Versicherungspflichtgrenze umgehen

  • Hallo zusammen,


    die Bundesregierung plant die 3 jährige Wartefrist für den Wechsel in die PKV abzuschaffen. Sofern es zu dieser Gesetzesänderung kommt, wäre ein Wechsel zum 01.01.2011 möglich, falls man über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt.


    Angenommen man liegt knapp unter der Versicherungspflichtgrenze, könnte man dann einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und so die Grenze überschreiten?


    Falls dies möglich sein sollte, könnte man dann auch eine Firma gründen und sich selbst als versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen um so über die Versicherungspflichtgrenze zu kommen?


    Viele Grüße


    Simon

  • klar kannst du dir nen weiteren job suchen um über die grenze zu kommen. da zählt ja dein gesamtes einkommen und nicht nur der erste job.


    um dich selbst als AN anzustellen, müsstest du schon ne GmbH, AG, etc. gründen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    klar kannst du dir nen weiteren job suchen um über die grenze zu kommen. da zählt ja dein gesamtes einkommen und nicht nur der erste job.


    um dich selbst als AN anzustellen, müsstest du schon ne GmbH, AG, etc. gründen.


    Schön wäre es.



    Er darf in dem Fall nicht Mehrheitsgesellschafter sein und keine Sperrminorität besitzen. Abgesehen davon wäre die Gründung und Unterhaltung (Pflicht zur Bilanzierung ect.) einer Kapitalgesellschaft wesentlich teurer als die Angabe des fehlenden Betrages als "Sonstige Einnahmen" in der Steuererklärung, wenn es sich nur um ein paar Euro handelt die fehlen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • er will sich doch nicht mehr gesetzlich versichern. wenn er nur alleine die gmbh hat, ist er doch sowieso nicht versicherungspflichtig?


    wie es sich aber verhält, wenn er sein einkommen hauptsächlich aus dem job bezieht und seine gmbh nur nebenbei laufen lässt, würde mich auch mal interessieren. denn eigentlich ist er ja durch die gmbh nicht versicherungspflichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    er will sich doch nicht mehr gesetzlich versichern. wenn er nur alleine die gmbh hat, ist er doch sowieso nicht versicherungspflichtig?


    wie es sich aber verhält, wenn er sein einkommen hauptsächlich aus dem job bezieht und seine gmbh nur nebenbei laufen lässt, würde mich auch mal interessieren. denn eigentlich ist er ja durch die gmbh nicht versicherungspflichtig.


    Sofern das Einkommen aus unselbständiger Arbeit überwiegt, bleibt man versicherungspflichtig...


    Nur wenn man das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit über die Versicherungspflichtgrenze (49.950 €) erhöht, würde das klappen.


    Bespiel:


    Herr Müller ist bei Siemens beschäftigt und verdient 48.000 €. Sein Einkommen liegt somit unter der Versicherungspflichtgrenze. Deswegen gründet er die Müller GmbH, in welcher er als Geschäftsführer beschäftigt wird. Das Jahrereinkommen von Herrn Müller als Arbeitnehmer der Müller GmbH beträgt z.B. 2.400 €. Für dieses Einkommen muss er dann selbstverständlich Sozialversicherungsabgaben und Steuern abführen. Zusammen mit dem Gehalt von Siemens verdient er dann 50.400 € und liegt somit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.


    Klappt das?


    Viele Grüße


    Simon


    PS.: Hier noch zwei Erläuterungen der Techniker-Krankenkasse:


    Mehrfachbeschäftigung


    Krankenversicherungsfreiheit

  • mal so aus reinem Interesse, was würde passieren wenn man gut mit seinem Arbeitgeber auskommt und genau aus dem Grund eine Sonderzahlung z.B. über 1000€ als Leistungszulage gutgeschrieben bekommt ? Eigentlich müßte man dann auch im nächsten Jahr bei geringfügig weniger seine Ruhe vor der GKV haben ;)


    Der Arbeitgeber hat ja auch ein Interesse daran dass der Arbeitnehmer sich günstig versichern kann, er muß ja die fast die Hälfte des GKV-Beitrags zahlen. Und der Angestellte mit PKV fehlt dann evtl auch weniger weil seine arzttermine besser gelegt werden. Deshalb denke ich werden die Personaler schon dafür sorgen dass Gehaltsverhandlungen von knapp unter der Bemessungsgrenze bis knapp über die Schwelle erfolgreich sein könnten ;)

  • Einmalige Sonderzahlungen (die, nebenbei gesagt, schon 300 Meter gegen den Wind nach "Umgehungstatbestand" riechen) zählen nicht.


    Sie zählen nur dann, wenn es sich um regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld handelt.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Einmalige Sonderzahlungen (die, nebenbei gesagt, schon 300 Meter gegen den Wind nach "Umgehungstatbestand" riechen) zählen nicht.


    Sie zählen nur dann, wenn es sich um regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld handelt.


    also dann müßte man wohl echt dem Boss klar machen dass er mit 1-2% mehr Gehalt trotzdem wesentlich billiger fährt, ok, denke jemand mit so einem Jahresgehalt hätte da sicher kein großes Problem ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Einmalige Sonderzahlungen (die, nebenbei gesagt, schon 300 Meter gegen den Wind nach "Umgehungstatbestand" riechen) zählen nicht.


    Sie zählen nur dann, wenn es sich um regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld handelt.


    Genau:


    Krankenversicherungspflicht bei einem Arbeitnehmer besteht, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Zum regelmäßigen Entgelt gehören neben dem laufenden monatlichen Bruttoentgelt auch Einmalzahlungen, sofern diese mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.


    Ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt wird also beispielsweise mitgerechnet, wenn dieses vertraglich (im Arbeits- oder Tarifvertrag) vereinbart ist oder im Rahmen betrieblicher Übung erwartet werden kann.


    Überstunden bleiben unberücksichtigt, da sie vom Charakter her nicht regelmäßig gezahlt werden. Anzurechnen sind allerdings pauschale Abgeltungen von Überstunden, die regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gezahlt werden.

  • Moin,


    Simon21
    Warum willst du das unbedingt mit Biegen und Brechen haben - bist du so scharf drauf in die PKV zu kommen ?


    Das würde ich mir an deiner Stelle verdammt gut überlegen, vor allen, wenn du mal vorhast zu heiraten und Kinder zu haben. Kostenloses mitversichern von Kinder und Frau ist in der PKV nämlich nicht mehr.


    Und mal eben in eine andere PKV wechseln, weil die eigene saftig die Beiträge erhöht hat ( wie bei meiner diese Jahr ) , ist auch nicht mal so eben möglich, da verbrennst du Geld mit - deine Altersrücklage verfällt ganz oder teilweise.


    Ich würde mir heute einen Wechsel in ne PKV gewaltig überlegen.

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