ZitatOriginal geschrieben von Tob
So wird es sein.
Glaube ich nicht. Dieses Kündigungsrecht (haben das nicht alle Anbieter?) erlaubt z.B. eine Anbieter-Kündigung bei Erhöhung der IC-Entgelte, weil sich der Tarif für den Betreiber dann nicht mehr lohnt. Für das Aussortieren von Nichtaufladern braucht es O2 aber nicht, weil dafür schon die zeitlich befristete Guthabengültigkeit zur Verfügung steht. Anbieter ohne Guthabengültigkeits-Zeitfenster (was ja zunächst mal flexibler und interessanter aussieht) müssen aber auf die Klausel zurückgreifen, um sich der Nichtauflader zu entledigen.