Vorladung als Beschuldigter - allerdings bin ich es laut Anzeige nicht

  • Hallo,


    ich habe überraschend eine Vorladung erhalten als Beschuldigter wegen Bedrohung!
    Habe nach etwas Gedanken machen, direkt den Beamten angerufen und gefragt was denn los ist.


    Er sagte das mein Vater angezeigt wurde und er Ihn nicht finden kann.


    Morgen muss ich dort hin!


    Jetzt meine Frage, können die mir einfach ein Brief als Beschuldigter schicken? Was kann ich da gegen machen, da die Anzeige klar gegen meine Vater läuft. Warum auch immer?


    Problem ist, der Brief war aufgerissen, ich vermute das diese einige gelesen haben.


    Hammer finde ich, dass ich wirklich als Beschuldiger angeschrieben wurde. Ich möchte wissen, was ich morgen Früh dem entgegen bringen kann, weil Beschuldigter bin ich ja nicht. Der muss dieses schreiben doch wiederrufen oder? Vielleicht könnt Ihr helfen


    Danke schon mal im Vorraus!

  • Ist das die Vorladung zur Polizei? Dann musst du erstmal garnichts tun. Geh da bloß nicht hin. Gib die Sache einem Anwalt, der bekommt Akteneinsicht und kann klären, was da vielleicht schiefgelaufen ist.

  • Polizei ohne belährung. Ich weiss ist keine Pflicht! Aber mir geht es wirklich nur darum, darf er mich als beschuldigter einladen, wenn in der Anzeige etwas anderes steht, habe die Akte hier liegen.


    Telefonisch begründet er, dass er meinen Vater sucht! Ich hätte nix zu befürchten. Es geht um eine Bedrohung per Telefon.


    Weil ich will dem Morgen nicht besonders freundlich entgegen kommen, wie er denn dazu kommt, mich zu beschuldigen!

  • Mach was Mixery2002 sagt.


    Alles was du dort morgen sagst kann gegen dich verwendet werden. Positives wird die Polizei für dich nicht tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Mach was Mixery2002 sagt.


    Alles was du dort morgen sagst kann gegen dich verwendet werden. Positives wird die Polizei für dich nicht tun.


    Auch wenn ich nicht der Beschuldigte bin, er weiss das, nur das Anschreiben nicht. Ich kann mir das ja anhören, was der sagt oder? Ob das so stimmt!


    Wenn es um mein Vater geht, kann er mich zwingen die Adresse raus zu geben? Der wird seit Monaten angeblich gesucht. Was ich total lächerlich finde!


    Draussen werden verbrechen verübt, und die Suchen jemand, der evtl. jemanden am Telefon bedroht hat.

  • Ich finde es jetzt leider nicht im lawblog (http://www.lawblog.de/) aber dort wurde schon mehrfach geschrieben, dass man zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen braucht und bisher niemand einen Fall kennt, wo es zum Vorteil des Vorgeladenen war, dort zu erscheinen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    ...wenn in der Anzeige etwas anderes steht, habe die Akte hier liegen.


    Das halte ich gelinde gesagt für Unsinn. Wie willst Du denn bitte an die Akte gekommen sein?



    Zitat

    Auch wenn ich nicht der Beschuldigte bin, er weiss das, nur das Anschreiben nicht. Ich kann mir das ja anhören, was der sagt oder? Ob das so stimmt!


    Wenn es um mein Vater geht, kann er mich zwingen die Adresse raus zu geben? Der wird seit Monaten angeblich gesucht. Was ich total lächerlich finde!


    Draussen werden verbrechen verübt, und die Suchen jemand, der evtl. jemanden am Telefon bedroht hat.


    Wenn Du Beschuldigter im Strafverfahren bist, dann wird das schon seinen Grund haben. Wenn man Deinen Vater sucht, würde man Dich höchstens als Zeugen vorladen. Ansonsten mal einen Blick in § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) werfen.


    Lächerlich ist eher der Satz, dass "draußen Verbrechen verübt" werden. Schließlich kann man sich als Polizist nicht aussuchen welche Straftat verfolgt wird, denn man ist zur Verfolgung JEDER Straftat gesetzlich verpflichtet. Der Normalbürger sollte sich also lieber überlegen was für ne Kinderk*cke er regelmäßig bei der Polizei anzeigt und damit dort Kapazitäten bindet.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Tu Dir einen Gefallen und geh da nicht hin.


    Ich hatte hier gerade eine Akte, wo der Beschuldigte nach Belehrung geäußert hat, nichts sagen zu wollen. Er hat dann allerdings vorm Rausgehen noch 2 Fragen an den Polizisten gerichtet.


    Was steht unten drunter: "Aus kriminalistischer Erfahrung kann aus dem Verhalten geschlossen werden, dass der Beschuldigte eindeutig der Täter ist." Klasse. :top:


    Soviel zu "Ich hör mir das mal an, was der Polizist zu sagen hat". Wirklich bringen kann Dir das im Endeffekt nichts. Wenn der Polizist Dir etwas mitzuteilen hat, hätte er das ja auch am telefon machen können...

  • Auch von mir noch einmal der Hinweis, nicht zu der Vernehmung zu erscheinen.
    Du wirst dort nicht viel erfahren und wenn sie Deinen Vater suchen, dann sollen sie das doch bitte auch tun, aber nicht Unschuldige mit hineinziehen.
    Aber für Dich gibt es keinerlei Anlass, zu Mal es auch noch Deine wertvolle Zeit ist, dort aufzukreuzen.

    Grüße aus Nürnberg!

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