Mobilcom setzt Inkasso-Unternehmen auf mich an

  • Neue Zeiten ......


    .... und wie viel Beweiskraft hat dann der aktuell, ganz neue E-Postbrief??



    Er ist zwar in der Grundform "nur" ein Brief, aber ich habe zumindest einen digitalen Nachweis für den Versand!


    Hier müssen wohl erst wieder Juristen ran ....


    Neuer Postdienst

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Neue Zeiten ......


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    .... und wie viel Beweiskraft hat dann der aktuell, ganz neue E-Postbrief??


    Sagt die Post doch selbst: ;)

    Zitat


    Der E-POSTBRIEF ist so sicher und verbindlich, wie ein Brief mit der Deutschen Post.

  • Ich handhabe das ganze seit jahren eigentlich so.


    Fax fertig machen unterschreiben und den Sendebericht auf dem der Inhalt des Faxes nochmal zu sehen ist mit Sendezeit usw.


    Bisher weder bei Mobilkom Premiere o2 Unitymedia probleme gehabt.


    grüße


    stefan

  • Wollte mich doch nochmal bei euch melden und mich für die vielen Tips bedanken!


    Leider habe ich momentan eher schwache Nerven, da ich auch ständig gegen falsche Bescheide, Leistungskürzung, Verstösse gegen den Datenschutz usw. meiner ARGE vorgehen muss :(


    Also als Nachweis für die Kündigung habe ich leider nur den Einlieferungsbeleg der Post, es waren Einwurf-Einschreiben, pro Vertrag ein eigenes Kündigungsschreiben in einem eigenen Umschlag. Verschickt wurden sie am 19.12.2009 und bereits wenige Tage später erhielt ich für den einen Vertrag die Kündigungsbestätigung (mit Datum vom 22.12.2009). Die Verträge liefen ab dem 26.03.2008, sprich die Deadline für die Einhaltung der Kündigungsfrist wäre der 25.12.2009 bzw. da Feiertage und Wochenende dazukamen der nächste Werktag, also der 28.12.2009.


    @ Sliders, nur ganz kurz zu dir: Ja, so einen Kommentar hab ich natürlich gebraucht in meiner Situation. Was heisst selbst Schuld? Ich habe doch gekündigt und sogar für zwei Einschreiben Geld ausgegeben (dachte mir, nicht dass die sagen in dem Briefumschlag wäre nur eine Kündigung gewesen und zwei Briefe sind besser :o ). Als für den zweiten keine Bestätigung kam war es nun mal zu spät nochmal zu kündigen, oft schicken die ihre Briefe ja viel später erst raus - bei o2 hab ich ne halbe Ewigkeit gewartet - bzw. Mobilcom verschickt nur einfache Briefe mit einem privaten Zustelldienst, auch nicht sehr sicher oder? Dachte bzw. hoffte dann, dass deren Brief irgendwo in der Post verloren gegangen ist und vielleicht verspätet eintrudelt.


    @ all, das mit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe klappt bei mir leider nicht, mir wurde es vom Amtsgericht nicht bewilligt. Leider sind die Anspruchsvoraussetzungen doch komplizierter, nicht jeder ALG-Empfänger bekommt sie, leider. Wäre ja zu schön wenn es so einfach wäre.


    Schade, dass Mobilcom nicht hier vor Ort ist. Meine Briefe an die ARGE stelle ich nur noch in Begleitung eines Zeugen persönlich zu, mit genauer Datums/Uhrzeitangabe und zwei Unterschriften aussen auf dem Umschlag plus Inhaltsangabe und die Schreiben am Umschlag festgetackert. Anders geht es bei denen nicht, Einschreiben mit Rückschein sind meist Geldverschwendung wenn kein Rückschin zurückkommt. Dann darf man es nochmal schicken und zahlt doppelt, ausserdem ist es so noch schwerer knappe Fristen einzuhalten.


    Habe folgendes an das Inkasso-Büro geschrieben:


    Hiermit widerspreche ich der Gesamtforderung über EUR 280,37 in vollem Umfang. Ich untersage Ihnen daher die Speicherung meiner Daten gem. § 28a BDSG. Sollten Sie von Ihrer Forderung nicht Abstand nehmen, stelle ich Ihnen bzw. Ihrem Auftraggeber den Rechtsweg anheim.

  • Schade, ich dachte es kommen noch mehr Wortmeldungen, aber der Tag ist ja noch nicht vorbei...


    corrado, ich will gar nichts durchziehen! Die Frage ist ob Real Inkasso die Sache weiter durchzieht bzw. wie weit sie gehen mit dem Versuch, eine strittige Forderung einzutreiben! Natürlich werde ich mir das nicht gefallen lassen und freue mich über jeden hilfreichen Tip :)

  • Die Sache wird von Seiten Mobilcoms bzw. dessen Geldeintreibern sicherlich bis zum Ende durchgezogen. Für die ist das an der Tagesordnung.


    Und für dich sieht es auch nicht wirklich gut aus, da du den Zugang der Kündigung wohl nicht nachweisen können wirst.


    Hier hast du dir ins eigene Fleisch geschnitten, zwei Briefe verschickt zu haben.


