Moin,
es gibt sie also doch. Jene die diesen Thread nicht gelesen haben ;).
Leute, ist es so schwer zu kapieren, daß man sich an Regeln, Gesetze und Verordnungen zu halten hat.
Mancher macht sich wohl echt nicht die Mühe weiterführende Links zu beachten und/oder sich anderweitig zu erkundigen.
Ich habe jetzt noch einmal mit Google gesucht und diesen Link gefunden. Ich bin mir aber sicher das irgendein Besserwisser diesen Link wieder nicht liest und das Gegenteil behauptet. Jeder der irgendetwas anderes postet, schreibt Unsinn.
Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist Pflicht. Hierbei ist es unerheblich ob die Polizei bei dem Betreffenden ein Auge zugedrückt hat oder nicht. Es zählt einzig das, was erlaubt ist und was nicht.
Auch habe ich in den Jahren in denen ich nun schon auf den Strassen unterwegs bin, noch nie erlebt, das man mir einen Leihwagen aus der Werkstatt ohne den Fahrzeugschein überlassen hat. Im Gegenteil entweder wurde er mir an der Theke mit dem Schlüssel direkt übergeben oder der Lehrling ging mit mir an das jeweilige Fahrzeug und hat sich vergewissert, das der Fahrzeugschein an Ort und Stelle ist.
Ich stelle fest, das im Bereich StVO und StVZO hier viele der Meinung sind, es wäre ein rechtsfreier Raum.
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