habt ihr auch anrufe von Sports Media (Tipp21) erhalten?

  • Hallo,


    ende Februar hat mich Sports Media angerufen und gemeint, daß ich bei irgend so einem Gewinnspiel mitgemacht hätte und vergessen habe anzukreuzen, ob ich die Reise oder das Geld will, wenn ich gewinnen sollte.
    Nun, ich kann mich nicht dran erinnern, daß ich da irgend wo an so eine Gewinnspiel teilgenommen habe.
    Dies Dame am Telefon erzählte mir, daß ich nun in die engere Auswahl gekommen wäre und sie jetzt eine aktion machen, daß alle, die jetzt noch die Chance auf den Gewinn haben bei Tipp21 mitmachen können und würden, wenn man nichts Gewinnt den Einsatz wieder zurück bekommen (was in dem Schreiben nicht mehr erwähnt ist).


    Ich bin mit der Dame am Telefon eigentlich so verblieben, daß sie die Unterlagen mir ja mal zukommen lassen kann.


    Meiner Meinung nach, bin ich bis dahin doch noch keine Verpflichtung eingegangen, oder?


    Heute habe ich einen Brief erhalten, wo schon drin steht:
    "... werden wir Ihren Spieleinzatz für den Zeitraum 01.05.03-30.07.03 wie vereinbart am 14.04.03 35Euro von nachstehendem Konto per Lastschrift einziehen."


    Dabei war noch nichts mit mir vereinbart.


    Unter dem Punkt Wiederrufsrecht steht, daß ich inerhalb von zwei Wochen schriftlich wiederufen muß, wenn ich nicht teilnehmen will.


    Ich sehe aber nicht ein, daß ich denen einen Brief schicken, der mich auch etwas Kostet, wenn ich bei denen nichts schriftliches Unterschrieben haben, daß ich an diesem Spiel mitmachen will.


    Wie sieht es da rechtlich aus?


    Wenn ich den Betrag, den die abbuchen wollen immer wieder zurrück buchen lasse. Können die mich dann in irgend einer Form verklagen? Da das zurrückbuchen bei dieser Firma Kosten entstehen, die die Bank erhebt.



    Dirk

  • Wenn Du nichts unterschrieben hast, würde ich der Sache gelassen entgegensehen.


    Sollte eine Abbuchung vorgenommen werden, würde ich sie umgehend zurückgehen lassen; einen eventuellen Anspruch Dir gegenüber müsste das Unternehmen erst einmal nachweisen bzw. nachweisen können. ;)


    Allerding stellt sich mir die Frage, woher die Firma Deine Bankdaten hat?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Mich hat man auch angerufen das war auch so ca. Februar. Ich ganz verwundert :eek: woher haben die meine Nummer. Nun der nette Mann am Telefon meinte das speziell für mich eine chance besteht bei einem Gewinnspiel mitzumachen und ich kein Risiko eingehe. Er garantiert mir sogar ein gewinn :rolleyes: Und dann wollte der unbedingt das ich sage "Ja OK", die ganze zeit hat der mich gedrängt. Bis ich dann mal Aufgelegt hab. Tage später ruft der nette Mann wieder an und fragt wie es nun aussieht dann hab ich gesagt ich hab kein Interesse und der dann ganz freundlich "OK kein Problem, schönen Tag noch".


    Da wollen manche einem wirklich ein Bär aufbinden. Naja.. :flop:



    Grüße... :top:

  • Lastschriftermächtigung


    Wenn die von Dir ne Lastschriftermächtigung haben (gültig oder nicht, gefakt oder echt) und die buchen (Deiner Meinung nach) ungerechtfertigter Weise was ab, dann kannst Du dich von Deiner Kohle verabschieden. Du müßtest erstmal Kontakt zu dem Unternehmen bekommen, dann nachweisen daß die keine Einzugsermächtigung hatten und dann das Geld zurückfordern. Jede Wette Du kriegst es nie wieder. Firmensitz im Ausland, unbekanntes Unternehmen, mitlerweile in Konkurs etc.

  • Castello...: Nö, stimmt nicht. Einfach das Geld zurueckbuchen lassen und fertig. innerhalb von ein, zwei Tagen ist das Geld wohl kaum weit ins AUsland gewandert..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Einer Lastschrift (und nur einer Lastschrift!) kann man binnen 6 Wochen widersprechen und der abgebuchte Betrag wird zurückgebucht.


    Dann liegt es am Unternehmen, sich mit der Bank in Verbindung zu setzen, um die Adresse des Schuldners zu bekommen.
    Hat der angebliche Schuldner dem Unternehmen aber nie eine belegbare Ermächtigung erteilt, wird sich das Unternehmen hüten, den Betrag auf dem Klageweg eintreiben zu wollen. Denn was man nicht beweisen kann, kann man auch nicht einklagen bzw. beitreiben. ;)


    EDIT: Siehe auch hier. :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • So, ich war nun mal auf der Bank. Weil ich abklähren wollte, ob man auch schon im Voraus eine Lastschrift sperren kann. Geht aber leider nicht.


