Wer trägt Verpackungskosten bei Gewährleistungsfall?

  • Hallo,


    ich habe vor einem Monat einen Staubsauger gekauft. Der Sauger ist leider nun bereits defekt. Da der Hersteller keinen Vor-Ort-Service anbietet, muss ich den Sauger leider einschicken.


    Meine Frage wäre: Muss ich hierfür die Verpackungskosten zahlen (Dämmmaterial, Karton etc.) oder werden wirklich nur die reinen Portokosten vom Hersteller übernommen?


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Da der Hersteller (außer er ist auch der Verkäufer) dir gegenüber keine Gewährleistungspflicht hat, fallen jegliche Ansprüche aus diesem Bereich schon mal flach. Was der Hersteller im Rahmen seiner etwa bestehenden Garantieansprüche regelt, ist seine Sache bzw. in den Garantiebedingungen festgehalten. Die Garantie kann sich z.B. auch ausschließlich auf Arbeitszeit - allerdings keine ERsatzteile beziehen.


    Hättest du die Gewährleistungsansprüche da geltend gemacht, wo du sie auch hast - ausschließlich beim Verkäufer - so hätte er auch alle Material-, Wege- und Transportkosten übernehmen müssen.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Hättest du die Gewährleistungsansprüche da geltend gemacht, wo du sie auch hast - ausschließlich beim Verkäufer - so hätte er auch alle Material-, Wege- und Transportkosten übernehmen müssen.


    Ich habe das Gerät bisher noch nicht abgeschickt. Wenn ich das Gerät also zum Verkäufer - in meinem Falle Amazon - einschicke, erhalte ich die Verpackungskosten also von Amazon zurück? (Wenn ich das richtig verstanden habe.)


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Ja, vermutlich bekommst du sogar vorab einen freigemachten Rücksendeschein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • OK, Danke an Martin und Dauerposter!
    Dann weiß ich Bescheid.


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Bei Amazon brauchst du ja bloß in deinem Kundenmenü eine Reklamation eingeben und bekommst den Rücksendeaufkleber. Für die Erstattung der Verpackungskosten dürfte es standardmäßig kein Prozedere geben - nach Gesetzeslage müssen sie die aber erstatten.

    Viele Grüße
    Martin

  • Ist halt die Frage ob das in der Praxis gemacht wird.


    Wenn das Gerät bei der Rücksendung unsachgemäß verpackt wird (also z. B. nicht im Originalkarton) fallen Transportschäden in deine Verantwortung und der Händler lehnt die Regulierung daraus entstandener Schäden ab.


    Ansonsten finde ich es etwas kleinlich "Verpackungskosten" geltend zu machen. Einen Karton kann man meistens irgendwo auftreiben und zerknüllte Zeitungen kann man sich aus kostenfreien Stadtzeitungen selbst herstellen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Vor allem ist es bei einem so kulanten und service-orientierten Verkäufer wie amazon völlig unsinnig und unlogisch die mitunter langsamere Garantieabwicklung des Herstellers in Anspruch zu nehmen.

  • Als ich mal so nen Fall hatte bekam ich von amazon sofort Neuware, obs an meinem Umsatz liegt kann ich nicht sagen,
    Aber ich kauf eben zu 99 % meine Sachen dort.

    Made in Bavaria

  • Ist ja bei amazon immer so. Entweder sofort Neuware oder sofort den vollen Kaufpreis zurück.

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