Rechtliche Frage: Vom Vater abgeschlossener Vertrag stornieren

  • Hallo,


    ich könnte verzweifeln: Mein 83jähriger Vater hat sich am Telefon einen Handyvertrag von Vodafone aufquatschen lassen.


    Und zwar handelt es sich um einen Vodafon ZuHause-Tarif zu 9,90 Euro im Monat. Dieser Vertrag ist für meinen Vater völlig nutzlos, da man damit nur zu Hause telefonieren kann.


    Habe daher bei Vodafone angerufen. Dort war man zwar sehr nett und verständnisvoll, machen können sie allerdings nicht, da der Vertrag bei einem Vertriebspartner aus Berlin abgeschlossen wurde. Zu dieser Firma gibt es keine Telefon-Nummer, nur eine Fax-Nummer.


    Jetzt sind aber seit dem Abschluß des Vertrages auch schon über 3 Wochen vergangen, ein Wiederruf ist daher wohl zwecklos.


    Hat jemand einen Tip, was man in diesem blöden Fall machen kann?


    Gruß
    Lothar

  • Meiner Mutter ist sowas vor laengerer Zeit auch passiert, allerdings mit einer GSM-Box als Festnetzersatz.
    Der "Verticker" hatte (obwohl er bei ihr war) aber uebersehen, dass ein Notfallmelder vom Roten Kreuz am Telefon angeschlossen war, den Voodoofon nicht unterstuetzt - so kam man da ganz problemlos wieder heraus (Voodoofon wollte auch die Telekom-Nummer uebernehmen/portieren und hatte maechtig Schi**, dass nach der Abschaltung des Telefonanschlusses der Notfallmelder nicht mehr funktioniert und dann was passiert - so ging es einfach und fix). Ich weiss aber natuerlich nicht, ob Euer Fall aehnlich liegt...

  • Re: Rechtliche Frage: Vom Vater abgeschlossener Vertrag stornieren




    Wenn er nicht schriftlich über die Möglichkeit des Widerrufs informiert wurde, kann er jederzeit widerrufen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Re: Rechtliche Frage: Vom Vater abgeschlossener Vertrag stornieren


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wenn er nicht schriftlich über die Möglichkeit des Widerrufs informiert wurde, kann er jederzeit widerrufen.



    Also eine Wiederrufsbelehrung finde ich nicht.
    Ist das wirklich ein außerordentlicher Kündigungsgrund bei Verträgen am Telefon?


    Lothar

  • Wikipedia bestätigt Dir:



    "Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist."

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Danke, dann werde ich morgen mal versuchen, auf diese Weise aus dem Vertrag wieder rauszukommen. Letztlich ist dies wohl aber auch eine Beweisfrage


    Mal sehen, was dabei rauskommt.


    Lothar

  • Beweisen muss der, der behauptet. Du schickst einen Widerruf per Einschreiben, wenn die Gegenseite dann behauptet es hätte einen gegeben, muss Sie den Nachweis erbringen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Die Firma ist weder am Telefon noch per Fax erreichbar.


    Bei Vodafone beruft man sich darauf, dass man meinem Vater Hardware zugeschickt hat und dadruch dann keine Wiederufsbelehrung nötig sei.


    Kann das sein?


    Lothar Markus

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