Das Problem hatte sicher jeder schon einmal: Man ruft eine dieser mehr oder weniger teuren 0180er oder gar 0190er Servicenummern an, aber selbst nach minutenlangem Warten kommt man nicht durch. Oder noch besser: Alles, was man zu hören bekommt, ist: "Momentan sind alle Leitungen belegt. Bitte rufen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an".
Nun stellt sich mir folgende Frage: Solange ich nur mit einer Warteschleife verbunden bin, kommt kein Kontakt mit der angerufenen Gegenstelle zustande. D.h. es erfolgt seitens des Angerufenen keinerlei Leistung. Wenn ich nach 10 Minuten entnervt auflege, habe ich einen Betrag x an den Anbieter gezahlt, ohne daß dieser auch nur die geringste Leistung erbracht hätte.
Die o.g. zweite Variante ist IMHO noch bedenklicher: Die Gegenstelle informiert einen sofort darüber, daß momentan niemand erreichbar ist, kassiert aber bereits für diese Auskunft Kohle.
Mich würde interessieren, ob das rechtlich haltbar ist. Es kommt in diesen Fällen zwischen Anrufer und Angerufenem keinerlei vertragliches Verhältnis zustande, weil der Angerufene keinerlei Leistung erbringt. Wie kann es sein, daß er trotzdem Geld dafür abkassieren kann?