O2 Handyfinanzierung: Gerät umtauschen?

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Er könnte den Kredit widerrufen und dann barzahlen.


    Nö. Dürfte doch ein sog. verbundener Vertrag sei. Gehe schon davon aus, dass man das dann insgesamt widerrufen kann.

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Nein! Das gilt nur auf Onlinekäufe!


    Korrekt ist das nicht, es gilt auch bei Verträgen per Telefon, Brief, Fax, ect. Auch bei Haustürengeschäften ;).

  • Merke:


    Bei o2 My Handy gibt es kein Rückgaberecht im Shop! Das problem ist also, das der Shop die My Handy Finanzierung nicht rückgangig machen kann!

  • Zitat

    Original geschrieben von benoe
    Merke:


    Bei o2 My Handy gibt es kein Rückgaberecht im Shop! Das problem ist also, das der Shop die My Handy Finanzierung nicht rückgangig machen kann!


    Merke:


    bei o2 My Handy gibt es gemäß §§ 501 ff. BGB ein Widerrufsrecht im Shop. Das Handy kann also zurückgegeben werden.


    (Die Ausnahme, dass der Barzahlungspreis unter 200 EUR lag, kann bei einem Desire ausgeschlossen werden).

  • ... nur dass es sich hier um kein Teilzahlungsgeschäft handelt.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Wobei ich es etwas daneben finde zu "kaufen" und dann zu merken das ich den Artikel nicht haben will...


    Ich seh es einfach mal aus der Sicht des Händlers die auf ihrem Gerät sitzen werden...

    44forum.de // die Smarte Comunity

  • Ich würde über §§ 495, 355 i.V.m § 358 BGB gehen. Damit hast du meines Erachtens die grössten Chancen.
    Ich hab mich aber jetzt in den myhandy Vertrag nicht eingearbeitet, ist somit keine Rechtsberatung.
    Als erstes würde ich aber eine Lösung in einem persönlichen Gespräch suchen.

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