    Das Problem liegt darin, dass du leider am falschen Ende gespart und die Kündigungen als Einschreiben Einwurf versendet hast. Die Schlamperei der Post diesbezüglich (Blanko-Ausfüllen der Einwurflisten bereits vor Antritt der Zustelltour um Zeit zu sparen) ist bereits seit einigen Jahren gerichtsbekannt.


    Von daher ist ein Einwurfeinschreiben in Sachen Zugangsnachweis nicht mehr viel mehr wert als ein einfacher Brief...


    Da fällt mir eine kuriose Entscheidung eines der Münchener Landgerichte ein, der Richter war der Ansicht, angesichts der geringen Verlustquote existiere sogar beim einfachen Brief ein Anscheinsbeweis für den erfolgten Zugang.


    Du könnstest noch die Deutsche Post AG wegen Vertragsverletzung auf Freistellung von den Mehrkosten verklagen ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vertragsverletzung durch die Deutsche Post? Ist das nicht ein bisschen weit hergeholt?


    Irgendwie kann ich dir gerade nicht so ganz folgen, denn wenn ich zwei Briefe in einen Umschlag gesteckt hätte könnte es jetzt genauso aussehen oder noch schlimmer, dann würde Mobilcom vielleicht sogar bestreiten auch nur eine einzige Kündigung erhalten zu haben. Also daran kann es ja wohl nicht liegen *verwundert guck*


    Und bei dem Inkasso bin ich mir nicht so sicher wie Du. Denn ein gerichtliches Mahnverfahren macht nur dann Sinn wenn beim Schulder etwas zu holen ist, sprich wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Sicher können sie versuchen eine Kontopfändung durchzusetzen mittels Titel, aber was bringt das wenn die auf meinem Konto eingehenden Sozialleistungen vor Pfändung geschützt sind? Vielleicht hat Mobilcom Real Inkasso auch nur mit einem aussergerichtlichen Mahnverfahren beauftragt, da ist sogar noch schneller Schluss wenn man den Forderungen widerspricht. Ich denke sogar, dass Mobilcom nicht berechtigt war die Sache an ein Inkassobüro weiterzugeben. Denn dies ist nur zulässig wenn man die Forderung nicht bestritten wurde, was ich aber habe (auch das Rückbuchen einer Lastschrift stellt m.M. nach in dem Sinne einen Widerspruch dar).

  • Warum zwei Briefe in einen Umschlag?


    Die beiden Kündigungen kann man bequem in einem Dreizeiler unterbringen.


    Und natürlich holt man sich zum Eintüten einen Zeugen oder macht zumindestens deutliche Fotos.


    Dann würde die Besätigung des Zugangs der einen Kündigung zwingend auch den Zugang der weiteren Kündigung nachweisen...


    Und: Natürlich hätte es dann auch heißen können "Keine Kündigung zugegangen". Das hätte es in der aktuellen Konstellation doch genauso. Den Fehler hast du gemacht, weil du ein Einschreiben Einwurf gewählt hast.


    Zur Vollstreckung: Wieviel ist denn dein Rechner wert, oder sitzt du gerade im Internetcafe?


    Ich kenne einige Fälle von unter "Hartzler" firmierenden Leuten, die in Sachen Lebensstil von einem Durchschnittsverdiener beneidet würden. Es wäre also zu kurz gedacht zu meinen, Schuldnerstatus Hartz IV sei gleichbedeutend mit Titel und Vollstreckung machen keinen Sinn mehr.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mein Rechner ist lange nicht soviel wert wie Real Inkasso von mir fordert. Und bitte jetzt keine Vorurteile gegen "Hartzler" wie Du sie nennst (ich wehre mich gegen diese dämliche Bezeichnung, denn HartzIV ist ein Gesetz - ich dagegen beziehe ergänzendes ALG II und habe bis vor einem Jahr auch noch anders darüber gedacht). Wäre schade, wenn der Thread jetzt in diese Richtung abtriftet :flop:


    Ich denke die miesen Machenschaften von Inkassobüros sind hier bekannt, oder?


    Es bringt doch nichts, mir jetzt lauter Vorhaltungen zu machen was ich damals hätte anders machen können. Denn ich habe nicht deswegen als Einwurf-Einschreiben verschickt um Geld zu sparen (dann hätte ich nur ein Schreiben und nicht zwei verschickt :p ) sondern weil ich bei Mobilcom Angst hatte, dass sie ein Rückschein-Einschreiben nicht oder zu spät abholen. Dann hätte ich es nochmal verschicken müssen (bis es zurückkommt vergeht auch 1 Woche) bis es als rechtssicher zugestellt gegolten hätte. Naja, ich denke ich brauche mich hier nicht weiter zu rechtfertigen, oder schickt ihr alle eure Kündigungen per Gerichtsvollzieher?


    Vielleicht gibt es ja doch noch Hilfe:
    -> Beschwerdestelle (Aufsichtsbehörde) gegen Mobilcom wegen der Leugnung der Kündigung und Weitergabe an Inkasso mit Verstoss gegen Bundesdatenschutzgesetz. Gibt es da eine?
    -> Hat schon jemand Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gemacht? Wäre die zuständig?
    -> kannst Du das mit der Vertragsverletztung der Post konkretisieren was Du meinst und was da zu tun ist?


    Oder was euch sonst noch hilfreiches einfällt :top:

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