Strittige Berechnung eines Kostenvoranschlags - zahlen?

  • Hallo,


    nachdem sich eines Nachts vermutlich alkoholisierte, halbstarke Vandalen an unserem Gartenzaun zu schaffen machten, bestellte ich ein im Landschaftsbau tätiges Unternehmen zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlags für eine Reparatur.


    Man schickte uns einen Mitarbeiter, welches uns mitteilte, es würde 75 Euro kosten, da es sich hierbei um einen Versicherungsschaden handeln würde, in etwa 5-7 Tagen könnte ich mit einem Angebot rechnen. So weit, so gut.


    Nach 7 Tagen rief ich beim Unternehmen an um zu hinterfragen, wann mein KVA denn käme. Ich wurde abgebügelt, es würde noch ein paar Tage dauern, man hätte viel zu tun. Gut, manchen Firmen ist so ein 1500 Euro-Auftrag vielleicht nicht wichtig genug, aber ich wartete.


    Nach 14 Tagen erdreistete ich mich erneut, mich nach dem Verbleib meines KVA zu erkundigen. Antwort des Mitarbeiters: "Sie bekommen ihn in 3 Tagen!"


    Nach 23 Tagen hatte ich den KVA dann in meinem Briefkasten samt einer Rechnung über 89,25 Euro.


    In einem Telefonat mit dem Mitarbeiter stellte sich heraus, dass man in der Disposition mit einem grünen Zaun geplant hatte anstelle eines naturfarbenen Zauns, ergo stimmte der Kostenvoranschlag nicht! Da nun schon 1 voller Monat vergangen war und ich auch keinen neuen KVA mehr bekommen habe, dachte ich, für dieses Unternehmen sei die Sache nun erledigt, vielleicht schämen sie sich sogar ein wenig.


    Doch weit gefehlt, heute erhielt ich eine Erinnerung über jene 89,25 Euro.


    Was würdet ihr tun? Ich bin eigentlich nicht gewillt, für diesen lausigen Service zu bezahlen. Ich weiß, dass ich eh nur 75 Euro bezahlen müsste, mir als Endverbraucher müssen Preise immer inkl. MwSt. genannt werden.


    Aber mehr als 3 fache Wartezeit, falsches Produkt und dann auch noch 19 % teurer? Nö!


    PS. Den Zaun werde ich in eigener Regie reparieren, da die Versicherung noch nicht einmal die Hälfte des Schadens reguliert hat!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Schreib denen genau einen Brief in dem Du darauf verweist, dass Du durch einen Fehler den das Unternehmen zu verantworten hat bis heute noch keinen anständigen KVA für den Zaun erhalten hast und das sich aufgrund der Trägheit der Firma dieses Thema für Dich inzwischen auch erledigt hat und Du keinen Wert mehr auf den geänderte KVA legst.


    Entsprechend verweist Du darauf, dass Du deshalb auch die Rechnung über die 89,25 € nicht zahlen wirst, da die hierfür zu erbringende Leistung bis heute nicht erfolgt ist.


    Und dann warte ab wie die reagieren. Wenn es gut läuft buchen die das aus und Du hörst nie wieder was von denen, wenn Du Pech hast schicken die einen neuen KVA zusammen mit der Rechnung/Mahnung.


    Und dann musst Du Dir überlegen ob es sich lohnt wg. so einem Betrag zum Anwalt zu rennen und/oder die RSV zu bemühen um sich noch ein paar Monate länger mit denen rumzuschlagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Und dann musst Du Dir überlegen ob es sich lohnt wg. so einem Betrag zum Anwalt zu rennen und/oder die RSV zu bemühen um sich noch ein paar Monate länger mit denen rumzuschlagen.



    Fehler!


    DIE müssen sich überlegen ob es sch lohnt, warum sollte er zu einem Anwalt????


    1. Widerspruch gegen die RE mit dem Verweis auf den Rechtsweg
    2. Tee trinken

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    DIE müssen sich überlegen ob es sch lohnt, warum sollte er zu einem Anwalt????


    Ich habe an dieser Stelle unterstellt, dass wenn die so hartnäckig sind sie nicht nach einer Rechnung/Mahnung aufgeben werden.


    Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistand ist in der Tat erst dann notwendig, wenn die Fa. nach einem etwaigen Mahnbescheid ins Klageverfahren geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ich habe an dieser Stelle unterstellt, dass wenn die so hartnäckig sind sie nicht nach einer Rechnung/Mahnung aufgeben werden.


    Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistand ist in der Tat erst dann notwendig, wenn die Fa. nach einem etwaigen Mahnbescheid ins Klageverfahren geht.


    Selbst da, wenn Streitwert unter 5.000 EUR das ganze an einem Amtsgericht durchgeführt wird, dort kann man sich ggfs. auch selber verteidigen. Ob das jedoch hilfreich ist lasse ich offen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Ob das jedoch hilfreich ist lasse ich offen.


    Ich nicht:
    Wer als juristischer Laie meint sich selbst verteidigen zu wollen/können, der sollte dass nur tun wenn es ihm nicht wirklich wichtig ist, ob er den Prozess gewinnt oder verliert.


    Unabhängig von dem reinen Sachverhalt um den es sich bei dem Rechtsstreit dann drehen wird kann man aufgrund von vielen Fallstricken allein schon aus prozessrechtlichen Gründen (ZPO) da ganz übel auf die Nase fallen ohne das sich der Richter mit dem Kern des ganzen auch nur im entferntesten befasst hat.


    Insofern ist eine "Selbstverteidigung" vor Gericht nicht hilfreich sondern einfach nur gemeingefährlich.

  • Vorgehensweise


    Hallo,
    Du hast einen Auftrag erteilt. Falls die Farbe, das Material des Zaunes wesentlich ist, dann ist dein Auftrag bisher nicht erfüllt worden. Bisher hast Du wohl keine Frist gesetzt und es könnte ein nicht zutreffendes Angebot erstellt sein. Wenn dies so ist, setze daher erstmal eine angemessene Frist - vielleicht eine Woche, damit die Firma deinen Auftrag erfüllt. Liefert die Firma innerhalb dieser Frist ein entsprechendes Angebot, so zahlst Du natürlich auch. Falls nichts unternehme nichts, die Firma wird wohl aus Prozessrisikogründen auch nichts unternehmen, falls doch, kannst Du immer noch reagieren, bevor es zu einem Prozess kommt. Ich würde ruhig abwarten. (Nachdem ich die Frist gesetzt habe).
    Grüsse
    Jürgen

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