Erbe annehmen oder ausschlagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Du solltest ja auch nur das Haus mit Google Earth googlen, nicht die Dame selber! ;)


    Und was soll das bringen?
    Je Nach Qualität der Aufnahmen erkennst du den Zustand des Hauses gar nicht. Und vor allem erkennst du mit Google Earth nicht, ob das Haus mit 300.000€ Schulden belastet ist, die die Bank jetzt haben will....

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Ne ganz neue Wendung hat sich ergeben, unglaublich was auf einmal alles geht wenn der Termin näher rückt, da fangen alle an sich zu erinnern. Und auf einmal kommen Informationen zutage an die sich vorher keiner mehr erinnert.


    Das Grab wird von der Schwester der Verstorbenen bezahlt, gibt wohl insgesamt noch 2 Schwestern. Aber anscheinend ist der Kreis aufgrund des ein oder anderen Todesfalls und damit dem Nachrücken in der Erbfolge entsprechend angewachsen. Die Verstorbene hat das Grundstück nicht mehr das bei unserem Teil vor 40 Jahren noch bekannt war, da wohnt eine der beiden Schwestern die noch leben drin. Um das Grundstück geht es also nicht (evtl aber dann um das Geld falls die Geschwister "ausgezahlt" wurden). Aber die Verstorbene war wohl sehr sparsam (um es so auszudrücken), Geld scheint wohl vorhanden zu sein. Und die einzigen Miterben die wir kennen (die angeblich auch niemanden sonst kennen) waren persönlich auf dem Nachlassgericht, und da wurde ihnen zwar keine Summe genannt, aber der Hinweis, dass man das Erbe doch nicht ausschlagen soll, da es wohl nicht um Schulden geht. Aber wie gesagt, nicht offiziell, nur unter der Hand.


    Mein Vater hat heut noch einen befreundeten Richter gefragt, was man machen soll, und der meinte auf jeden Fall annehmen, da in Bayern wohl die Nachlassgerichte in 98% der Fälle bei sowas tätig werden, wenn Vermögen da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Und sollte es wider Erwarten doch um Schulden gehen, dann kann man das mittels eines Schreibens an die Gläubiger so abbügeln, dass man wohl auch ohne Gerichtsbeschluss max. bis zur Höhe des Erbes haftet. Das Schreiben würde er uns im Fall der Fälle sogar aufsetzen.


    Tja, so wie es ausschaut werden wir es wohl doch riskieren, den Notar absagen und das Erbe annehmen. Mal schauen was passiert. Der einzige Vorteil ist, dass bei 1/36 auch die Schulden entsprechend geringer ausfallen sollten wenn denn gleich zu Beginn welche da sind.

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
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  • Zitat

    Original geschrieben von flo222
    Der einzige Vorteil ist, dass bei 1/36 auch die Schulden entsprechend geringer ausfallen sollten wenn denn gleich zu Beginn welche da sind.


    So ist es. Und die durchschnittlichen Erbsummen sind in den letzten Jahren ja doch relativ gut angewachsen. Von daher ist bei 1/36 zwischen 2,50 € und 10K € ja fast alles drin.


    Wenn man also unerwartet ein wenig die Haushaltskasse aufgebessert bekommt ist das doch schön und wenn es doch ganz anders laufen sollte, dann gibt es immer noch Mittel und Wege sich davor zu schützen.


    Wenn die Verstorbene allerdings wider erwartend über Unsummen verfügt haben sollte und das Erbe entsprechend ernorm ausfällt: Bitte tut euch und uns den Gefallen und macht dann nicht einen auf Conny Reimann ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von flo222
    Mein Vater hat heut noch einen befreundeten Richter gefragt, was man machen soll, und der meinte auf jeden Fall annehmen, da in Bayern wohl die Nachlassgerichte in 98% der Fälle bei sowas tätig werden, wenn Vermögen da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Und sollte es wider Erwarten doch um Schulden gehen, dann kann man das mittels eines Schreibens an die Gläubiger so abbügeln, dass man wohl auch ohne Gerichtsbeschluss max. bis zur Höhe des Erbes haftet. Das Schreiben würde er uns im Fall der Fälle sogar aufsetzen.



    Sorry, das ist Käse. Wenn du das Erbe annimmst, dann erbst du, egal ob Vermögen oder Schulden. Das Nachlassgericht muss immer aktiv werden und nachforschen, ob es mögliche Erben gibt, auch wenn es nur Schulden gibt (spreche hier aus Erfahrung). Und da wieder rauszukomen, ist eben nicht so einfach. Du kannst nach §1954 BGB anfechten, die Anfechtungsfrist beträgt allerdings auch nur 6 Wochen. Dann gibt es noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Aber alles mit Aufwand verbunden, nicht einfach nur ein Schreiben an die Gläubiger.

    Gruß Brigitte

  • Das ist wohl falsch rüber gekommen, mir ist schon klar, dass es nie so einfach sein wird wie einfach nur das Erbe abzulehnen, aber es wie ChickenHawk auch schreibt noch Wege gibt, das zumindest auf das geerbte zu beschränken. Zwar mit Aufwand verbunden, aber eben durchaus möglich. Stand ja auch in einem der Links die auf der ersten Seite gepostet wurden, dass man die Gläubiger mittels des Schreibens 3 Monate "auf Abstand" halten kann, und ggf. dann eine Nachlassinsolvenz herbeiführen kann. ist mit Aufwand verbunden aber immer noch besser als großartig draufzuzahlen.


    Und aufgrund der neu erlangten Erkenntnisse werden wir das Risiko eingehen, und keine Angst, soviel dass es für das Privatierleben reicht dürfte wohl nicht zum Verteilen anstehen. Zumindest nicht bei dem Erbanteil. Da müssten wir wohl bei dem Albrecht-Bruder als Erbe eingesetzt sein, dass sich 1/36 rentiert :D


    zauberfee: Kannst Du deine Erfahrungen mal kurz hier reinschreiben? Würden mich einfach interessieren, weil irgendwie jeder meint was zu wissen (also auf meinen Bekanntenkreis bezogen), aber keiner bisher wirklich mit sowas konfrontiert war.

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