Leuchtet wohl alles ein, danke euch!
Hartz IV und das Ausbildungsgehalt
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Original geschrieben von ChickenHawk
Unterstellen wir mal eine Bedarfsgemeinschaft in der Mutter und Tochter im H4 Bezug sind:
Mutter Kind Erklärung
351,- 287,- Regelleistung
+ 126,- Mehrbedarf Alleinerziehung
+ 190,- + 190,- Anteilige Unterkunftskosten und Heizung667,- 477,- Bedarf
Hier hätte also die Mutter als "Vorsteher" der Bedarfsgemeinschaft also bisher 1.144,- € für beide erhalten.
Hat die Tochter jetzt durch die Ausbildung ein anzurechnendes Einkommen (vereinfacht dargestellt) von 420,- €, bleiben von dem ursprünglichen Bedarf der Tochter in Höhe von 477,- € nur noch 57,- € Mehrbedarf.
Die Mutter erhält damit also nur noch ihren eigenen + den Mehrbedarf der Tochter in Höhe von 724,- €.
Mal eine kleine Frage:
Wie sieht es aus, wenn die Tochter im zweiten Lehrjahr 100€ mehr verdient?
Wird dann der Mutter die Differenz von 43€ auch angerechnet, bzw abgezogen.
:confused:Gruß Hope0815

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Zitat
Wie sieht es aus, wenn die Tochter im zweiten Lehrjahr 100€ mehr verdient? Wird dann der Mutter die Differenz von 43€ auch angerechnet, bzw abgezogen.
Welche 43 €?
Wenn es weiter eine BG ist, werden auch die nächsten 100 € Einkommen natürlich gegengerechnet und führen zu einer Reduzierung der Sozialleistungen.
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Zitat
Original geschrieben von oleR
Welche 43 €?Wenn es weiter eine BG ist, werden auch die nächsten 100 € Einkommen natürlich gegengerechnet und führen zu einer Reduzierung der Sozialleistungen.
Mehrbedarf 57€
Mehrverdienst 2. Lehrjahr 100€
Differenz =43€Das meinte ich mit den 43€.
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Nein diese 43,- € würden dann nicht bei der Mutter angerechnet.
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