Ergänzende LED Fahrrad Beleuchtung und die StvZO

  • Wenn das so ist, nehme ich meine Aussage zurück. Auf der Fahrlehrerfortbildung im März 2009 hieß es aber noch so. Vielleicht habe ich die Änderung nicht mitbekommen. In dem Link steht ja auch, das es eigentlich so geplant war. Sorry,


    Gruß Boris

  • Zitat

    Original geschrieben von jd_cort
    Von daher frage ich mich schon ab wann man am StvZO teilnimmt


    Du als Mensch eigentlich eher gar nicht. Denn die StvZO regelt eher, wie ein Fahrzeug auszusehen hat (technisch und formal).


    Was Du vermutlich meinst, ist die StVO, die betrifft Dich wie gesagt, sobald Du einen Fuß auf öffentlichen Verkehrsraum setzt.


    Das eine regelt, was wo an einem Fahrzeug wie zu sein hat (StvZO) und das andere regelt wie der Teilnehmer sich zu verhalten hat (StVO).

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Man kann auch zu Hause "an der STVO" teilnehmen, nämlich als ruhender Verkehrsteilnehmer, wenn man ein Fahrzeug geparkt hat. Dazu muß man nicht unbedingt einen Fuß vor die Türe setzen.


    Klugscheißer Modus aus.


    Gruß Boris

  • Nicht unbedingt, wenn Du das Fahrzeug in eine private Garage einschliesst... :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Hast ja recht. Aber ich glaube, wir schweifen jetzt zu arg von Thema ab. Was gemeint war, dürfte klar sein.


    Gruß Boris

  • Die angesprochenen Speichenreflektoren hab ich auch am Rad, aber es gibt genügend Autofahrer die Radfahrer auch damit nicht sehen (wollen). Die Dinger gibts am Donnerstag übrigens für 6EUR bei Lidl.


    Wie kann man denn bereits von weitem erkennen, ob es sich um eine Lampe mit Zulassung handelt oder nicht? Gerade beim Rücklicht dürfte das nicht so einfach möglich sein. Und beim Scheinwerfer gehts auch nicht so ohne weiteres, es gibt mittlerweile auch sehr Helle mit Zulasung. Wie gesagt, wichtig ist in erster Linie das Niemand geblendet wird. Ich sehe da wie die Polizei hier einmal im Jahr die Schulkinder kontrolliert. Denen ist es vollkommen egal ob nur mit einer Batteriebeleuchtung gefahren wird, wichtig ist denen, dass überhaupt eine Dynamobeleuchtung vorhanden ist, eingeschaltet muss diese nicht sein.

  • War vor Jahren mal mit meinem Wohnwagen beim TÜV. Da dieser nicht so groß war, waren, auch bei dem Baujahr, keine Reflektoren an der Seite vorgeschrieben. Trotzdem hatte mein Wohnwagen welche, die aber kein Prüfzeichen hatten. Die haben beim TÜV eiskalt verlangt, das ich diese mit einem Schraubenzieher runterkratze, sonst wäre dies ein Mangel. Habe es dann gemacht. Reflektoren ohne Prüfzeichen gibt es überall in 1-Euro Läden, welche mit Prüfzeichen sind erheblich teurer. Einen Unterschied vermag ich ehrlich gesagt nicht zu erkennen.


    In Deutschland ist ja sogar Farbe und Form vorgeschrieben. An der Seite dürfen keine roten, sondern nur orange sein. In den USA dagegen müssen diese rot sein. Bei einem Kraftfahrzeug müssen hinten viereckige sein, bei einem Anhänger dreieckige.


    Kann mir aber nicht vorstellen, das es bei Fahrrädern größeren Ärger gibt. Beim TÜV zicken die als rum, wenn sie sonst nichts finden, aber ein Fahrrad muß ja nicht zum TÜV. Ob beim Fahrradunfall die Versicherungen das beanstanden, um nicht zahlen zu müssen, wird man sehen. Aber besser eine nichtvorschriftsmäßige Beleuchtung als gar keine!


