Auto fotografiert und onlinegestellt, muss ich Kennzeichen verpixeln?

  • Hallo!


    Wenn ich auf einer öffentlichen Straße eine Auto fotografiere und es ins Internetstelle (auf meine Private Homepage), muss ich das Kennzeichen verpixeln?


    Grund des fotografieren ins einfach nur, weil mir der Wagen gefällt...(war am Nürburgring)


    Wie ist da die gesetzliche Grundlage?


    Ist nur mal eine generelle Frage...


    Danke!


    cu
    Mark

  • Also ich würds zur Sicherheit auf jedenfall machen. Sonst können ja Leute rausfinden wo das Auto steht und vielleicht klauen odda sonst irgendwas anstellen.


    Wenn du z.B. bei Mobile kuckst da verpixeln auch viele Leute die Nummernschilder ihrer eigenen Autos.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Hi,


    also ich mach das Kennzeichen immer Unkenntlich!


    Es könnte ja auch sonst ein Versicherungsbetrüger Kennzeichen samt Auto Typ und Farbe sammeln!


    MfG


    UHT

  • hallo SL45Freak,


    leider darfst du ohne zustimmung des halters sein Kennzeichen nicht veröffentlichen. Es kann sein dass du das bild im internet nicht für illegale zwecke benutzst, aber dann kann jemand das bild aus deiner seite für seine eigenen zwecke benutzen und dummheiten damit anstellen. Deshalb muss du sein Kennzeichen unkenntlich machen.


    viel spaß noch :top:


    EDIT: war wieder einer schneller :)

  • Dass das KFZ Kennzeichen unkenntlich gemacht werden muss ist mir neu! Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht :)


    Kennzeichen sammeln (zu Betrugszwecken u.ä.) muss ich nun wirklich nicht im Internet :D Da geh' ich einfach auf die Strasse und schreib' die Kennzeichen ab, die mich interessieren. Das ist ja nun wirklich das lächerlichste "Argument" das ich seit langem hier gelesen habe :p

  • es gibt vielleicht keine konkrete gesetzliche bestimmung, aber man darf ohne zustimmung der betreffenden Person keine daten von ihm weder im Internet noch woanders veröffentlichen. Das ist IMHO gesetzlich geregelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von baba_akber
    es gibt vielleicht keine konkrete gesetzliche bestimmung, aber man darf ohne zustimmung der betreffenden Person keine daten von ihm weder im Internet noch woanders veröffentlichen. Das ist IMHO gesetzlich geregelt.


    Du redest hier von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt aber nur in Verbindung mit den Daten dieser Person! Wenn also nur das Auto samt Kennzeichen online ist, können darüber kene Rückschlüsse auf die betreffende Person gezogen werden, es sei denn, du schreibst den Namen, Geb.-Datum und Anschrift dabei.


    Übrigens: Bei Fernsehreportagen und/oder Filmen sind die Kennzeichen auch nicht "versteckt". Es sei denn in Verbindung mit einer Person (die meist etwas böses angestellt hat:D ).


    Gruß,
    Martin

  • Diese "vorausseilende Gehorsam" was hier einige zelebrieren finde ich wirklich ätzend! Genau diese Haltung einiger (vieler?) Menschen hier hat leider in der jüngeren Vergangeheit Deutschlands erheblichen Schaden angerichtet :mad:


    @nutellatoast: danke :)

  • ich bedanke mich für alle Vorwürfe. Schön dass man auch hier seine Meinung sagen kann "ohne" angegriffen zu werden.


    Mag sein, dass ich etwas falsches gesagt habe, aber mann kan auch sagen dass es falsch ist, aber gleich so etwas...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!