    Aber der Banker meinte, daß wenn diese Firma am Telefon mich gefragt hat, ob ich damit einverstanden bin, daß sie das Geld abbuchen dürfen, dann wäre die Einzugsermächtigung rechtens.


    Ich bin mir nicht 100% sicher ob ich dies so geäusert habe. Fakt ist, daß sie die Kontonummer im zusammen hang eines eventuellen Gewinnes haben wollte.


    Zu dem meinete der Banker, daß es möglich wäre, daß diese Firma die Gespreche aufzeichnet.


    Ich war immer der Meinung, daß dies nur dann erlaubt ist, wenn es mir am Telefon auch ausdrücklich gesagt wird, daß sie das Gespräch aufzeichnen.
    Falls dies in den AGBs der Firma drin stehen würde, daß sie berechtigt wären die Gespräche aufzu nehmen, dann hätte ich aber auch irgend wann dies schrieftlich bestädigen müssen, daß dies wirksam wird, oder?

  • Siet aus, als seiest Du in eine der typischen "Sie haben was gewonnen"-Fallen getappt.


    Die Kontonummer haben sie Dir also mit Aussicht auf einen Gewinn aus der Nase gezogen - das funktioniert leider immer wieder...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Siet aus, als seiest Du in eine der typischen "Sie haben was gewonnen"-Fallen getappt.


    Die Kontonummer haben sie Dir also mit Aussicht auf einen Gewinn aus der Nase gezogen - das funktioniert leider immer wieder...


    Ja leider.
    Nun würde mich eben die Rechtslage interessieren.


    Sind solche Geschäfte am Telefon rechtsgräftig?
    Zumindestens habe ich nichts Unterschrieben.


    Eigentlich habe ich keine Lust dieser Firma noch groß einen Brief zu schreiben, um die Teilnahme an dem diesem Spiel zu wiederufen, da ich keine Teilnahme für das Spiel unterschrieben habe.


    Auszug aus dem Brief:


    Zitat

    Nachfolgend Information über Ihr Widerrufsrecht des Mitspielers
    Der Auftrag des Mitspielers zum Mitspiel in einer Spielgemeinschaft wird erst dann wirksam, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zusendung der Mitspielbestätigung (Bekanntgabe der Teilnahmebedingungen) schriftlich widerrufen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Firma Sports Media GmbH & Co KG, Daimlerstr. 19-21, 48703 Stadtlohn


    Wie schon erwähnt, wenn ich nichts schriftliches beantragt habe, dann muß ich doch auch nicht schriftlich widerrufen, oder?


    Wie sieht das mit der Rechtslage aus?
    Komme ich in Zahlungverzug, wenn ich das Geld nicht zahle? Wenn ja, dann können die mich auch noch Mahnen, oder?


    Soll ich das einfach mal Ignorieren und jedes mal mein Geld zurrück holen, fals es abgebucht wird?
    Oder das Konto auflösen?


    Da mein Name falsch auf dem Schreiben steht könnte ich dieses Schreiben mit "Empfänger unbekannt" zurrück schicken.


    Oder ich rufe dort an und lasse mir die Dame geben, die mir hier die Story erzählt hat und mache diese dann rund.
    Den Name habe ich mir in weißer voraussicht notiert.


    was würdet ihr machen?


    Ist das was die Firma macht Betrug? Bzw. läst sich dort irgend wie was Gerichtliches machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    Eigentlich habe ich keine Lust dieser Firma noch groß einen Brief zu schreiben, um die Teilnahme an dem diesem Spiel zu wiederufen, da ich keine Teilnahme für das Spiel unterschrieben habe.

    Wenn DU auf Nummer sicher gehen willst und garantiert keinen Zirkus haben willst: Widerruf per Einschreiben!

    Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    Soll ich das einfach mal Ignorieren und jedes mal mein Geld zurrück holen, fals es abgebucht wird?

    Das ist vordergründig natürlich sehr effektiv; auf lange Sicht aber sicher keine Lösung.

    Zitat

    Original geschrieben von DirkP Da mein Name falsch auf dem Schreiben steht könnte ich dieses Schreiben mit "Empfänger unbekannt" zurrück schicken.

    Das Schreiben wurde aber vom "unbekannten Empfänger" geöffnet und gelesen :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von DirkP Oder ich rufe dort an und lasse mir die Dame geben, die mir hier die Story erzählt hat und mache diese dann rund.
    Den Name habe ich mir in weißer voraussicht notiert.

    Der Name ist mit hundertprozentiger Sicherheit genauso falsch wie Gerhard Schröders Haarfarbe... Ist einer der ältesten Tricks in dieser Branche.


    Wie gesagt, ich würde per Einschreiben widerrufen, die ganze Sache als Lehre abhaken und den gleichen Fehler nicht nochmal machen ;).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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