ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Das sehe ich völlig anders.Wenn von den Vorwürfe gegen Wullf vor Gericht nichts übrig bleibt,dann gab es auch keinen Grund der den Rücktritt gerechtfertigt.
Offenbar gab es doch einen Grund, denn er ist ja nunmal zurückgetreten. Einen Grund, den Wulff gut kannte.
Wulff konnte damals allerdings noch nicht wissen, daß die - für mich zweifelsohne gegebene - Vorteilsnahme und Klüngelei - vor Gericht so schwer nachweisbar sein wird, weil alle Beteiligten zusammenhalten.
Das etwas nicht nachweisbar ist heißt nicht, daß es nicht stattgefunden hat. Wulff ist schließlich selbst Anwalt.
Gruß
HHFD