Internet Abzocke - reagieren oder nicht?

  • Hallo,


    ein 12-jähriger in der Verwandtschaft hat sich anscheinend auf einer Internetseite angemeldet und damit so eine Mitgliedschaft abgeschlossen, dieser übliche Unsinn. Die ersten Rechnungen und so per Email hat die Familie für Werbung gehalten :-), jetzt hab das Zeug per Post...


    Das das nicht bezahlt werden muss, weiss ich, aber muss man darauf reagieren? Ich find da immer unterschiedliche Aussagen, entweder wegschmeissen, Widerspruch hinschicken?
    Reicht es, wenn wir schreiben, dass der Vertragspartner erst 12 ist? Oder machen wir gar nix?


    Danke schonmal,
    Andrea

  • Nun,Reagieren auf die forderung musst du schon,


    es ist ja ein Vertrag zustande gekommen, wenn auch ein sehr Zweifelhafter.
    Dennoch Widerspruch einlegen,via Fax sollte für den anfang eingentlich reichen.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Auf einen Widerspruch reagieren die nicht, oder wenn sie reagieren, akzeptieren sie ihn nicht.
    Spar Dir die Mühe und mach gar nichts.


    Mit Sicherheit wird gleich noch einer erwähnen, dass Du dann aber auf einen Mahnbescheid reagieren musst.
    Das ist richtig, aber auch nur theoretischer Natur, denn dieser kommt nie.


    EDIT: Schreib doch bitte noch, um welchen Anbieter es sich in deinem Fall handelt.


    Gruß
    Tommy

  • Also, das Schreiben ist vom Rechtsanwalt - der Mahnbescheid käme vom Gericht, oder?


    Falls ich Widerspruch einlegen will, geht das darüber, dass der Vertragspartner erst 12 ist?


    Die Firma ist die Antassia GmbH, die bieten/boten anscheinend Openoffice, den FlashPlayer und so zum Download an, dabei schliesst man dann das Abo oder wie auch immer ab...

  • google mal nach "96euro abzocke" ist ja nun schon lange bekannt die firma.



    VBZ:


    Der Seitenbetreiber Antassia mit Sitz in Mainz bittet Surfer für ein vermeintliches Abonnement zur Kasse, das sie durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Die Konsumentenschützer rieten Betroffenen in einer Mitteilung, sich durch Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern zu lassen. Die Zahlungsaufforderungen des Anbieters sollten mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass "kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen" sei, hieß es.


    top-of-software.de bietet kostenfreie Programme wie OpenOffice, Adobe Flash Player oder nach Virenschutz-Tools an. Auf einer Anmeldeseite finden sich neben einer Eingabemaske für persönliche Daten auch ein nach Ansicht der Verbraucherschutzzentrale kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Klausel übersehen viele Internet-Nutzer. Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail, der Versuch einer Antwortmail scheitere, ärgerten sich die Wettbewerbshüter.


    Wer in eine Vertragsfalle getappt ist, kann sich an dieser Stelle Musterschreiben laden, um den Forderungen zu widersprechen.


    http://www.magnus.de/news/verb…openoffice-co-218311.html

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Falls ich Widerspruch einlegen will, geht das darüber, dass der Vertragspartner erst 12 ist?


    Wäre ich u.U. vorsichtig mit. Weniger ist manchmal mehr ;-)
    Es gab auch schon vergleichbare Fälle, in denen dann die Eltern als Besitzer des Internetanschlusses hinhalten mussten. Aber das hängt letztlich vom Individuellen Sachverhalt ab und auch bei den Gerichten sind so etwas ja auch immer fallbezogene Entscheidungen ...


    Wenn Du unbedingt Widerspruch einlegen möchtest, dann schau Dich mal bei Verbraucherschutzseiten um, die haben ganz gute Vorlagen (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn z.Bsp. vorgegaukelt wird, das Angebot sei umsonst, was ja bei Openoffice der Fall sein könnte...) Nicht genügend auf Widerspruchsrecht hingewiesen etc.


    Ansonsten würde ich aber auch auf einen großartigen Schriftwechsel verzichten ;)


    Mir hat in einem ähnlichen Fall folgende Seite weitergeholfenklick


    Ein Bekannter hat ein ähnliches Problem in der Tat ausgesessen. Da kam nach 2 Mahnungen noch 3x Post von unterschiedlich Anwälten, die sich auf Inkasso spezialisiert hatten und dann war gut.


    Richtig, der (unwahrscheinliche) Mahnbescheid kommt vom zuständigen Mahngericht und dem sollte in der Tat widersprochen werden.

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • genau. Einfach Mahnbescheid vom Gericht abwarten. Soweit kommt es nicht. Die ganzen Mahnungen und Inkassoschreiben ignorieren aber zur Sicherheit noch nicht direkt entsorgen sondern erstmal ein Jahr archivieren

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Wäre ich u.U. vorsichtig mit. Weniger ist manchmal mehr ;-)
    Es gab auch schon vergleichbare Fälle, in denen dann die Eltern als Besitzer des Internetanschlusses hinhalten mussten.


    Es gab schon Fälle, in denen der Anschlussinhaber als Störer (Filesharing) oder aufgrund Anscheinsvollmacht etc. (Telefonsex - 0190/0900-Nummern, ebay-Account) haften musste. Eine Haftung für einen 12-jährigen, der sich mit seinem eigenen Namen auf einer Internetseite anmeldet, dürfte m.E. allerdings nicht zu konstruieren sein. Daher sehe ich keinen "vergleichbaren" Fall, in dem die Eltern zur Rechenschaft gezogen wurden.


    Da die meisten aufgrund der netten Schreiben von Inkassobüros bzw. alternativ Anwaltsschreiben von Frau Günther oder Herrn Tank irgendwann doch nervös werden, würde ich vorsorglich ein Schreiben hinschicken. Auf den Seiten der Verbraucherzentralen werden auch Musterschreiben veröffentlich - es gibt explizit welche, die sich auf den Sachverhalt mit Minderjährigen beziehen. Ansonsten einfach mitteilen, dass kein mangels Einwilligung/Genehmigung der Eltern kein Vertrag zustande gekommen ist, es mangels Erkennbarkeit der Kostenpflichtigkeit ebenso kein entgeltlciher Vertrag zustande gekommen ist, nicht erkennbar ist, für welche leistung überhaupt gezahlt werden soll, da alles Programme kostenlos angeboten werden, nicht wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde und daher ein etwaiger Vertragsschluss widerrufen wird, vorsroglich wegen arglistiger Täuschung angefochten wird etc. Letztlich ist es eh wurscht, was man schreibt, da außer dem Hinweis auf die Minderjährigkeit eh nichts weiter gelesen werden dürfte.


    Wenn man sich nicht beeindrucken lässt, alternativ alles bis Mahnbescheid ignorieren. Klagen werden sie eh nicht und sollten sie klagen, haben sie keine Chance, wenn der Knirps noch keine 18 war.

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