ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Er könnte den Kredit widerrufen und dann barzahlen.
Nö. Dürfte doch ein sog. verbundener Vertrag sei. Gehe schon davon aus, dass man das dann insgesamt widerrufen kann.
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ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Er könnte den Kredit widerrufen und dann barzahlen.
Nö. Dürfte doch ein sog. verbundener Vertrag sei. Gehe schon davon aus, dass man das dann insgesamt widerrufen kann.
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Nein! Das gilt nur auf Onlinekäufe!
Korrekt ist das nicht, es gilt auch bei Verträgen per Telefon, Brief, Fax, ect. Auch bei Haustürengeschäften ;).
Merke:
Bei o2 My Handy gibt es kein Rückgaberecht im Shop! Das problem ist also, das der Shop die My Handy Finanzierung nicht rückgangig machen kann!
ZitatOriginal geschrieben von benoe
Merke:
Bei o2 My Handy gibt es kein Rückgaberecht im Shop! Das problem ist also, das der Shop die My Handy Finanzierung nicht rückgangig machen kann!
Merke:
bei o2 My Handy gibt es gemäß §§ 501 ff. BGB ein Widerrufsrecht im Shop. Das Handy kann also zurückgegeben werden.
(Die Ausnahme, dass der Barzahlungspreis unter 200 EUR lag, kann bei einem Desire ausgeschlossen werden).
Kannst du das näher belegen?
Die §§ 501 ff geben deine Behauptung nicht wieder!
... nur dass es sich hier um kein Teilzahlungsgeschäft handelt.
ZitatOriginal geschrieben von blu_tom
Korrekt ist das nicht, es gilt auch bei Verträgen per Telefon, Brief, Fax, ect. Auch bei Haustürengeschäften ;).
OK hast Recht. ![]()
Aber auch das alles war es in diesem Fall ja nicht. ![]()
Wobei ich es etwas daneben finde zu "kaufen" und dann zu merken das ich den Artikel nicht haben will...
Ich seh es einfach mal aus der Sicht des Händlers die auf ihrem Gerät sitzen werden...
Ich würde über §§ 495, 355 i.V.m § 358 BGB gehen. Damit hast du meines Erachtens die grössten Chancen.
Ich hab mich aber jetzt in den myhandy Vertrag nicht eingearbeitet, ist somit keine Rechtsberatung.
Als erstes würde ich aber eine Lösung in einem persönlichen Gespräch suchen.
ZitatOriginal geschrieben von ganymed
... nur dass es sich hier um kein Teilzahlungsgeschäft handelt.
Um was handelt es sich denn sonst?
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