Bausparkassen kündigen alte Bausparverträge

  • Ich ruder zurück...


    Hallo zusammen,


    ich möchte die Interessierten auf dem Laufenden halten bzgl. meines o.g. Verfahrens.


    Ich habe sämtlichen Schreiben von W&W immer wieder widersprochen. Entgegen der o.g. Einschätzung hatte ich durchaus den Eindruck, dass man sich im Einzelnen mit meinen Schreiben auseinandergesetzt hat.


    Von W&W wurde mir zur Unterstützung von deren Festhalten an der Kündigung der Schlichtungsspruch des Ombusmannes der privaten Bausparkassen mit AZ 708/2011 und das Urteil des Amtgerichtes Frankfurt am Main vom 17.12.2012 mit AZ 32 C 1782/12 (22) jeweils in Kopie ohne explizite Anforderung meinerseits zugesandt.


    Parallel zu meinen Widerspruchsschreiben an W&W hatte ich mit an die BaFin gewandt, deren Einschätzung mir heute zuging. W&W hatte gegenüber der BaFin in Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme abzugeben. Diese ist mir ebenso zugegangen wie als Anlage dazu nochmals das o.g. Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main.


    In diesem Urteil heißt es:
    "Mit dem Erreichen der Bausparsumme entfällt der Zweck einer Kündigungssperre, die dem Kunden eines Bausparvertrages zusätzlich zu der Sparsumme auch ein zweckgebundenes Darlehen garantieren soll.
    Ein Anspruch auf ein Darlehen besteht vorliegend nicht, weil die Bausparsumme in Höhe von 26.000,00 € erreicht wurde. Die Sonderzinsen wurden von der Beklagten dem Bausparguthaben zu Recht hinzugerechnet."


    Die BaFin bestätigt die Auffassung des genannten Urteils, dass auch bei einem Übersparen durch Zinsen und Bonuszinsen ein Darlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne und dass daher der Vertragszweck des Bauparens nicht mehr gewahrt bliebe. Demzufolge sei die Kündigung von W&W rechtens.


    Ich selbst kann diese Einschätzung inzwischen nachvollziehen, denn es wäre ja in der Tat recht irrsinnig, noch ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, wenn man den gleichen Betrag auch durch Bonuszinsen, die bei Darlehensverzicht zur Verfügung stehen, anfordern könnte. Dies würde keiner machen.


    Vor diesem Hintergrund kann ich die Kündigung zähneknirschend akzeptieren und werde mir selbst den Aufwand ersparen, das Verfahren weiter zu betreiben.


    Einen netten Gruß,


    Qarsten

  • Das BHW setzt dem Allem noch einen obendrauf:


    Ist der Vertrag überspart, gibt es nicht einmal den Bonuszins!


    Denn der setzt nach Auffassung des BHW eine Zuteilung unter Verzicht auf das Darlehen voraus.


    Allerdings:
    Wer seinen Vertrag überspart hat, hat gar keinen Anspruch mehr auf ein Darlehen!


    Nun ... könnt Ihr Euch ausmalen, wie die Geschichte beim BHW ausgeht. Weil nach Übersparung gar kein Darlehensanpruch mehr besteht, kann der Bausparer naturgemäß nicht mehr auf ein Darlehen verzichten.


    Folge:
    Nach der Kündigung durch das BHW erhält der gekündigte Bausparer nicht einmal mehr den Bonuszins. Er muss sich also mit dem "Mickerzins" begnügen, den er bei Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens erhalten hätte.


    Da ich selbst Kunde des BHW bin und die Bausparbedingungen somit vorliegen habe, wüsste ich momentan rein gar nichts, was ich der Argumentation entgegensetzen könnte.


    Wer also meint, Wüstentot sei Unfair: Es geht noch einer obendrauf. :mad:



    Und nein:
    Selbstverständlich sind meine eigenen Altverträge nicht einmal angespart. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau



    Allerdings:
    Wer seinen Vertrag überspart hat, hat gar keinen Anspruch mehr auf ein Darlehen!


    Frage 1: Und was ist mit denen, die einen Bausparvertrag haben, bei dem man am Anfang den Verzicht auf das Darlehen angekreuzt hat, um gleich den Bonus zu erhalten (Renditetarif). Es gibt bei der Wüstenrot ehemals Leonberger nämlich auch ein Wahltarif. Dies ist also kein normaler Darlehensverzichts-Bonus mit Darlehensnahmerecht wie bei dem Urteil, denn dort hat man die Option das Darlehen am Ende nehmen zu können. Wie soll man bei einem sofortigen Verzicht auf das Darlehen kein Anspruch mehr auf ein Darlehen haben, den man vom Anfang nie hatte. Hier spricht einiges für einen Sparvertrag wo das Argument der BSK nicht zieht oder?


    Frage 2: Die Bausparkasse schreibt mich an und kündigt. Warum antwortet ihr überhaupt auf diese "Werbebriefe"? Die BSK wird nie per Einschreiben kündigen! Wenn Ihr nie reagiert und nach Jahren dann selber kündigt (wenn bspw. der Zins wieder hoch ist) und sich die BSK auf die mehrfachen Kündigungen beruft wird die Kündigung erst dann gültig, wenn sie diese rechtlich wirksam zugestellt hat. Wie will die BSK das beweisen!? Das gleiche Problem hat der Ottonormalbürger stets, wenn er sein Abo kündigen will. Sowas macht man deshalb per Einschreiben. Warum soll das nicht auch umgekehrt ziehen, um so der Kündigung aus dem Wege zu gehen!?


