ZitatOriginal geschrieben von bLaCkFoX
Silvernavigator:
Selbst wenn du Recht hättest (was du nicht hast) - willst du wirklich einen vierstelligen Betrag in einem Rechtstreit mit o2 verblasen, wenn die Rechnung kommt und das Prozessrisiko eingehen?
Mal angenommen, dass O2 das in der Zukunft mal wirklich durchzieht, dass alle nach dem 31.05.2010 gebuchten IP-M und IP-M+, welche mit Net-/Notebooks oder Desktops benutzt werden, nachtarifiert werden, so können sie definitiv nicht 9ct/min oder Deine vierstelligen Beträge nachverlangen, ohne dies vorher als "Konventionalstrafe" zu kommunizieren.
Das Maximale, was noch nachvollziehbar wäre und wohl auch vor Gericht durchgehen würde, ist eine Nachberechnung des Differenzbetrages zum IP-L.
Abgesehen davon dürfte z.B. die Nutzung einer Novatel Mifi oder einer Surf@Home als Internetzubringer für ein iPod Touch (= Smallscreen Device, smaller als das iPad) oder ähnlicher Geräte ja wohl schlecht zu verbieten sein. Ausserdem, wo zieht man die Grenze "Smartphone" und "Netbook", nachdem der Übergang zwischen diesen beiden Gerätekategorien immer mehr verschwimmt?