame wegen Betruges anzeigen.
Oder habt ihr noch andere Vorschläge?
Bleibt bloß die Frage, inwiefern sich die Aussage der Dame aus dem Shop beweisen lässt?
Sofern du da nix schriftliches hast, wird die STA auch die Anzeige nicht weiter verfolgen. Und die Dame wird auch mit Sicherheit immer behaupten, so etwas NIEMALS gesagt zu haben.
Obwohl ich dich absolut verstehe, mache ich dir damit keine großen Hoffnungen.
Zeuge
@ webtalk:
Ich habe - wie oben bereits geschrieben - einen nicht mit mir verwandten oder verschwägerten Zeugen.
Re: Re: Aber...
ZitatOriginal geschrieben von webtalk
Bleibt bloß die Frage, inwiefern sich die Aussage der Dame aus dem Shop beweisen lässt?
Auf genau so etwas spekulieren diese provisionsgeilen, semi-kriminellen Händler. Zum Glück hat der TE einen Zeugen.
Und was soll der Zeuge bringen?
Jeder Anwalt ist teurer als 25€.
Und es gilt immernoch das, was vertraglich vereinbart wurde.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Und was soll der Zeuge bringen?
Dass die MA des Shops übelst zu schwitzen anfängt und die anderen Kunden im Shop merken, was für ein Laden das ist.
Zitat
Jeder Anwalt ist teurer als 25€.
Für eine Anzeige braucht man keinen Anwalt.
Zitat
Und es gilt immernoch das, was vertraglich vereinbart wurde.
Ja, aber Teil des Vertrags ist auch die mündliche Vereinbarung mit dem Vertreiber, dem Shop.
Re: Zeuge
ZitatOriginal geschrieben von s33th3light
@ webtalk:
Ich habe - wie oben bereits geschrieben - einen nicht mit mir verwandten oder verschwägerten Zeugen.
mhh...okay. Ich erinnere mich mal an eine Aussage einer Anwältin mir gegenüber: Sie meinte mal mal, jeder kann irgendwelche Zeugen aus dem Ärmel schütteln und dann dies oder jenes behaupten. Ob diese dann für Glaubwürdig gehalten werden, steht auf einem anderen Blatt.
Genauso gut, kann die Dame aus dem Shop auch jemanden anbringen, der dann behauptet, bei dem Verkaufsgespräch dabei gewesen zu sein.
Verstehst was ich meine? Ich will nur damit sagen, dass eine eventuelle Anzeige hier ins leere laufen kann. Meine Meinung! Aber Versuch macht klug! Viel Glück!
Rechtsschutzversicherung
Anwaltskosten?
Ich bin rechtsschutzversichert ohne Selbstbehalt.
ZitatOriginal geschrieben von HasanGS
Ja, aber Teil des Vertrags ist auch die mündliche Vereinbarung mit dem Vertreiber, dem Shop.
Nö. Die vertragliche Vereinbarung ist das was du unterschrieben hast.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!