    Warum ich nicht geklagt habe: Weil ich leider im Vertrag das Häkchen nicht bei Rendite, sondern Wahltarif gesetzt habe, um mir die Freiheit und damit auch den Darleheninanspruch nicht zu nehmen. Weiter war ich auch so blöd, wie die meisten hier, auf die Kündigung zu reagieren und habe damit den Kündigungeingang bestätigt, statt auf Verjährung zu setzten und es wie die BSK auszusitzen. Die ist meiner Meinung nach die einzige Chanche weiter den Bonus geniesen zu können.



    AUSSITZEN wie die BSK und um die Kündigung wegen nicht erhalt zu verschieben

  • Was ich zuvor schrieb ist laut Finanztest wohl allein eine Übung der BHW-Bausparkasse.


    Damit wollte ich nur verdeutlichen, dass es auch noch "schoofeligere" Gesellen gibt, als die hier angeprangerten.


    Während das Verhalten der Wüstenrot-Bausparkasse (und anderer BSK) unabhängig von der Berechtigung (die ich immer noch bejahe) noch irgendwie nachvollziehbar ist, beinhaltet das berichtete Vorgehen des BHW einen Grad an Unfairness, der dem Fass den Boden ausschlägt. Und zwar selbst dann, wenn es aus juristischer Sicht nicht einmal angreifbar sein sollte.


    Das ist noch mal ein deutlicher Unterschied!


    Auch die Empfehlung, die Kündigung zu ignorieren und ihren Zugang bei Bedarf zu bestreiten ist etwas, das zwar möglich ist ... vielleicht aber dennoch ein wenig bedenklich. ;)


    Aber hier muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er der Versuchung erliegt. Wurde die Kündigung separat per einfachem Brief verschickt (also ohne WOP-Antrag oder sonstige Unterlage, die der Bausparer verwendet), war das natürlich nicht sonderlich clever ...


  • Was ist daran bedenklich? Soll man ein schlechtes Gewissen haben? Die BSK werden nie per Einschreiben kündigen, das ist deren Strategie oder hat hier je einer ein Einschreiben erhalten!?


    Ich kann hier nur aufrufen nicht auf die Kündigungsschreiben zu reagieren, um so die Kündigung zu verzögern und um später in jedem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

  • ...vielleicht etwas falsch formuliert/missverständlich, aber die BSK wird zu 99.9% nur das Guthaben bis zum selbst festgelegten Kündigungstermin überweisen und die restliche Zinszahlung verweigern.


    Dieser Schaden müsste dann eingeklagt werden. Dies ist aber eine ganz andere rechtliche Basis und auf die rechtlichen Gegenargumente wäre ich dann mal gespannt...... aber wie gesagt die meisten reagieren im Vorfeld, so dass die BSK Stück für Stück Mill. von Eur auf Kosten der Bausparer gewinnt. Bei Stern-TV hat man gesehen wie vorsichtig man mit dieser Lobby umgeht und im Nachinein verstehe ich nicht warum dies so wenig Leute auf diesem Weg versuchen, der offentlich der einzige & sichere Erfolgsweg sein dürfte den Kündigungstermin selber zu bestimmen..........

  • Die vorenthaltenen Zinsen als Schadenersatz anzusehen, wäre nicht unclever.


    Dann fiele auf diesen Betrag m.E. weder Einkommensteuer noch Kapitalertragsteuer an. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian1234567
    Frage 1: Und was ist mit denen, die einen Bausparvertrag haben, bei dem man am Anfang den Verzicht auf das Darlehen angekreuzt hat, um gleich den Bonus zu erhalten (Renditetarif). Es gibt bei der Wüstenrot ehemals Leonberger nämlich auch ein Wahltarif. Dies ist also kein normaler Darlehensverzichts-Bonus mit Darlehensnahmerecht wie bei dem Urteil, denn dort hat man die Option das Darlehen am Ende nehmen zu können. Wie soll man bei einem sofortigen Verzicht auf das Darlehen kein Anspruch mehr auf ein Darlehen haben, den man vom Anfang nie hatte. Hier spricht einiges für einen Sparvertrag wo das Argument der BSK nicht zieht oder?


    das wurde hier doch schon durchgekaut.
    dieser angebliche tarif ohne darlehensmöglichkeit ist eine legende, die es nicht gibt. ein tarif ohne darlehensmöglichkeit ist kein bausparvertrag! auch die "rendite-tarife" haben die möglichkeit eines darlehens. egal wo irgendwelche kreuze gesetzt worden sind.


    ansonsten sollte nun endlich mal jemand entsprechende tarife benennen bzw. die tarifbestimmungen posten, bei denen es angeblich keine möglichkeit der darlehensnahme gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Was ich zuvor schrieb ist laut Finanztest wohl allein eine Übung der BHW-Bausparkasse.


    Hast du ein Link oder kannst du mir bitte sagen in welchem Heft?
    Danke.

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