Kündigung per e-mail ?

  • Hab leider nichts in der Suche gefunden...


    Kann ich meinen debitel Vertrag via e-mail kündigen?


    -kl-

  • Bis jetzt sind eMails mangels einheitlicher und einfacher digitaler Signatur noch nicht als Schriftform anerkannt, dieser bedarf es imho bei der Kündigung eines schriftlichen Vertrages.

  • Re: Kündigung per e-mail ?


    Zitat

    Original geschrieben von kl02
    Hab leider nichts in der Suche gefunden...


    Kann ich meinen debitel Vertrag via e-mail kündigen?


    -kl-


    eMails sind auch in unsrem "tehcnisch fortgeschrittenen" Zeitalter noch nicht als rechtskräftiges Dokument anerkannt.


    Ich würde empfehlen zu einem Debitel-TSC oder -Shop zu gehen und dort eine Kündigung gegen Empfangsbestätigung abzugeben. Das sollte keine probs geben !

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  • Signierte Emails= Schriftstück


    Hallo,


    habe das Thema mal intensiv beackert und laut GESETZ ist eine QUALIFIZIERT signierte Email seit dem 1.8.2001 einem Schriftstück gleichgestellt.


    Allerdings nur mit einer qualifizierten Signatur nach X.509 einer anerkannten Zertifizierungsstelle.


    Grüße

  • Re: Signierte Emails= Schriftstück



    Ist zwar schön, bringt dir aber nix, wenn ein Unternehmen in seinen AGB eine schriftliche Kündgung per Briefpost verlangt. ;)

  • Hallo,


    wenn aber in den AGB's nur das Wort "schriftlich" steht wäre es OK und auch wenn viele (auch die vom Fach) es noch nicht wissen, immer hartnäckig bleiben und auf die Gesetzeslage verweisen.


    Habe bereits mehrfach die Erfahrung gemacht das auch Telcos immer auf ein "schriftliches" Fax bestanden haben...


    Signaturen bekommt man übrigen z.B. bei http://www.trustcenter.de in Hamburg.


    Verschicke meine Mails nur noch so, dann weiß der Empfänger wenigstens, das die Email original ist.


    Greez

  • Re: Kündigung per e-mail ?


    Zitat

    Original geschrieben von kl02
    Kann ich meinen debitel Vertrag via e-mail kündigen?


    Namd !


    THeoretisch ja.
    Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung, und bedarf (ausser es ist vorher Vertraglich so festgelegt worden) weder einer besonderen Form noch einer Bestätigung.


    Problematisch wirds allerdings im streitfall, wegen dem Nachweis, ob die Mail angekommen ist oder nicht.
    Zudem wollen eigentlich fast alle Anbieter ein original Unterschriebenes Dokument in den Pfoten haben.


    Ich kündige sowas eigentlich immer per Einschreiben mit Rückschein, dann hab ich den entsprechenden Nachweis, das es angekommen ist, mit ordentlich Vorlauf (bei 3 Monatiger Kündigungsfrist min. 6 Monate vorher), das man bei Problemen noch genug Spielraum zum Handeln hat, und fordere eben ne entsprechende Bestätigung an. Is zwar, wie gesagt, eigentlich nicht nötig, allerdings gibt die Kündigungsbestätigung zumindest mir ein gutes Gefühl !


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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