    Gruß Boris

  • Da Du mit dem Rennrad unterwegs bist folgende Frage:
    Wieviel wiegt Dein Rad?
    Nach §11 StVZO müssen Rennräder unter 11 kg keine Dynamobetriebe Beleuchtung aufweisen (der Begriff "Renn"rad ist aber nicht hinreichend spezifiziert, es kann sich also auch um ein anderes Rad handeln, welches für "Rennen" benutzt werden könnte). Auch muss diese Beleuchtung nicht fest installiert sein.
    Die einfachste Variante wäre dann ein StVZO-konformes Rücklicht am Rad zu befestigen und ein nicht-StVZO-konformes Rücklicht mit richtig Power am Körper (Trikot, Rucksack, Arm).
    Ich nutze (nicht am Rad, sondern am Körper) ein Smart Superflash (klick mich). Ist extrem hell und wird sicherlich von gaaaanz weit entfernt gesehen.
    Sichtbarkeit sollte das Hauptkriterium sein, egal ob man dafür ein Ordnungsgeld bekommt oder nicht.
    "Günstige" StVZO zugelassenes Rücklicht (da Reflektor vorhanden etc.): Cat Eye TL-AU 100 oder Sigma Cuberider II.


    An's Trickot kommt dann das hier: (Video) Smart Superflash

  • Ein Fahrrad, welches unter 11kg wiegt, ist zu einem schweineteuer, und vor allem ist da nicht viel dran. Also im Grunde bekommt man wirklich nur ein High-Tech Rennrad auf dieses Gewicht runter.


    Und jemand, der sich solche Räder leisten kann, macht das sowieso nicht just for fun. Abgesehen davon zählt dann in der Klasse sogar das Gewicht der Beleuchtung. Also so billig Lampen aus dem Baumarkt scheiden da direkt wieder aus.


    Also diese Frage nach dem Gewicht ist hier recht uninteressant.


    Andererseits, wenn man Rahmen, Sitz und Räder weg lässt, könnte man knapp mit den 11kg hinkommen bei z.B. einem MTB :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ein Fahrrad, welches unter 11kg wiegt, ist zu einem schweineteuer, und vor allem ist da nicht viel dran. Also im Grunde bekommt man wirklich nur ein High-Tech Rennrad auf dieses Gewicht runter.


    Woraus beziehst Du diese Weisheiten? Was ist für Dich "schweineteuer"?
    Erstes x-beliebiges Beispiel: Radon Skill 7.0 ab 9,8kg für 799,-
    Beim MTB-Gegenstück mit unter 11 kg wird's zwar ein wenig teurer, dafür ist die Ausstattung aber dem Skill überlegen: Radon ZR Race 7.0 ab 10,8kg für 1299,-
    (wohlgemerkt alles Alu-Räder, Carbon bringt da nochmal weniger Gewicht und kostet nur ein wenig mehr)
    Das sind Preise, wo ich noch nicht von "schweineteuer" spreche und die auch schon in die Gewichtsklasse fallen können.
    Und dass es nicht nur Radon ist, der durch solche Preise bei gegebener Gewichtsklasse aufwarten kann, da er als Versender eine höhere Marge hat, sieht man bei Cube, die im Netz und bei lokalen Händlern ähnliche Preise haben.
    Das Cube Reaction bekommt man auch locker unter 11kg und ist mit knapp 1600,- dabei. Oder ein Stevens Manic als reines Händler-Rad hat ein Gewicht ab 10,5 und ist mit 1700,- noch bezahlbar.
    Das sind wohlgemerkt nichtmal die reduzierten Preise, sondern die regulären. Wenn ich mir dann noch ein Auslaufmodell kaufe komme ich teilweise "saugünstig" weg. Die Gewichtsfrage der Lampen ist bei knapp unter 11kg noch nicht ganz so extrem wie wenn ich Leichtbau sub 10 oder sogar sub 9 betreibe.
    Außerdem hat jd_cort bereits im ersten Post erwähnt, dass er per RENNrad unterwegs ist, also ist die Nachfrage nach dem Gewicht eben DOCH von Interesse.

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