D2: Unzulässige Nutzung Verbraucherinfos

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis2002
    Bleibt zu hoffen, dass der Herr niemals das Vodafone World Magazin erhält.


    Der Fall würde wohl vor'm Bundesverfassungsgericht landen.


    :confused:
    Gruß
    Dennis


    Dennis! Dein Beitrag ist wirklich :top: !!!


    Offensichtlich ist hier eine sachliche Diskussion nicht möglich, aber egal, wenigstens stimmt der Unterhaltungswert.


    Zu Deinem Vorschlag: Wenn ich auf dem Antrag gegen den Bezug des Vodafone World Magazins widersprochen hätte, würde ich Vodafone natürlich meine Fahrten zum Altpapiercontainer anteilig in Rechnung stellen.
    Dabei ist "anteilig" nicht mit Blick auf das Gewicht oder Volumen besagten Magazins zu bewerten, sondern umgekehrt proportional zum Nutzwert der
    Beiträge des Schriftstückes. So, jetzt rechne mal aus - unter Annahme eines 5kg schweren Sacks voller Altpapier (der nächste Container ist 2km entfernt).


    Gruß,


    Nomadd

  • Re: D2: Unzulässige Nutzung Verbraucherinfos




    Ich verstehe die Pro-Netzbetreiber-Haltung hier in diesem Threat nicht. In einigen anderen Threats werden die Netzbetreiber-Kunden, welche sich (unberechtigterweise) über Netzbetreiber beklagen, zurecht darauf hingewiesen, dass sie den zu unterzeichnenden Vertrag doch zuerst durchlesen sollten bevor sie ihre Willenserklärung abgeben. Ist ja auch richtig so.


    Aber wenn genau dies jemand macht und es läuft trotzdem etwas schief, dann hilft hier keiner zu ihm. In dem Text, dem Nomadd widersprochen hat, wird absolut nicht zwischen der Nutzung der Daten vom Netzbetreiber selbst und einem Dritten unterschieden. Nomadd hat generell einer Verarbeitung und Nutzung seiner Daten widersprochen. Warum also stehen die meisten Nutzer dieses Forums auch im unberechtigten Fall auf Seiten der Netzbetreiber?


    Ist mir nur so aufgefallen ... :rolleyes:


    Norbert

  • Ist schon ok.


    Ist halt Murphy's Law, wenn einen ein solcher Anruf zur falschesten Zeit ereilt.


    Man sollte jedoch nicht davon ausgehen, dass dem Gegenüber die Bestandsdaten in allen Details vorliegen.


    Ich hatte ebenfalls das Vergnügen.


    Ich fand das: "Ja, wie jetzt?!? Wer ist da???" Doch eher amüsant.



    Gruß
    Dennis

    Aussagen, die nicht auf Logik aufgebaut sind, sind durch Logik folglich auch nicht zu erschüttern, denn Unsinn bleibt Unsinn.

  • Wenn du ne RSV hast, ab zum nächsten Rechtsanwalt und die Sache klären. Der Gesetzestext ist IMHO in dieser Hinsicht nicht eindeutig. Lass dir (und uns :D ) mal die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema erklären.

  • Neues von Vodafone


    Nachdem ich Vodafone wiederholt per Mail auf den Mißstand aufmerksam gemacht hatte, kam gestern folgendes Schreiben:


    [...]
    bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.


    Versehentlich haben wir bei Vertragsaktivierung die von Ihnen gewünschte Nichtnutzung Ihrer Bestandsdaten zu Beratungs-, Werbe- sowie Marktforschungszwecken nicht korrekt eingegeben.


    Selbstverständlich haben wir Ihre Vertragsdaten wie bei Vertragsabschluss von Ihnen gewünscht geändert.


    Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten schreiben wir Ihrem Kundenkonto aus Kulanz 10,00 Euro gut. [...]


    Ich interpretiere die Gutschrift so, daß man sich durchaus bewußt ist, daß der Kunde in diesem Fall eine Handhabe hat.


    Immerhin habe ich es nun schwarz auf weiß, daß "etwas schief gelaufen ist". Ich überlege nun, ob ich die Sache auf sich beruhen lasse (Fehler passieren jedem mal), oder etwas in der Annahme unternehme, daß man den entsprechenden Haken auf dem Antragsformuler bewußt übersehen hat.


    Was meint ihr?


    Gruß,


    Nomadd

  • Aus Vodafone unbedingt mehr Kohle rausquetschen :D


    Versuchen kostet (fast) nix und übrigens: warum nicht?

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