Genau, per Fax kündigen und direkt anrufen obs ankam!
Somit hat man den Faxnachweis schön protokolliert, eine Zeugenaussage vom Empfänger telefonisch und natürlich hat man das Fax auch unter Zeugen weg geschickt ![]()
Evtl. EVN noch aufbewahren und schon kann die Gegenseite beweisen, wenn Sie rum spinnen.
Jeder Richter würde dir da ein grünes Licht verpassen ![]()
Ansonsten müsste der Richter unter Drogen oder Alkohol stehen :p