Fahrzeugschein Kopieren?!

  • Moin,
    es gibt sie also doch. Jene die diesen Thread nicht gelesen haben ;).
    Leute, ist es so schwer zu kapieren, daß man sich an Regeln, Gesetze und Verordnungen zu halten hat.
    Mancher macht sich wohl echt nicht die Mühe weiterführende Links zu beachten und/oder sich anderweitig zu erkundigen.
    Ich habe jetzt noch einmal mit Google gesucht und diesen Link gefunden. Ich bin mir aber sicher das irgendein Besserwisser diesen Link wieder nicht liest und das Gegenteil behauptet. Jeder der irgendetwas anderes postet, schreibt Unsinn.


    Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist Pflicht. Hierbei ist es unerheblich ob die Polizei bei dem Betreffenden ein Auge zugedrückt hat oder nicht. Es zählt einzig das, was erlaubt ist und was nicht.


    Auch habe ich in den Jahren in denen ich nun schon auf den Strassen unterwegs bin, noch nie erlebt, das man mir einen Leihwagen aus der Werkstatt ohne den Fahrzeugschein überlassen hat. Im Gegenteil entweder wurde er mir an der Theke mit dem Schlüssel direkt übergeben oder der Lehrling ging mit mir an das jeweilige Fahrzeug und hat sich vergewissert, das der Fahrzeugschein an Ort und Stelle ist.



    Ich stelle fest, das im Bereich StVO und StVZO hier viele der Meinung sind, es wäre ein rechtsfreier Raum.


    cu ;)

  • GeneralCuster
    :top: genau, so und nicht anders!


    ich finde die willkür die von einigen ordnungshütern manchmal an den tag gelegt wird nur etwas merkwürdig. früher konnte ich das verhalten sehr gut vergleichen da nur das fahrzeug meines vaters einen sperrvermerk hatte und ich nicht. wurde ich mit meinem auto nur mit fahrzeugscheinkopie angetroffen, so durfte ich zahlen, pusten und sogar noch meinen verbandskasten zeigen usw.! wurde ich allerdings von der gleichen streifenbesatzung mit dem auto meines vaters ohne/mit führerschein(ist mehrfach passiert), ohne fahrzeugschein und mit 4 betrunkenen im auto angehalten, waren die beamten die freundlichkeit in person und entschuldigten sich für eventuelle unannehmlichkeiten nachdem das Kennzeichen bei der Leitstelle abgefragt wurde.
    Mittlerweile ist auch mein Kennzeichen gesperrt und ich hab es eigentlich nur noch mit freundlichen Beamten zu tun. Eigentlich schade wenn man doch weiß, dass es meist anders aussieht :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von ?Riddler?


    ...meines vaters einen sperrvermerk hatte ...


    Hi!


    Nur mal wieder für die Unwissenden: Was ist das den für ein Sperrvermerk? Und wie kommt man in den Genuss von so etwas? Hab ich noch nie gehört...


    Gruß WhiteNoise

  • GeneralCuster:
    Wenn willst Du mit Deinem Link ins A/K ansprechen? Dein zweiter Link zur SVZ besagt auch nur, daß der Fahrzeugschein mitgeführt werden muß, von einem Original steht da nix :D .
    Ich habe bisher ausschließlich Werkstattwagen mit Kopien des Fahrzeugscheins erhalten!
    PS: Dieser sogenannte Sperrvermerk ist doch mal eine Nachfrage bei den Kollegen in grün wert. Wer weiß, was da in manchen Kreisen abgezogen wird???

  • Also nochmal mal für die Blinden, die meinen alles besser zu wissen:

    Zitat


    Unbedingt mitgeführt werden muss auch der Fahrzeugschein – und zwar unabhängig davon, ob man der Fahrzeughalter ist oder ob man sich den Wagen nur ausgeliehen hat. Das Dokument gilt als Nachweis für die ordnungsgemäße Zulassung. Es enthält wichtige Fahrzeugdaten, Eintragungen über technische Änderungen am Fahrzeug, Namen und Anschrift des Halters sowie den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: das Dokument und keine Kopie oder handschriftlich abgeschriebener PostIt-Zettel.


    Alles andere ist Schmonzes, unwahr und an den Haaren herbeigezogen. Jeder der sich nicht daran hält, muß mit einem Bußgeld rechnen.
    Wenn die Werkstatt bei einem Leihwagen den Fahrzeugschein nicht mit übergibt, zahlt sie dann auch das Bußgeld bei einer Kontrolle? Ich glaube doch wohl eher nicht ;).


    cu

  • WhiteNoise
    sperrvermerk: berufsbedingt, d.h. im rahmen einer allg. kontrolle können die halterdaten nicht erfragt werden.
    ...gibt keine möglichkeit "irgendwie" da dran zu kommen


    Eisy
    so traurig es ist aber der sperrvermerk ist leider zum schutz vor manchen "grünen" entstanden

  • Moin,
    also zu dem Sperrvermerk kann ich auch nichts sagen. Ist wohl ein kleiner Promi-Schutz ;), denke ich.


    Aber hier habe ich noch was gefunden, für das eigentliche Thema des Threads ;).



    Als dann, ein schönes Wochenende!


    cu

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