Autozulassung in Deutschland

  • Hallo,


    ich hab im Februar 2008 ein Auto in Österreich gekauft (bis jetzt in Österreich angemeldet) und möchte ihn wahrscheinlich noch im Januar nach Deutschland bringen und dort anmelden. Hat jemand von euch Erfahrung damit?


    Vorhin hab ich eine Antwort von KIA Deutschland erhalten und diese meinen ich brauche das COC ( EEC Certificat), welches schon bei mir dabei ist.


    Mehrwertsteuer und Zoll muss ich ja beim Gebrauchten nicht zahlen, oder?!


    Also einfach mit einem Überführungskennzeichen zur Anmeldestelle oder wie läuft das dort? Oder zuerst zum TÜV, wegen HU&AU?


    danke schon mal,


    reality2004

  • Innerhalb der EU muss man kein Auto verzollen. Mehrwertsteuer gibts auch keine beim Privatkauf.


    Warscheinlich musst du erst eine normale HU machen vor der Anmeldung. Eine §21 Abnahme sollte aber nicht notwendig sein, da der Wagen ja schon eine EU-Zulassung (COC) hat.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Ascidriver
    Innerhalb der EU muss man kein Auto verzollen. Mehrwertsteuer gibts auch keine beim Privatkauf.


    Es kann je nach Land aber schon bestimmte Steuern geben, als Beispiel ein Hinweis auf den finnischen "Car Tax": http://www.tulli.fi/en/finnish…/motor_vehicles/index.jsp ("Taxation of Used Motor Vehicles in Finland" bzw. "Importation of Personal and Household Effects and Private Motor Vehicles as Removal Goods into Finland")


    Für Deutschland wäre mir ähnliches aber nicht bekannt.

  • Du brauchst auf jeden Fall die ehemaligen österreichischen Fahrzeugpapiere oder eine Bestätigung der ausländischen Zulassungsbehörde, aus denen die Erstzulassung des Fahrzeugs hervorgeht. CoC hast du ja bereits, das sollte in den meisten Fällen eine Abnahme beim TÜV ersparen.
    Es kann aber in Einzelfällen vorkommen (das ist je nach Zulassungsstelle unterschiedlich), dass eine von TÜV/DEKRA ausgestellte "Bescheinigung der Fahrzeugdaten" verlangt wird.


    Liegt das Erstzulassungsdatum mehr als drei Jahre zurück, muss eine Hauptuntersuchung gemacht werden.
    Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fallen bei Einfuhr aus EU-Ländern nicht an.

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