Unleserliche alte Abrechnungen / Einfach Kopien anfordern?

  • Hallo,


    vielleicht ist ja der eine oder andere Personaler hier unterwegs.
    Was kann man machen, wenn alte Gehaltsabrechnungen unleserlich geworden sind (90er Jahre), weil diese einfach mit dem "falschen" Druckverfahren erstellt wurden.
    Kann man diese einfach und problemlos vom damaligen Arbeitsgeber als Kopie anfordern? Oder lachen die sich dann kaputt?
    Wie lange heben Firmen solche Unterlagen auf?
    Muss man diese Unterlagen überhaupt in alle Ewigkeit archivieren? Oder reicht es, wenn auf dem Auszug der Landesversicherungsanstalt alles korrekt aufgelistet ist? Kann man sie dann entsorgen?
    Danke!

  • Alles, was in den Daten der Rentenversicherher älter als 6 Jahre ist, gilt als festgestellt und steht damit rentenversicherungstechnisch fest.


    Siehe hier:

    Zitat

    Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet über die beantragten Zeiten und ergänzt sie im Versicherungskonto. Anschließend erhält der Versicherte grundsätzlich einen Feststellungsbescheid[2], mit dem alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich festgestellt werden. Verbindlich heißt hier, dass der Rentenversicherungsträger künftig davon ausgeht, dass das Versicherungskonto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuellen Fehlzeiten mehr erforderlich sind. Verbindlich heißt nicht, dass künftig keine neuen Nachweise mehr eingereicht werden können.

    Quelle

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Es kommt immer darauf an, welchen Arbeitgeber du hattest. Gerade größere Unternehmen mit eigener Personalabteilung bewahren Lohnunterlagen ziemlich lange auf. Versuchen solltest du es auf jeden Fall.


    Wenn diese Zeiten allerdings bereits in deinem Rentenkonto vorhanden sind, dann benötigst du deine Unterlagen für Rentenzwecke nicht länger, solange deine Akte bei der Rentenversicherung inklusive der Datenverarbeitung nicht abbrennen sollte. ;) Die Daten, die der Rentenversicherung vom Arbeitgeber gemeldet werden, werden nur überprüft, wenn Unstimmigkeiten auftreten.


    Ansonsten gilt das oben gesagte: Zeiten, die im Feststellungsbescheid (wird nach einer Kontenklärung erteilt) mehr als 6 Kalenderjahre zurückliegen, gelten als festgestellt und werden von der Rentenversicherung selbst nicht mehr angetastet, sofern du nicht selbst etwas daran ändern möchtest.


    Wenn dein Arbeitgeber keine Unterlagen mehr vorliegen hat, kannst du eine Kontenklärung beantragen und hast dann einen Feststellungsbescheid. In dem steht dann auch noch einmal ganz genau drin, bis zu welchem Datum die rentenrechtlichen Zeiten verbindlich festgestellt wurden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!