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  • könnte ich mir denn eine WLAN HomeBox bei ebay besorgen und diese nutzen?


    Oder sind die zugangsdaten immer in dem modem eingespeichert welches man von alice bekommt und man kann diese in kein anderes modem eingeben?


    will mir lieber die WLAN HomeBox kaufen und und dann die 49,90 einrichtungsgebühr sparen. oder geht das eh nicht?

  • Man kann jeden beliebigen Router an Alice Anschlüssen nutzen,
    zumindest für das Internet. Wie es da mit der VoIP Telefonie ausschaut
    weis ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nico1985
    könnte ich mir denn eine WLAN HomeBox bei ebay besorgen und diese nutzen?


    Das Wort besorgen trifft den Nagel auf den Kopf. Wenn Du ein Leihgerät ersteigerst, wäre das auch nach dem Ersteigern nicht Dein Eigentum, weil man geklauter Ware kein Eigentum erwerben kann. Das Ganze nennt man auch Hehlerei und ist strafbar , wenn für Dich erkennbar gewesen wäre, dass der Verkäufer z.B. auffällig billig verkauft oder z.B. Ware anbietet, die man eigentlich nicht legal bekommen kann.


    Davon mal abgesehen: Wenn Du von Alice keine Homebox bekommen hast, bekommst Du auch keinen Support für eine Homebox. Weil Du ja keine hast...



    Gruß Holger

  • Zitat

    Original geschrieben von Holger_P
    Wenn Du ein Leihgerät ersteigerst, wäre das auch nach dem Ersteigern nicht Dein Eigentum, weil man geklauter Ware kein Eigentum erwerben kann. Das Ganze nennt man auch Hehlerei und ist strafbar , wenn für Dich erkennbar gewesen wäre, dass der Verkäufer z.B. auffällig billig verkauft oder z.B. Ware anbietet, die man eigentlich nicht legal bekommen kann.


    Willst Du damit pauschal alle ebay-Verkäufer von gebrauchten Alice-Routern als Hehler bezeichnen? Und vor allem, was heißt in diesem Zusammenhang, dass die Ware "auffällig billig" wäre? Und wie kommst Du darauf, dass man die Alice-Ware (auch gebraucht) nicht legal kaufen sollte?


    EDIT: Und wie soll ein ebay-Käufer erkennen, ob sich zum Zeitpunkt des Kaufs des gebrauchten Alice-Routers dieser noch in Leihbesitz befindet?

  • Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    Willst Du damit pauschal alle ebay-Verkäufer von gebrauchten Alice-Routern als Hehler bezeichnen? Und vor allem, was heißt in diesem Zusammenhang, dass die Ware "auffällig billig" wäre? Und wie kommst Du darauf, dass man die Alice-Ware (auch gebraucht) nicht legal kaufen sollte?


    EDIT: Und wie soll ein ebay-Käufer erkennen, ob sich zum Zeitpunkt des Kaufs des gebrauchten Alice-Routers dieser noch in Leihbesitz befindet?


    An einem geliehenen Gegenstand kann erstmal kein Eigentum übertragen werden, wenn nicht der vorherige Eigentümer zustimmt. Alice hat also bei einer ersteigerten WLAN Box einen Herausgabeanspruch an den Ersteigerer.


    Der eBay-Käufer könnte z.B. wissen, dass die Geräte nur verliehen werden. Das ist strenggenommen seine Pflicht, sich über so etwas zu informieren. Sonst könnte er mit in die Hehlerei reingezogen werden. Natürlich bleibt sowas in der Regel straffrei, wenn es nicht ganz klar ist. Ansonsten könnte sich natürlich jeder rausreden.

  • Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    Willst Du damit pauschal alle ebay-Verkäufer von gebrauchten Alice-Routern als Hehler bezeichnen?
    [...]
    Und wie kommst Du darauf, dass man die Alice-Ware (auch gebraucht) nicht legal kaufen sollte?


    Ich bezeichne niemanden als Hehler, der nicht rechtskräftig wegen Hehlerei verurteilt wurde.
    Die Bezeichnung "auffällig billig" ist ein allgemeines Indiz für Hehlerware. Dies ist der Masstag, den Staatsanwälte und Polizei anwenden. Und ein Netzbetreiber-Router, der einen Preis von 100 Euro oder mehr hat (Listenpreise), und bei ebay für wenige Euro weggeht, der ist auffällig billig.


    Alice hat eine Zeit lang die WLAN-Leihgeräte immer zurück haben wollen. Aktuell scheinen sie die Geräte nicht mehr so energisch zurückzufordern. Aber es gibt ja ein anderes gutes Beispiel. Den NTBA der Telekom. Den kann man offiziell nicht kaufen, der ist und bleibt Eigentum der Telekom und es gibt ihn nur bei einem Telekom-ISDN-Anschluss. Die Tatsache, dass die Telekom diese NTBA nicht zurückfordert, bedeutet nicht, dass die Dinger nicht mehr Eigentum der Telekom sind.


    Als Nichtjurist möchte ich nicht entscheiden, wie nun der Kauf eines Alice Routers juristisch zu bewerten ist. Aber ich kann Dir sagen, dass man mit ebay richtig Pech haben kann.



    Gruß Holger

  • Zitat

    Original geschrieben von ThirdEye ...
    Der eBay-Käufer könnte z.B. wissen, dass die Geräte nur verliehen werden. Das ist strenggenommen seine Pflicht, sich über so etwas zu informieren.


    Warum soll es für den Käufer eine Pflicht sein, sich vor einem Kauf erstmal zu informieren, ob sich die angestrebte Ware noch im Leihzustand befindet? Das ist doch für vielerlei Käufe, die man so im Laufe seines Lebens tätigt keineswegs üblich.

    Zitat


    Sonst könnte er mit in die Hehlerei reingezogen werden.


    Dann müsste man mit dieser Argumentation konsequenterweise immer vor einem ebay-Kauf, egal welcher Ware erstmal den Verkäufer fragen, ob sich die zum Verkauf stehende Ware noch im Leihbesitz befindet.

  • :D Um vielleicht wieder den Bogen zu spannen.


    Alice Geräte werden in der Regel verliehen, somit dürfte es kaum Geräte über alternative Kanäle geben.


    Alice verlangt eine Strafgebühr von bis zu 100€ wenn man das alte Modem nicht zurücksende.


    Ob man nach Zahlung dieser "Gebühr" dann Eigentümer ist, dass kann ich nicht sagen.


    Gruß aus dem verschneiten Mannheim

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Man kann beim allergrößten Teil der Transaktionen davon ausgehen, dass es die Eigentumsverhältnisse erlauben, dass auch Eigentum erworben werden kann.


    Alice kann einen bei eBay gekauften Router zurückfordern, wenn es Alice gelingt, die Adresse des Käufers herauszufinden. Das spart sich Alice aber insofern, als dass sie die Ansprüche gegenüber dem Erstkunden geltend machen, denn der ist einfacher greifbar. Wahrscheinlich realisieren die meisten Verkäufer nicht, dass das Gerät nur geliehen ist.

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