Erfahrungen O2 und Gewerbe-Nachweise?

  • Hallo,


    ich wollte mal fragen, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt beim Abschließen von O2-Verträgen, bei denen ein Gewerbenachweis erforderlich.
    Eine Freundin von mir macht sich grade selbstständig und macht eine Krankengymnastikpraxis auf. Dafür braucht sie nun weder Gewerbeschein noch Metrokarte. Das Briefpapier soll erst gedruckt werden, wenn die neue (geplant O2-Festnetznummer) Nummer bekannt ist. Sprich: Kann Sie von O2 dennoch einen Geschäftskundenvertrag bekommen und wenn ja: Wie?


    Ich habe ein ähnliches Problem: Ich verdiene mein Geld auch vollständig mit selbstständigen Tätigkeiten, für die weder Gewerbeschein noch Metrokarte erforderlich sind. Das einzige was ich zu bieten habe sind Steuerbescheide und einen Bescheid mit meiner Steuernummer. Wobei ich nun ungern O2 tiefere Einblicke in meine Einkünfte geben möchte. Würde ein solcher Steuerbescheid mit geschwärzten Beträgen reichen?


    Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?


    Samba

  • Ich zitiere einfach mal aus dem o2-Internetportal:



    Im Falle deiner Freundin wäre das also der Kammerausweis bzw. der Erlaubnisausweis zur Führung der Bezeichnung "medizinische Bademeisterin" oder "Physiotherapeutin" nach §1 MPhG.
    Das ganze nennt sich übrigens nicht selbstständig, sondern freiberuflich. Ein großer Unterschied!


    Im weiteren müsste deine Freundin auch eine Erlaubnis erhalten oder bereits erhalten haben, die Praxis führen zu dürfen (§13a MPhG). Das dürfte also auch als Nachweis gelten.



    In deinem Fall muss ich leider mal korrigieren. Du arbeitest bestimmt nicht selbstständig, wenn du keinen Gewerbeschein hast. Dann arbeitest du höchstens freiberuflich. Und dann gehörst du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch irgendeiner übergeordneten Kammer an oder hast eine Berufserlaubnis. Dürfte dann auch reichen, solang es sich um "Katalog-Berufe", d.h. klassische freiberufliche Tätigkeiten handelt.


    Reicht das fürs erste?;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Noir0x
    In deinem Fall muss ich leider mal korrigieren. Du arbeitest bestimmt nicht selbstständig, wenn du keinen Gewerbeschein hast. Dann arbeitest du höchstens freiberuflich.


    Seit wann ist "freiberuflich" nicht mehr "selbstständig"? Gewerblich bzw. freiberuflich sind doch gerade die beiden 'Arten' der Selbstständigkeit.
    Aus dem Steuerrecht kommt die Definition der Freiberuflichkeit doch gerade- zu finden in der Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". ;)

  • Es gibt freiberufliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Aber der IHK entkommt keiner. Also einfach den IHK Bescheid faxen, fertig :)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Es gibt freiberufliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Aber der IHK entkommt keiner. Also einfach den IHK Bescheid faxen, fertig :)


    Ähm, aber das IHKG sagt doch gerade

    Zitat


    Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften ...


    Da Freiberufler in der Regel (beliebtes Gegenbeispiel sind die Apotheker) aber nicht der Gewerbesteuer unterliegen, haben sie in der Regel auch nichts mit der IHK zu tun.

  • Stimmt, ich war immer freiwillig im Handelsregister eingetragen, auch während der Zeit als Freiberufler - und deshalb immer in der IHK, auch ohne Gewerbeschein.


    Entschuldigung für die schlecht recherchierte und dadurch falsche Auskunft :eek:

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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