Darf ich fragen, wann man gesetzlich als Kriegstreiber gilt?
Bitte nur Fakten!
Keine "Busch ist ein Kriegstreiber"-Rufe oder ähnliches!
cu Floh;)
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Darf ich fragen, wann man gesetzlich als Kriegstreiber gilt?
Bitte nur Fakten!
Keine "Busch ist ein Kriegstreiber"-Rufe oder ähnliches!
cu Floh;)
Ich versteh die Frage nicht ganz: "gesetzlich" welches Land betreffend?
In Deutschland exisitiert AFAIK kein Straftatbestand der "Kriegstreiberei". Es gibt allerdings den § 80a StGB:
Zitat§ 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Quelle
So viel zu den Fakten. Zur weiteren Vertiefung empfehle ich einen der einschlägigen Kommentare zum Strafgesetzbuch, wie z.B.:
- Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 51. Auflage, München 2003 (C.H. Beck)
- Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Auflage, München 2001 (C.H. Beck)
- Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 24. Auflage, München 2001 (C.H. Beck)
- Joecks, Studienkommentar Strafgesetzbuch, 4. Auflage 2003, München 2003 (C.H. Beck)
Ich meine nicht speziell in einer Land, sondern weltweit.
Z.B. Milosequic (korrekt geschrieben? :confused: ). Irgendwo muß doch was drinstehen, ab wann die Grenze überschritten ist. Oder machen die Länder (UN?) das mit Gefühl?
Ich weiß einfach nicht, wie ich diese Frage erklären soll.
Eigentlich würde ich fragen, ob Bush Kriegstreiber ist. Aber diese Frage ist hier eher unerwünscht, weil es zu einer unsinnige Diskution (bzw. Streit) führen würde.
Oder nicht?
cu Floh;)
PS: Ich habe nicht behauptet, daß Bush Kriegstreiber ist! ![]()
Edit: Vertipper korrigiert. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von EyesKiller
Eigentlich würde ich fragen, ob Bush Kriegstreiber bin.
DU versteckst Dich hinter Bush? ![]()
Nee, Kriegstreiber ist kein festgelegter Begriff. Ich würde als Kriegstreiber jemanden definieren, der einen unberechtigten Angriffkrieg Provoziert, oder versucht herbeizuführen. Ob Bush ein Kriegstreiber ist, entscheidet also die Frage ob der Krieg nötig ist oder nicht.
Definieren kann man nur den Kriegsverbrecher. Das ist dann einer der gegen Internationales Recht während eines Krieges verstößt.
Dazu würde ich dann Milosequic (Ich hab das mal übernommen, weil ich auch nicht weiß wie man den Schreibt) oder Adolf H. etc. zählen.
Nebenbei können die natürlich auch als Kriegstreiber gelten, aber den Begriff ist eben nicht eindeutig definiert, und damit persönliche Auslegungssache.
milosevic ist wohl der herr den alle meinen
ich glaube das wort kriegstreiber ist einfach nur ein ausdruck der gesagt wird
aber kein tatbestand
EyesKiller: Also auf internationalem Level kann es nur um Völkerrecht gehen. Wie schon geschrieben wurde ist "Kriegstreiberei" aber kein Tatbestand.
Wenn es dich genauer interessiert einfach mal in einem Buch über Völkerrecht schmökern.
Sonst dürfte auf den Seiten der UN , des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Kriegsverbrechertribunal für das ehem. Jugoslawien auch genügend an Infos zu finden sein.
ZitatDU versteckst Dich hinter Bush?
Ups... peinlich peinlich!!! ![]()
cu Floh;)
ZitatOriginal geschrieben von Jeeves
In Deutschland exisitiert AFAIK kein Straftatbestand der "Kriegstreiberei". Es gibt allerdings den § 80a StGB
Es gibt auch den Artikel 26 des Grundgesetzes, in dem es heisst:
ZitatHandlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Ich glaube, daran orientiert sich auch der Ausdruck "Kriegstreiber". Er ist aber nur eine Beschimpfung und wird sehr subjektiv verwendet.
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Es gibt auch den Artikel 26 des Grundgesetzes [...]
Ich glaube, daran orientiert sich auch der Ausdruck "Kriegstreiber". Er ist aber nur eine Beschimpfung und wird sehr subjektiv verwendet.
Korrekt. Aber Art 26 I S. 2 GG verweist darauf, dass diese Handlungen unter Strafe zu stellen sind, was mit § 80 StGB auch geschehen ist:
Zitat§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Quelle
Auch durch den Verweis in §80a auf 80 stehen diese Tatbestände offensichtlich in engem Zusammenhang. Eine international (weitgehend) anerkannte Definition wird sich aber - wenn überhaupt - eher in völkerrechtlichen Verträgen finden. (Siehe die Links in meinem vorherigen Posting).
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