ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
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Somit nützt dir eine "unbefristete Gebührenbefreiung" exakt nichts,wenn die Bank mit einer dem (BGH) entsprechenden Frist die Kündigung innerhalb von 2 Monaten vornimmt.
Auch insoweit gilt Dein "Ja und nein".
Vollkommen unabhängig von den AGB ist die Kündigung einer Kontoverbindung dann unzulässig, wenn sie rechtsmissbräuchlich wäre. In dieses Thema müsste man tiefer einsteigen, wenn die Postbank - eigentlich wider meine Erwartung - laufende Kosten erhebt und für den Fall eines Widerspruchs mit Kündigung droht.
Hier gehe ich immer noch davon aus, dass die Postbank im Hinblick auf Vorfälle aus der Vergangenheit die Presse scheut, die auf solche Sachverhalte in der Regel anspringt - wie es bei den Kosten für Papierüberweisungen auch schon der Fall war. Möglicherweise könnte sich die PB kulant zeigen in den Fällen, in denen sich der Kontoinhaber beschwert, während der Rest in die Röhre guckt. Wäre bei der PB jedenfalls nix neues ...
Edit:
Bisherigen Änderungen der AGB hatte mein Vater nie widersprochen, so dass die oben verlinkten Anwendung müssten - wie das bei 99,99...% der Kundschaft zutreffen dürfte.
Es dürfte jedenfalls eine reichliche Zahl betroffener Kunden geben, weil die Postbank anlässlich solcher Aktionen regen Zulauf hatte. Denn ein Kontowechsel war auch für Bestandkunden möglich - allerdings war das mit dem Kontowechsel ernst zu nehmen. Es gab also eine neue Kontonummer und auch die Zweigstelle wechselte. Ich glaube, diese Konten wurden in Köln und Saarbrücken eingerichtet - eine Wahlmöglichkeit (wie bei den gewöhnlichen PB-Konten) bestand damals jedenfalls nicht.
Mir war das dann zu mühsam, so dass ich persönlich nicht gewechselt hatte.