ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von fruchtkoerper
Tja, das habe ich auch per Fax gemacht und heute kam deren Antwort per Brief: Sofern ich den Widerspruch aufrecht erhalte müssen Sie mein Konto gemäß Nr. 26.1 ihrer AGB mit einer Frist von zwei Monaten leider auflösen und sie bedauern es sehr, wenn sie mich als Kunden verlieren würden...
Also nix mit Widerspruch und alles bleibt wie vorher. In dem langen Anschreiben versuchen Sie die Hauptänderungspunkte also doch gar nicht so schlimm zu verkaufen, z.B. rechnen sie vor, dass die Änderung der Zinsgutschrift von monatlich auf jährlich aufgrund des Zinseszinseffektes bei 10.000€ Anlagesumme nur 78 Cent Verlust bedeutet.
Zusammen mit dem Anschreiben kam noch eine Briefvorlage auf der man ankreuzen soll ob der Widerspruch bestehen bleibt oder nicht und ihnen schicken soll.
Ich bin noch unschlüssig ob ich das Konto behalte oder die Kündigung durchziehe...
Es ist bei Banken grundsätzlich so, dass der Kunde dazu genötigt wird, den neuen AGB zuzustimmen, besonders wenn wieder mal die Gebühren erhöht werden. :flop:
Wenn der Kunde es tatsächlich wagt, zu widersprechen, wird mit Kündigung des Kontos gedroht. :flop:
Wenn beim Tagesgeld der 1822direkt die Sonderverzinsung ausläuft, ist der Standardzinssatz mit ca. 1,3% nicht so interessant. Das kann man kündigen. ![]()