NTBA soll Geld kosten??

  • Hallo Gemeinde,


    Ich habe heute von der Telekom Hotline die Aussage bekommen das ein defekter NTBA kostenpflichtig getauscht wird, Netzabschluss wäre die TAE oder auch MW Dose wo der NTBA dran ist.


    Eine ähnliche Aussage habe ich von Vodafone erhalten, dort war ein Splitter defekt. Laut Hotline gibt´s keine Splitter mehr, ich müsste für 99 EURO eine Starterbox kaufen mit Splitter/NTBA/AB-wandler.


    Seit wann ist das so??
    Die UK0-Schnittstelle ist doch für mich als Kunde nicht nutzbar und kann doch folglich nicht der Netzabschlusspunkt sein??
    Oder habt ihr im Mediamarkt schonmal ein Regal gesehen mit NTBA´s??

    Gruß
    Ingo

  • Re: NTBA soll Geld kosten??


    Zitat

    Original geschrieben von ikor ... das ein defekter NTBA kostenpflichtig getauscht wird ...

    Die Aussage ist richtig, man achte auf die Feinheiten.


    Wenn der NTBA getauscht wird, also ein Techniker zu Dir kommt, dann ist das kostenpflichtig.


    Wenn Du selbst den kaputten NTBA in eine T-Punkt trägst und einen Umtausch verlangst, dann kriegst Du einen kostenfrei.


    Über die Gepflogenheiten von WoDaDröhn weiss ich nichts, könnte aber ähnlich sein.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Die Starterbox ist ein Kaufgerät. Wenn das außerhab der Gewährleistung kaputt geht, dann ist das halt Pech.


    Der NTBA gehört zwar zur Grundausstattung des Anschlusses, aber ich kann mir vorstellen das mit "kostenpflichtig" auch bloß die Versandkosten gemeint sind.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • TAE, Splitter und NTBA gehören der Telekom und sollen nach Auszug auch in der Wohnung verbleiben.


    Wenn z.B. nach einem Gewitter, ein Gerät defekt ist, geht das zu T. Lasten ( Versicherung.


    Wenn ersichtlich ist, dass ein Verschulden des Kunden vorliegt, bezahlt der Kunde den Technker einsatz.


    Verschulden soll heißen (zB):


    zu Modemzeiten wurde der TAE stecker täglich mehrfach rein/rausgesteckt, irgendwann ermüden die Kontakte.
    Die Geräte wurden beim streichen überpinselt, dass es keinen Kontakt mehr gibt.
    Es ist Feuchtigkeit reingelaufen ( z.B. beim Tapezieren oder die Katze hat reingepinkelt.
    Der Kunde hat ersichtlich selber Hand angelegt.

    Festnetz:ISDN C+S C(5) 16MB, T-Concept XI-720, Doorline, Speedbox 7170(w900v), 2x Gigaset SE551 als access point
    Mobil: Nokia N95 4G,

  • Sorry, aber diese Aussagen hier sind zum Teil grober Unfug.


    Eine Starterbox (SB) war nie ein Kaufgerät.


    Der Telefonanbieter (ISP) muss dem Kunden ein Endgerät stellen, das dieser seine Telefone / Internet / TK-Anlage betreiben kann.


    Ein NTBA muss bei einem Defekt den der Kunde nicht mutwillig beigefügt hat kostenlos ausgetauscht werden.


    Ähnliches gilt für die SB. Anders sieht es bei einem DSL-Modem / Router aus.


    Eine Beispiel:


    Dein NTBA / Splitter / SB geht kaputt egal ob nun 3 Wochen oder 5 Jahre alt => Austausch kostenfrei


    Du weißt nicht wieso Dein Telefonanschluss nicht geht und ein Techniker kommt, der Fehler liegt bei Dir => kostenpflichtig


    Dein DSL-Modem geht kaputt nach den 24 Monaten => darfst selber für Ersatz suchen.


    ;) Schön wird es bei allen IADs z.B. den EasyBoxen (EB) oder anderen Geräten bei NGN. Da der Telefonanbieter ja den Netzabschluss zur Verfügung stellen muss, hat man hier eigentlich auch eine Ersatzpflicht.


    Fazit: Splitter / NTBA / SB gehört zur Netzabschlusspflicht.


    ;) Vielleicht hattest Du ein externes Call-Center dran was früher nur Mobilfunk gemacht hat, diese kennen sich nicht so aus.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Also leider kann ich mich diesen Aussagen nicht anschließen.
    Laut Verkäufer ist ein ISDN NTBA nicht kostenfrei und muss bezahlt werden, auch wenn ich den Austausch selber vornehme und kein Techniker kommt.


    Zum Glück bekam ich vom Nachbarn noch einen, denn der hatte zwei^^


    Habe deswegen auch mit Hotline Telekom telefoniert, auch dort die Aussage, ich müsste einen Neuen bezahlen.

  • Mir wäre es auch neu, dass man einen defekten NTBA selber zahlen muss. Der NTBA gilt imho als Netzabschluss und stellt Schnittstellen bereit, die der Kunde benötigt, um seine Endgeräte zu betreiben. Somit fällt auch ein NTBA in die Entstörpflicht der Netzbetreibers. Mutwillige Beschädigungen mal ausgenommen ;-)

  • Ist der NTBA nicht sowieso Eigentum der Telekom ?


    Es wird für die Nutzungsdauer zur Verfügung gestellt und ist bei Vertragsende zurückzugeben. Die telekom besteht aber meistens nicht drauf.


    Dieser Passus steht bei den meisten Anbietern in der Leistungsbeschreibung:


    Zitat

    Der dem Kunden für die Vertragsdauer zur Verfügung gestellte NTBA verbleibt in unserem Eigentum[...]


    bzw.


    Zitat

    Das Netzabschlussgerät (NTBA) wird dem Kunden von XXX zur Verfügung gestellt. Der NTBA verbleibt im Eigentum von XXX und ist vom Kunden nach Vertragsbeendigung zurückzugeben.[...]

  • Das gleiche schrieb ich weiter oben.


    Bis zum Netzabschluss hat der Telefonanbieter für einen störungsfreien Betrieb zu sorgen, ausser der Kd beschädigt mutwillig/fahrlässig ein Bauteil.


    Deswegen ist es bei den IADs ja so interessant diese sind ja im engeren Sinn auch ein Netzabschluss, da ohne IAD der Kd nichts machen kann.


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!